Mythen & Fakten zum Sonnenschutz
Die großen Sommerferien haben in den ersten Bundesländern begonnen und damit auch die große Reisezeit in Deutschland. Wer das sonnige Wetter unbeschwert genießen möchte, sollte unter anderem auf ausreichenden Sonnenschutz achten.
Doch mit jedem neuen Sommer kursieren auch neue Mythen zum Sonnenschutz. Ist ein hoher Lichtschutzfaktor immer besser? Trägt eine vegane Ernährung zum Schutz der Haut bei und verlängert Nachcremen den Sonnenschutz?
Was wirklich stimmt und was nicht, klären wir in diesem Mythencheck.
Nachcremen verlängert den Sonnenschutz
Falsch.
Die allgemeine Empfehlung lautet, Sonnencreme mindestens 20 bis 30 Minuten vor dem Aufenthalt in der Sonne aufzutragen. Auch regelmäßiges Nachcremen sei wichtig, heißt es zum Beispiel vom Bundesamt für Strahlenschutz: „Mindestens alle zwei Stunden und vor allem nach dem Baden und dem Abtrocknen.“ Dies ist wichtig, um den aufgetragenen Schutz zu erhalten. Wasser und Abrieb können diesen beschädigen.
Das Nachcremen verlängert den Sonnenschutz also nicht, es erhält ihn nur. Hierzu ist es wichtig, von Anfang an ausreichend Sonnencreme aufzutragen. Erwachsene brauchen für den ganzen Körper eine Menge von etwa vier gehäuften Esslöffeln.
Gut zu wissen: Wie lange darf ich in der Sonne bleiben?
Wie lange man sich in der Sonne aufhalten kann, ohne einen Sonnenbrand zu riskieren, hängt unter anderem von der Eigenschutzzeit der Haut ab.
Diese wiederum hängt vom Hauttyp ab. Vereinfacht kann man sagen. Je heller die Haut ist, desto geringer ist ihre Eigenschutzzeit. Ein hellerer Hauttyp reagiert tendenziell empfindlicher auf UV-Strahlung.
Wird ein Sonnenschutz aufgetragen, gibt der Lichtschutzfaktor an, wie viel länger man sich über die Eigenschutzzeit hinaus mit Sonnencreme in der Sonne aufhalten kann, ohne einen Sonnenbrand zu bekommen.
Zur Berechnung wird die Eigenschutzzeit mit dem Lichtschutzfaktor multipliziert (z. B. 10 Minuten Eigenschutzzeit x LSF 20 = 200 Minuten).
Darauf sollte man sich jedoch nicht blind verlassen, sondern stets die Hautreaktionen im Blick behalten.
Eine Tagescreme mit Lichtschutzfaktor reicht als Sonnenschutz aus
Eher nicht.
Um den Lichtschutzfaktor (LSF) eines Produktes zu bestimmen, werden Tests gemäß ISO 2444 durchgeführt. Dementsprechend können sich Konsumenten sicher sein, dass auch der auf einer Tagescreme ausgewiesene LSF enthalten ist. Allerdings: Bei diesen international anerkannten Standardtests werden 2 mg / cm2 Produkt aufgetragen. Das bedeutet, es müsste etwa 1 g Creme im Gesicht aufgetragen werden, um den deklarierten LSF zu erreichen.
Das ist jedoch eine Menge, die kaum jemand auf sein Gesicht aufträgt. Insbesondere bei hochpreisigen Cremes neigen viele Menschen dazu, diese sparsam zu verwenden – schließlich handelt es sich oft um ein Luxusprodukt.
In der Regel bieten Tagescremes nur einen niedrigen LSF von 10 oder 15, da u. a. moderne UV-Filter teuer sind und wenig pflegende Eigenschaften besitzen. Für einen ausreichenden Sonnenschutz empfehlen Experten jedoch Erwachsenen mindestens einen LSF von 20 und für Kinder mindestens LSF 30.
Außerdem sind Tagescremes oft nicht so formuliert, dass sie in großen Mengen ein angenehmes Tragegefühl hinterlassen. Deshalb ist es fraglich, ob eine Tagescreme mit LSF als Sonnenschutz ausreicht.
Vorbräunen im Solarium schützt die Haut vor UV-Strahlung
Falsch.
Das in Solarien verwendete Licht besteht vorwiegend aus UV-A-Strahlen, die durch Umverteilung der bereits vorhandenen Pigmente in der Haut für eine Hyperpigmentierung sorgen können, was als Bräune wahrgenommen wird.
Außerdem kann UV-A-Strahlung Sonnenallergien, Mallorca-Akne und eine lichtbedingte Hautalterung verursachen. Und sie wird für die Entstehung von Melanomen mitverantwortlich gemacht.
„Zum Schutzaufbau brauchen wir [neben den UV-A-Strahlen] auch einen UV-B-Anteil, der im Solarium aber verboten ist“, erklärt Dermatologe Christoph Liebich aus München. Generell entstehe beim Vorbräunen im Solarium eine Strahlenbelastung. Nicht ohne Grund sind Solarien für Menschen unter 18 Jahren verboten. „Jegliche zusätzliche Strahlung ist nicht gut“, betont Liebich.
Die richtige Ernährung schützt vor einem Sonnenbrand
Falsch.
Immer wieder liest man, dass man sich mit einer gezielten Ernährung von innen heraus vor Sonneneinstrahlung schützen kann. Verantwortlich gemacht wird dafür das Beta-Carotin, das besonders viel in z. B. Süßkartoffeln, Möhren, roter Paprika und auch Aprikosen enthalten ist.
Diese Vitamin-A-Vorstufe soll die Bräunung beschleunigen und die Haut vor der Sonneneinstrahlung schützen. Jedoch konnte nur in einer einzigen Studie ein leicht sonnenprotektiver Effekt verzeichnet werden. In dieser Studie wurde den Probanden täglich 20 mg Beta-Carotin über einen Zeitraum von zehn Wochen verabreicht. Als alleiniger Sonnenschutz ist Beta-Carotin daher keinesfalls ausreichend, sondern allenfalls zur Ergänzung geeignet.
Sonnencreme kann verfallen
Stimmt.
Auch Sonnenschutzmittel haben nur eine begrenzte Haltbarkeit. Diese wird von den Herstellern auf unterschiedliche Weise ausgewiesen. Häufig findet sich auf dem Produkt das Symbol eines Cremetiegels mit geöffnetem Deckel und einer Zahl wie „12M“. Dies bedeutet, dass das Produkt nach dem Öffnen zwölf Monate haltbar ist. Manche Firmen weisen die Haltbarkeit auch mithilfe eines aufgedruckten Datums aus.
Dass man Creme und Co. nicht zu lange aufheben sollte, hat mehrere Gründe. So lässt mit der Zeit die Wirksamkeit der UV-Filter nach. Das kann kurzfristig zu Sonnenbrand führen und langfristig das Risiko für Hautkrebs erhöhen.
Enthält die Sonnencreme den UV-Filter Octocrylen, kann auch das womöglich krebserregende Benzophenon drinstecken. Benzophenon kann sowohl bei Herstellung von Octocrylen als auch als Abbauprodukt des chemischen Lichtschutzfaktors entstehen. Da sich Benzophenon sogar in ungeöffneten Packungen bilden kann, sollten auch ungeöffnete Produkte nach Ablauf der Haltbarkeit entsorgt werden.
Sonnenschutz verhindert die Aufnahme von Vitamin D3
Falsch.
Der Großteil des Vitamin-D-Bedarfs eines Menschen wird durch Eigensynthese in der Haut gedeckt. Hierfür ist die Einwirkung von UV-B-Strahlung erforderlich. Mit der üblichen Nahrung lassen sich nur ungefähr 10 bis 20 Prozent des Vitamin-D-Bedarfs decken.
In unseren Breitengraden ist die körpereigene Synthese vor allem in den Sommermonaten, bzw. von ungefähr März bis Oktober, bei einem Aufenthalt im Freien möglich. Viele Menschen befürchten nun einen Vitamin-D-Mangel, wenn sie Sonnenschutzmittel verwenden.
Laut Experten genügt es jedoch, für eine ausreichende Vitamin-D-Synthese Gesicht, Hände und Arme unbedeckt und ohne Sonnenschutz zwei- bis dreimal pro Woche der Hälfte der minimalen sonnenbrandwirksamen UV-Dosis auszusetzen – also der Hälfte der Zeit, in der man sonst ungeschützt einen Sonnenbrand bekommen würde.
Das Bundesamt für Strahlenschutz gibt hierzu ein Beispiel: „Für Menschen mit Hauttyp II [bedeutet dies] bei einem UV-Index von 7 rein rechnerisch eine Bestrahlungszeit von nur ca. 12 Minuten. Längere Bestrahlungen führen laut wissenschaftlichen Studien nicht zu einem Mehr an Vitamin D, sondern erhöhen nur das Risiko für UV-bedingte Gesundheitsschäden.“ Quellen:
https://www.bfs.de/DE/themen/opt/uv/wirkung/akut/vitamin-d.html
dpa