Allgemeiner Krebs-Bluttest: Was ist davon zu halten?
Um Krebserkrankungen zu bekämpfen, ist es wichtig, sie möglichst früh aufzuspüren. Derzeit gibt es in Deutschland nur wenige Programme zur Krebsfrüherkennung, die von den Krankenkassen finanziert werden: Früherkennungsuntersuchungen zum Gebärmutterhalskrebs, Brustkrebs, Hautkrebs, Darmkrebs und Prostatakrebs (s. Kasten).
Derzeit erarbeitet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) außerdem ein neues Programm zur Früherkennung von Lungenkrebs sowie eine Ausweitung der Brustkrebs-Früherkennung auch für ältere und jüngere Frauen.
Hoffnungsträger: EDIM-Test
Die Früherkennungsmaßnahmen bergen allerdings auch gewisse Risiken. So sind einige Untersuchungen belastend. Auch kann es zu einer Übertherapie kommen, wenn Erkrankungen behandelt werden, die im Laufe des Lebens der Betroffenen gar keine Beschwerden verursacht und nicht zum Tod geführt hätten.
Ein Hoffnungsträger sind deshalb einfachere und genauere Methoden zur Krebsfrüherkennung, etwa mittels Bluttest. Im Fokus steht derzeit ein neuer Bluttest – der sogenannte EDIM-Test (EDIM = Epitop-Detektion in Monozyten). Einige Versicherungen bieten ihn bereits als zusätzliche Versicherungsleistung an.
Der Test soll anhand einer Blutprobe bei Gesunden Rückschlüsse auf das Vorliegen einer Krebserkrankung ermöglichen. Bei Krebspatienten soll der Test Aussagen zur Prognose, zur Behandlungsbedürftigkeit und zur Ansprechwahrscheinlichkeit auf eine Chemo- bzw. Strahlentherapie zulassen.
Experten sprechen sich dagegen aus
Zum jetzigen Zeitpunkt warnen Experten jedoch vor falschen Erwartungen an EDIM-Tests. Nach Aussage der Deutschen Krebsgesellschaft ist das Verfahren für die beworbenen Einsatzgebiete wissenschaftlich nicht adäquat geprüft. Die Deutsche Krebsgesellschaft empfiehlt die Tests daher weder zur Diagnose noch zur Prognoseeinschätzung oder als Hinweis auf ein mögliches Therapieansprechen.
Wie die Experten erläutern, werden mit den EDIM-Tests Tumormarker nachgewiesen – entweder das Enzym Transketolase-like 1 Protein (TKTL1) oder Apo10. Die TKTL1 könne bei Krebszellen hochreguliert sein. Doch sei die Datenlage hierzu widersprüchlich. So gebe es zwar Publikationen, die einen erhöhten Wert bei Erkrankten und einen Anstieg bei fortschreitender Erkrankung beschreiben. Doch andere Publikationen seien zu einem gegenteiligen Ergebnis gekommen.
Wie die Experten außerdem zu bedenken geben, wird der EDIM-TKTL1-Test nicht an Tumorzellen selbst, sondern an Makrophagen („Fresszellen“) aus dem Blut durchgeführt. Nachdem die Makrophagen die TKTL1-haltigen Tumorzellen aufgenommen haben, soll die TKTL1 in den Makrophagen und damit im peripheren Blut nachgewiesen werden.
Ein Geschäft mit der Angst?
Die Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie weist auf ein weiteres Argument gegen die neuen Bluttests hin: Bei vielen älteren Menschen könne man im Blut Hinweise auf Erkrankungen wie eine bestimmte Form der Leukämie oder ein Multiples Myelom finden, ohne dass sich diese Erkrankungen entwickelten. Solche Testergebnisse könnten daher große Angst und Verunsicherung auslösen.
Fachleute rufen stattdessen dazu auf, die von den Krankenkassen finanzierten Früherkennungsmaßnahmen konsequenter zu nutzen. Quellen: Deutsche Krebsgesellschaft e.V. (DKG), Arbeitsgemeinschaft Prävention und Integrative Onkologie (PRIO); Deutsche Gesellschaft für Hämatologie und Medizinische Onkologie e.V. (DGHO)
Zur Erinnerung: Welche Krebsfrüherkennungsuntersuchungen übernimmt die GKV?
- Gebärmutterhalskrebs:
- Von 20 bis 34 Jahren jährlicher PAP-Test
- Ab 35 Jahren alle drei Jahre Co-Test aus PAP- und HPV-Test
- Brustkrebs:
- Ab 30 Jahren jährliche Tastuntersuchung
- Von 50 bis 69 Jahren alle zwei Jahre Mammographie (voraussichtlich ab Juli 2024 auch für 70- bis 75-Jährige)
- Hautkrebs:
- Ab 35 Jahren alle zwei Jahre Screening bei zertifizierten Ärzten
- Darmkrebs:
- Von 50 bis 54 Jahren jährlicher immunologischer Test auf verborgenes Blut im Stuhl
- Ab 55 Jahren alle zwei Jahre immunologischer Test auf verborgenes Blut im Stuhl, solange keine Darmspiegelung erfolgt ist
- Ab 55 Jahren (Frauen) bzw. ab 50 Jahren (Männer): insgesamt zwei Darmspiegelungen im Abstand von 10 Jahren
- Erfolgt die erste Darmspiegelung mit 65 Jahren oder älter, Anspruch auf eine Untersuchung
- Prostatakrebs:
- Ab 45 Jahren jährliche Tastuntersuchung Quelle: Stiftung Deutsche Krebshilfe