Milchpumpenverleih: Was PTA wissen müssen
Der Verleih von Milchpumpen in Apotheken ist eine durchaus gängige Dienstleistung. In diesem Beitrag klären wir die wichtigsten Fragen und Antworten, die bei der Beratung und anschließenden Abrechnung auftreten können.
Welche Arten von Milchpumpen gibt es?
Milchpumpen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Handmilchpumpen und elektrische Milchpumpen. Auf Rezepten zulasten der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) sind gewöhnlich elektrische Milchpumpen zu finden.
Wem kann eine elektrische Milchpumpe verordnet werden?
Eine Milchpumpe zum Verleih können alle Frauen, die Stillprobleme haben, sowie die entsprechenden Säuglinge unter bestimmten Bedingungen verordnet bekommen. Die gesetzliche Krankenversicherung erstattet das Ausleihen einer Milchpumpe unter anderem in den folgenden Fällen:
- bei Frühgeborenen,
- bei Neugeborenen mit organischen Erkrankungen,
- bei trinkschwachen Säuglingen,
- bei vermehrter oder verminderter Muttermilchbildung,
- bei eingezogenen, schmerzhaft empfindlichen oder blutenden Brustwarzen oder Brustwarzenrissen,
- bei vorübergehender Arzneimittelbehandlung der Mutter während der Stillzeit (z. B. mit Antibiotika).
Wird eine Milchpumpe dem Kind oder der Mutter verordnet?
Eine Milchpumpe kann sowohl der Mutter als auch dem Kind verordnet werden. Dies ist davon abhängig, ob das Rezept durch die kinderärztliche oder gynäkologische Praxis ausgestellt wird. Es empfiehlt sich, hier zu prüfen, ob für das Kind eine Versichertennummer existiert.
Was muss auf einem Milchpumpenrezept stehen?
Eine Milchpumpe zum Verleih wird wie ein Hilfsmittel behandelt und muss dementsprechend wie andere Hilfsmittel auch mit dem ausgefüllten Feld „7“ oben rechts auf dem Rezept sowie einer Diagnosestellung gekennzeichnet sein.
Die Angabe der Verleihdauer ist ebenso erforderlich. Zudem dürfen Milchpumpen nicht zusammen mit Arzneimitteln oder Medizinprodukten auf einem Rezept verordnet werden.
Gut zu wissen: Hilfsmittel und das E-Rezept
Eine Pflicht zum E-Rezept bei Hilfsmitteln besteht derzeit nicht. Erst zum 1. Juli 2027 sollen Hilfsmittel, Verbandmittel, Medizinprodukte, bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung sowie Harn- und Blutteststreifen auf E-Rezept zu verordnen sein.
Welche Angaben dürfen durch die Apotheke ergänzt werden, sollten diese fehlen?
Alle oben genannten Angaben, sprich das Kennzeichen „7“, die Diagnose sowie die Verleihdauer dürfen nach Rücksprache mit dem Arzt von der Apotheke ergänzt werden. Ergänzungen sind mit der Unterschrift der ergänzenden Person sowie dem Datum zu kennzeichnen.
Muss der Verleih einer Milchpumpe genehmigt werden?
In den meisten Fällen muss für eine Milchpumpe keine Genehmigung eingeholt werden. In einigen besonderen Fällen, etwa bei der Verordnung eines Doppelpumpen-Zubehörsets oder bei Überschreitung der maximalen Leihdauer, kann jedoch eine Genehmigungspflicht existieren.
Vor der Ausgabe der Pumpe sollte daher stets geprüft werden, ob es für die betreffende Krankenkasse entsprechende Vorgaben im Liefervertrag gibt.
Wie lange kann eine Milchpumpe auf ein Rezept ausgeliehen werden?
Auf ein Rezept kann eine Milchpumpe für bis zu vier Wochen (= 28 Tage) ausgeliehen werden. Um durch die Krankenkasse nicht abgedeckte Tage zu vermeiden, sollte der einlösenden Person bereits bei Ausgabe der Milchpumpe das Einreichdatum für eine eventuelle Folgeversorgung genannt werden. Auch ein Vermerk in der Ausgabedokumentation und eine damit verbundene Erinnerung des Patienten ist möglich.
Gibt es eine Obergrenze für die Leihdauer von Milchpumpen?
In Abhängigkeit davon, ob es sich um eine Primärkasse oder eine Ersatzkasse handelt, kann es eine Obergrenze für eine maximale Leihdauer zulasten der Krankenkasse geben.
Während es für Ersatzkassen oftmals keine Obergrenze gibt, legen viele Primärkassen eine maximale Leihdauer von sechs Monaten fest.
Was wird von der ausleihenden Person für den Milchpumpenverleih benötigt?
Der Vertragspartner für das Ausleihen der Milchpumpe muss nicht zwingend der Patient auf dem Rezept sein. Daher ist es sinnvoll, dessen Personalien im Vertrag festzuhalten, nicht nur die des Patienten.
Zudem ist ein Verleihvertrag auszufüllen und üblicherweise auch eine Kaution zu hinterlegen. Hiermit sichern sich Apotheken gegen eventuelle Schäden, Diebstahl oder Verlust der Milchpumpe ab.
Zu guter Letzt muss die ausleihende Person den Empfang der Milchpumpe (und des Hilfsmittelsets, sofern verordnet) auf der Rückseite des Rezepts durch eine Unterschrift bestätigen.
Wie wird ein Milchpumpenrezept abgerechnet?
Je nach Liefervertrag werden Hilfsmittel nach § 300 SGB V unter Angabe der PZN abgerechnet oder nach § 302 SGB V unter Aufdrucken der zehnstelligen Hilfsmittelnummer.
Milchpumpen werden für gewöhnlich mit der Hilfsmittelnummer abgerechnet. Sind Zubehörset und Miete auf einer Verordnung verschrieben, dann sollte das Zubehörset nicht über seine eigene PZN, sondern wie die Mietgebühr über eine Hilfsmittelpositionsnummer abgerechnet werden. Teilweise sehen die Lieferverträge hier aber auch die Abrechnung über die PZN vor. Üblicherweise unterstützt die Apothekensoftware bei der Eingabe der Positionen automatisch.
Die Abrechnungsbeträge für die Miete und das Zubehörset können dem entsprechenden Hilfsmittelliefervertrag entnommen werden. Hier kann es helfen, eine Liste für die gängigsten Krankenkassen zu erstellen.
Welche Preise sind für Milchpumpen pro Tag abzurechnen?
Die Preise für den Verleih einer Milchpumpe schwanken von Krankenkasse zu Krankenkasse. Daher sollte immer im entsprechenden Liefervertrag geprüft werden, was pro Tag abgerechnet werden darf.
Sollte die Milchpumpe privat ausgeliehen werden (ohne Rezept), kann der Mietpreis durch die Apotheke selbst festgelegt werden.
Wann wird ein Milchpumpenrezept abgerechnet und eingereicht?
Ein Milchpumpenrezept sollte erst dann bedruckt und eingereicht werden, wenn die Leihdauer erfüllt, ein weiteres Rezept nachgereicht oder die Milchpumpe zurückgegeben wurde. So kann Mehraufwand durch Druckänderungen vermieden werden, z. B. wenn die Milchpumpe verfrüht zurückgegeben wird.
Ebenso werden dadurch Schwierigkeiten bei der Abrechnung umgangen, die entstehen können, wenn das Druckdatum dem Ausgabedatum entspricht.
Muss beim Ausleihen einer Milchpumpe eine Zuzahlung geleistet werden?
Nein. Für alle Verordnungen, die im Rahmen einer Schwangerschaft (und auch Entbindung) notwendig sind, ist keine Zuzahlung zu leisten. Es können jedoch Mehrkosten anfallen, wenn beispielsweise das Zubehörset über dem Festbetrag liegt.
Darf eine Milchpumpe auch auf einem Entlassrezept verordnet werden?
Ja, eine Milchpumpe darf auch auf einem Entlassrezept für bis zu vier Wochen verordnet werden.
Darf eine Milchpumpe auch ohne Rezept verliehen werden?
Ja, eine Milchpumpe darf auch ohne ärztliche Verordnung ausgeliehen werden. In diesem Fall trägt die ausleihende Person dann alle damit verbundenen Kosten selbst.
Welche Anforderungen muss eine Apotheke erfüllen, die Milchpumpen verleihen möchte?
Die Apotheke muss präqualifiziert sein, um Hilfsmittel abgeben zu dürfen. Auch muss sie dem jeweiligen Hilfsmittelliefervertrag beigetreten sein.
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