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Sonnenschutz und Repel­lentien: Was ist zu beachten?

Junge Frau unter Palmen sprüht Mückenschutz auf linken Arm
Mückenschutz wirkt unmittelbar nach Auftrag, wohingegen Sonnenschutz eine Einwirkzeit benötigt. | Bild: galitskaya / AdobeStock

Eine gleichzeitige Anwendung einer Sonnenschutzcreme und eines Repellents ist häufig notwendig, um einen wirksamen Schutz sowohl gegen UV-Strahlen als auch Insektenstiche zu erreichen. 

Die Verwendung von Kombiprodukten, die im Handel angeboten werden, ist zwar praktisch, jedoch nicht immer angezeigt, da der UV-Schutz wesentlich großflächiger und häufiger als ein Repellent aufgetragen werden muss. Während UV-Schutz-Präparate mindestens alle zwei Stunden direkt auf die Haut aufgetragen werden müssen, kann sich die maximale Wirkdauer je nach Produkt bei den Repellentien unterscheiden. Darüber hinaus können einige Repellentien sowohl auf der Haut als auch auf Textilien angewendet werden. 

Zur Erinnerung: Wie lange wirken Repellentien?

Die Wirkung der häufig eingesetzten Insektenabwehrmittel hängt unter anderem von der Konzentration des Wirkstoffs ab.  

  • DEET (Diethyltoluamid) wird in unterschiedlichen Konzentrationen angeboten. Präparate mit einer Wirkstoffkonzentration von 20 Prozent wirken ca. 1 bis 3 Stunden, bei 30 Prozent bis zu 6 Stunden und bei einer Wirkstoffkonzentration von 50 Prozent bis zu 12 Stunden. 
    DEET kann Kunststofffasern der Textilien sowie Plastik angreifen. Die Anwendung auf Baumwolle und Wolle ist gemäß Empfehlungen der Hersteller kein Problem.
  • Icaridin (Hydroxyethylisobutylpiperidin) wird in einer Konzentration von bis zu 20 Prozent eingesetzt. Die Wirkdauer liegt bei circa 4 Stunden, weshalb ein regelmäßiges Nachsprühen angeraten wird. Dieser Wirkstoff ist auf allen Textilien anwendbar.  
  • Ätherische Öle müssen aufgrund ihrer Flüchtigkeit bereits nach zwei bis drei Stunden erneut aufgetragen werden. Auf Textilien können ätherische Öle Flecken hinterlassen.

Sonnenschutz und Insektenschutz: Reihenfolge der Anwendung wichtig

Bei gleichzeitiger Anwendung von Mückenabwehr und Sonnenschutz sollen Repellentien frühestens 15 Minuten nach dem Sonnenschutz aufgetragen werden, um die Wirkung der UV-Filter nicht zu gefährden. Das gilt insbesondere bei der Anwendung von Sonnenschutzpräparaten, die chemische UV-Filter enthalten, da diese erst in die Haut eindringen müssen, um die Wirkung zu entfalten. 

Die meisten Sonnencremes heutzutage bestehen aus sowohl chemischen als auch mineralischen Filtern, sodass empfohlen wird, Sonnenschutzpräparate etwa 30 Minuten vor dem Sonnenaufenthalt aufzutragen. Repellentien wirken dagegen unmittelbar auf der Hautoberfläche und können im Bedarfsfall auch kurzfristig aufgesprüht werden.

Wechselwirkungen bei Sonnenschutz und Repellents möglich

Aus Laboruntersuchungen geht hervor, dass die Applikation eines Mückenschutzprodukts mit DEET den Lichtschutzfaktor einer zuvor aufgetragenen Sonnencreme beträchtlich reduzieren kann. Ein nachlassender UV-Schutz kann dadurch einen Sonnenbrand begünstigen und folglich zu einer Hautentzündung führen. 

In früheren Studien wurde zudem nachgewiesen, dass bei der kombinierten Verwendung von chemischen UV-Filtern und DEET die Hautpenetration sowohl von DEET als auch den UV-Filtern erhöht wird. Das birgt die Gefahr einer allergischen Reaktion und einer unerwünschten systemischen Nebenwirkung. 

Aufgrund dieser möglichen Wechsel- oder Nebenwirkungen wird ebenfalls ein zeitlicher Abstand bei der Anwendung der Produkte empfohlen.

Duft- und Wirkstoffe, die die Wirkung von Repellentien schwächen

Repellentien mit Icaridin und DEET überdecken den natürlichen Körpergeruch. Sie wirken wie ein unsichtbarer Duftmantel, der Insekten fernhält oder verhindert, dass diese den Eigengeruch eines potenziellen Wirtes wahrnehmen. 

Durch Duftstoffe, die in der Sonnencreme enthalten sind, kann die Wirkung der Repellents jedoch beeinträchtigt werden. Ähnliches gilt nicht nur für Parfüm in der Kosmetik, sondern auch für Konservierungsstoffe, da diese häufig einen typischen Geruch besitzen.  

Ebenfalls können Hautpflegeprodukte, die Harnstoff und Salicylsäure enthalten, die Penetration der chemischen Repellentien in tiefere Hautschichten fördern und dadurch unerwünschte Nebenwirkungen begünstigen.  

Bei der Verwendung von Insektenabwehrpräparaten sind daher möglichst parfüm- und zusatzstoffarme Sonnenkosmetik und Hautpflegeprodukte zu empfehlen.

Phototoxische Reaktion bei ätherischen Ölen möglich

Der Duft einiger natürlicher ätherischer Öle hilft dabei, Insekten erfolgreich fernzuhalten. Allerdings können einige Öle, die auf der Haut aufgetragen werden, phototoxisch wirken und dadurch zu Veränderungen und Schäden an Hautzellen führen. 

Eine phototoxische Reaktion kann auch dann auftreten, wenn zuvor Sonnenschutzmittel aufgetragen wurde. 

Gut zu wissen: Was ist eine phototoxische Reaktion?

Substanzen, die unter Einwirkung von Licht eine toxische – also giftige bzw. schädigende – Wirkung entfalten, bezeichnet man als phototoxisch. 

Eine phototoxische Reaktion kann sich bis zu 24 Stunden nach Sonnen- oder UV-Belastung in Form von Verbrennungen äußern, die zum Teil zu irreversiblen Verfärbungen auf der Haut führen können. 

Ätherische Öle, die Furocumarine enthalten, können eine solche Reaktion hervorrufen. Sie können in kalt gepressten Zitrusölen wie z. B. Bergamottöl, Grapefruitöl, Limetten- oder Zitronenöl vorkommen. 

Für Sonnenschutz- und Bräunungsmittel dürfen inzwischen nur ätherische Öle eingesetzt werden, denen gezielt Furocumarine entzogen wurden. Bei der Verwendung von reinen natürlichen Ölen als Repellent ist daher darauf zu achten, ob diese sich für die Anwendung in der Sonne eignen. Quellen:

https://cdn.paediatrieschweiz.ch/production/uploads/2021/08/45-46.pdf

https://core.ac.uk/reader/29151713?utm_source=linkout
https://patentimages.storage.googleapis.com/55/e4/30/87686427c6b440/WO2012076669A1.pdf

https://www.springerpflege.de/update-sonnenschutz/15880694

https://www.bvl.bund.de/DE/Arbeitsbereiche/03_Verbraucherprodukte/03_AntragstellerUnternehmen/08_Rechtsvorschriften/01_Kosmetik/bgs_kosmetik_gesetzliche_grundlagen_node.html
mit Verweis auf Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 30. November 2009 über kosmetische Mittel (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)

https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX%3A32009R1223&qid=1721114861548
 

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