Corona-News des Tages
Corona-Pandemie
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Corona-News des Tages: Meldungen vom 30.03. bis 03.04.2020

3D-Animation in Blau und Rot eines Coronavirus
Bild: artegorov3@gmail / AdobeStock

Donnerstag, den 02.04.2020

RKI ändert Einschätzung zu Mundschutz

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat in der Coronakrise seine Einschätzung für das Tragen von Mundschutz geändert. Wenn Menschen - auch ohne Symptome - vorsorglich eine Maske tragen, könnte das das Risiko einer Übertragung von Viren auf andere mindern, hieß es auf der Internetseite der Bundesbehörde. Wissenschaftlich belegt sei das aber nicht. Zuvor hatte das RKI den Mundschutz nur Menschen mit akuten Atemwegserkrankungen empfohlen.

Das RKI bezieht sich in seiner neuen Einschätzung auf sogenannten Mund-Nasen-Schutz und auf Behelfsmasken aus Stoff. Quelle:dpa/sn 

Neuer Coronavirus-Test von Siemens Healthineers

Der Medizintechnik-Hersteller Siemens Healthineers hat einen neuen Test auf das Coronavirus entwickelt. Die Zulassung für den klinischen Notfalleinsatz sei bei der Weltgesundheitsorganisation (WHO) und bei der US-Arzneimittelbehörde FDA beantragt worden, teilte das Unternehmen am heutigen Donnerstag in Erlangen mit. Die Genehmigung werde in den nächsten Wochen erwartet. Der Test sei in der Lage, etwa binnen drei Stunden verlässliche Ergebnisse zu liefern. Quelle: dpa/sn 

Apotheken sollen sich mit Morphin bevorraten

Laut offiziellen Angaben wurden bis zum 1. April in Deutschland 1876 COVID-19-Fälle intensivmedizinisch behandelt. 745 Behandlungen sind bereits abgeschlossen, 245 Patienten sind verstorben. Insgesamt wurden 1532 Patienten beatmet. Die Landesapothekerkammer Baden-Württemberg weist die Apotheken im Bundesland nun darauf hin, dass damit zu rechnen ist, dass einige schwer Erkrankte auch ambulant versorgt werden müssen. Die Apotheken sollen sich daher mit Morphin und sedierenden Arzneimitteln bevorraten. Explizit werden dabei folgende Präparate genannt:

  • Morphin-Ampullen 10 mg (s.c. und i.v.)
  • Morphin oral, retardiert 30 mg und 60 mg

Welche Mengen am Ende tatsächlich benötigt werden, sei noch nicht abschätzbar, schreibt die LAK. Quelle: daz.online/dm/br 

BAH veröffentlich Postionspapier zur Corona-Pandemie

Die Produktion von Arzneimitteln und Medizinprodukten läuft trotz der derzeit angespannten Lage auf Hochtouren – das versichern die Mitgliedsunternehmen des Bundesverbands der Arzneimittel-Hersteller (BAH). In einem Positionspapier zur Corona-Pandemie legt der BAH nun dar, was aus seiner Sicht geschehen muss, damit die Hersteller auch weiterhin Versorgungssicherheit gewährleisten können. Darin geht es u. a. um folgende Punkte:

  • Nationale Alleingänge (z. B. Beschränkungen des freien Warenverkehrs und Exportverbote) sollten vermieden werden.
  • Grenzübergänge sollten z. B. mit „Durchfahrtspuren“ erleichtert und Transporte mit systemrelevanten Gütern priorisiert werden.
  • Grenzübertritt für in grenznahen Gebieten tätige Mitarbeiter soll wieder erleichtert werden.
  • Bundesweite Anerkennung als systemrelevant nötig um Zugang zu „Kindernotbetreuung“, Erhöhung der Höchstarbeitszeit sowie Sonn- und Feiertagsarbeit zu ermöglichen.
  • Anreize schaffen, um Produktion von Wirkstoffen und Arzneimitteln in die Europäische Union „zurückzuholen“, z. B. durch andere Rabattverträge und neue Subsitutionsregelung. 

Desinfektionsmittelproduktion läuft auf Hochtouren

Der Biokraftstoffhersteller Verbio aus dem sachsen-anhaltischen Zörbig produziert derzeit 40 000 Liter Desinfektionsmittel pro Woche. Das Unternehmen plant, ab kommender Woche auch an seinem Standort im brandenburgischen Schwedt das Hygienemittel zu produzieren und damit die Kapazität zu verdoppeln, wie eine Sprecherin mitteilte. Auch Beiersdorf hat mit der Produktion von Hand-Desinfektionsmittel begonnen. Nach Konzernangaben wurden bereits 37 000 Flaschen aus der Produktion im sächsischen Waldheim an die Landesregierung übergeben. Am Wochenende sollen 160 000 Flaschen produziert werden.

Der Chemie-Riese BASF produziert derzeit täglich 1000 Liter Hand-Desinfektion in seinem Werk in Schwarzheide in der Lausitz, um damit umliegende Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte zu versorgen, wie ein Sprecher sagte. Die Spirituosentochter des Sektriesen Rotkäppchen, Nordbrand, stellte seit Anfang März im thüringischen Nordhausen nach eigenen Angaben 100 000 Liter Alkohol her, um umliegende Apotheken zu beliefern. Der Spirituosen-Konzern Hardenberg-Wilthen lieferte vom sächsischen Standort bisher rund 20 000 Liter. Auch kleinere Betriebe, wie die Zeitzer Whiskey Manufaktur produziert derzeit statt Feierabendgetränken Neutralalkohol, damit umliegende Apotheken daraus Desinfektionsmittel machen können. Quelle: dpa/sn 

Mundschutzpflicht auch in Nordhausen

Nach Jena führt nun auch der Landkreis Nordhausen in Thüringen schrittweise eine Mundschutzpflicht in Geschäften, Bussen und Taxis ein. Ab Montag gilt dies zunächst als Empfehlung, nach Ostern wird es laut neuer Allgemeinverfügung zur Pflicht. Ziel sei es, andere vor Infektionen zu schützen, betonte Landrat Matthias Jendricke (SPD). Da Mund und Nase auch per Tuch, Schal oder selbstgenähter Maske bedeckt werden könnten, brauche niemand medizinischen Mundschutz zu kaufen. „Wir wissen, dass diese momentan Mangelware sind.“

Ladeninhaber und Busfahrer könnten Personen ohne Mund-Nasen-Schutz künftig den Zutritt verweigern. Die Regelung gilt vorerst bis 19. April.

Spahn setzt Anreize für Schutzmasken-Produktion in Deutschland

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) will angesichts des anhaltenden Mangels an Schutzkleidung und -masken Anreize setzen, um die Produktion dieser wichtigen Güter wieder nach Deutschland zu holen. Er verspricht eine Abnahmegarantie bis Ende 2021.

Außerdem sollen in Ausnahmefällen Atemschutzmasken (insbesondere FFP2 und FFP3) unter besonderen Sicherheitsauflagen wiederverwendet werden. Quelle: daz.online /ks 

Details zu Sonderregeln des Rahmenvertrags nun bekannt

Wie die ABDA bereits verkündete, gelten ab sofort bei allen GKV-Rezepten Erleichterungen bezüglich der Austauschpflicht. Diese Sonderregeln gelten vorerst bis zum 30. April. Nun wurden Details zu den neuen Regeln bekannt. Hier ein kurzer Überblick:

  • Von den Austauschverpflichtungen des Rahmenvertrages kann abgewichen werden, wenn „im Einzelfall“ das vorrangig abzugebende Arzneimittel nicht vorrätig ist.
  • Die abweichende Abgabe muss mit der Sonder-PZN 02567024 und dem Faktor 5 oder 6 für Akutversorgung gekennzeichnet werden.
  • Vereinfachung bei der Packungsauswahl sind durch Anwendung von § 17 des Rahmenvertrages  (Akutversorgung) möglich.
  • Weitergehende Vereinbarung einzelner Krankenkassen bleiben bestehen. Quelle: Apothekerverband Mecklenburg-Vorpommern/tmb/sn 

Bayer will Chloroquin in Europa produzieren

Der Pharma- und Chemiekonzern Bayer schafft nun auch in Europa Produktionsmöglichkeiten für den Wirkstoff Chloroquin im möglichen Kampf gegen die Lungenkrankheit Covid-19. Bayer-Chef Werner Baumann kündigte am Donnerstag im Interview mit dem „Handelsblatt“ an, dass Produktionsanlagen auch in Europa für die Fertigung des Medikaments Resochin mit dem Wirkstoff Chloroquin angepasst werden sollen. Bisher wird das Mittel, das Bayer in der Krise kostenlos an Regierungen spenden will, nur an einem Standort in Pakistan hergestellt.

Das bereits in den 1930ern entwickelte Medikament zur Malariaprophylaxe ist schon seit einigen Wochen im Gespräch, nachdem Tests an Zellkulturen eine Hemmung der Vermehrung von Coronaviren gezeigt hatten. „Es gibt Hinweise darauf, dass Resochin im Labor und in ersten klinischen Untersuchungen die Viruslast senkt“, sagte Baumann dem Blatt. Es seien aber weitere klinische Studien notwendig, um das Verhältnis von Nutzen und Risiko zu klären. Diese würden nun unter anderem von der Weltgesundheitsorganisation WHO gestartet.

Experten sind angesichts möglicher Nebenwirkungen aber vorsichtig und warnen vor einer Selbstmedikation. So ist etwa in Frankreich die Behandlung von Covid-19-Erkrankten nur bei schweren Verläufen und nach Abstimmungen mit Ärzten erlaubt. Quelle: dpa/sn 

Apotheken dürfen Selbstgenähte Masken verkaufen, aber...

Aufgrund des derzeit bestehenden Mangels an Schutzmasken wird viel improvisiert. Privatpersonen, Textilbetriebe oder auch Schneidereien beginnen Mund-Nasen-Schutz selbst zu nähen und auch zu verkaufen. Teilweise werden diese Masken auch in Apotheken zum Verkauf angeboten. Dies verstößt zwar nicht gegen die Apothekenbetriebsordnung, jedoch sind bei der Werbung einige Punkte zu beachten.

Vorallem dürfen Werbeaussagen nicht den Eindruck einer schützenden Wirkung vermitteln, da eine solche nicht nachgewiesen werden kann. Erlaubt sind laut BfArM aber u. a. Hinweise darauf, dass die „Geschwindigkeit des Atemstroms oder Speichel-/Schleim-Tröpfchenauswurfs reduziert werden“ kann. Quelle: ks/sn 


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