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Lipidsenker: G-BA erweitert Verordnungs­fähigkeit

Tablette aus Blister herausgedrückt
Bislang waren Arzneimittel zur Senkung der Blutfettwerte verordnungsfähig bei Menschen mit einem bestimmten Risiko für Herzinfarkt oder Schlaganfall. | Bild: roger ashford / AdobeStock

Auch wenn sie millionenfach über den HV-Tisch gehen: Lipidsenker sind grundsätzlich von der Verordnung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherungen ausgeschlossen. Verordnungsfähig sind sie lediglich für die in der Anlage III der Arzneimittel-Richtlinie definierten Ausnahmen. 

Eine Änderung eben dieser wurde am 19. Dezember 2024 beschlossen und nach rechtlicher Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium am 11. Februar 2025 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Damit sind die Änderungen nun in Kraft getreten.

Lipidsenker bei Risiko für Herzinfarkt und Schlaganfall

Bereits verordnungsfähig waren Statine und andere Medikamente zur Senkung der Blutfettwerte bei Menschen, deren Risiko, innerhalb von zehn Jahren einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall zu erleiden, mindestens 20 % betrug. Diese Schwelle wurde nun auf 10 % abgesenkt. 

Liegen zusätzliche, risikoverstärkende Erkrankungen vor, wie z. B. schwere psychische Erkrankungen, HIV-Infektionen oder Autoimmunerkrankungen, ist eine Verordnung auch unterhalb eines zehnprozentigen Risikos möglich.

Lipidsenker bei zwei neuen Indikationen verordnungsfähig

Weiterhin verordnungsfähig werden Lipidsenker für Menschen, die an Diabetes mellitus Typ 1 mit Mikroalbuminurie sowie an familiärer Hypercholesterolämie leiden. Diese beiden Indikationen ergänzen die bisher als Ausnahme anerkannten Indikationen des familiären Chylomikronämie-Syndroms und der Sekundärprävention nach Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Gut zu wissen: Was ist Mikroalbuminurie?

Eine Mikroalbuminurie bedeutet eine Ausscheidung erhöhter Mengen Albumin mit dem Urin (Werte zwischen 20 µg/min bis 200 µg/min). Insbesondere bei Menschen mit Diabetes mellitus oder Bluthochdruck tritt eine Mikroalbuminurie bei etwa 10 bis 40 % der Betroffenen auf. 

Das Risiko für kardiovaskuläre Erkrankungen sowie eine diabetische Nephropathie kann dadurch erhöht sein. Die Mikroalbuminurie gilt als frühes Anzeichen einer Nierenschädigung bei Diabetes oder Bluthochdruck. /vs

Mit diesen Änderungen habe man die Verordnungsmöglichkeit von Lipidsenkern „an den aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnisse angepasst“, wie es in einer Pressemeldung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) heißt. 

Gültig bleibe jedoch die Prämisse, dass „Lebensstiländerungen immer besser als Medikamente“ seien – so der unparteiische Vorsitzende des G-BA Prof. Josef Hecken. Damit solle eine Verordnung erst erfolgen, wenn eine ausreichende Risikoabsenkung durch die Umstellung von Ernährungs- und Bewegungsgewohnheiten nicht erzielt werden könne.