Vorsicht, Missbrauch!
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Opioide: Was ist bei der Abgabe zu beachten?

Ausgekippte Tablettendose
Opioide haben eine hohe Suchtgefahr und sollten daher mit Bedacht verordnet werden. | Bild: BillionPhotos.com / AdobeStock

Die Zahl der Verordnungen aus dem Bereich der Opioide hat sich in den letzten 25 Jahren verdreifacht. Was ein Segen für die Schmerztherapie und die Versorgung von Palliativ-Patienten ist, birgt gleichzeitig die Gefahr des Missbrauchs und der Abhängigkeitsentwicklung. Welche Arzneistoffe werden besonders häufig missbräuchlich verwendet und welche Verantwortung kommt dabei dem Apothekenpersonal zu?

Aus der Gruppe der stark wirksamen Schmerzmittel sind vor allem Fentanyl, Buprenorphin und Oxycodon in der Drogenszene beliebt. Die Wirkstoffe werden zu diesem Zweck meist in Lösung gebracht und i. v. gespritzt. Sie werden in der Regel von Abhängigen konsumiert, die zuvor Heroin gespritzt haben oder dies parallel noch tun.

Bei Missbrauch: Dosis schwer einzuschätzen

Im Gegensatz zu Heroin ist bei Arzneimitteln, die nach pharmazeutischen Qualitätsansprüchen produziert wurden, zwar nicht mit den sonst üblichen Verunreinigungen zu rechnen, jedoch besteht eine erhebliche Gefahr in der deutlich stärkeren Wirksamkeit. 

Unerfahrene Suchtkranke können daher die Dosis unter Umständen nicht richtig einschätzen. Hinzu kommt, dass die exakte Wirkstoffmenge oft unbekannt ist, z. B. wenn ein gebrauchtes Fentanyl-Pflaster ausgekocht wird, um den Wirkstoff freizusetzen.

Tramadol und Tilidin häufig zunächst vom Arzt verordnet

Die Abhängigkeit von den schwach wirksamen Opioiden Tramadol und Tilidin entsteht nicht immer aus illegalem Handeln heraus. Häufig wurden die Arzneistoffe ursprünglich ärztlich verordnet und nach einem angemessenen Zeitraum nicht wieder abgesetzt. 

In manchen Fällen erhalten auch Patienten diese Wirkstoffe, die bereits eine Suchtproblematik (z. B. Alkoholabhängigkeit) in der Vorgeschichte aufweisen – obwohl dies eine Kontraindikation für Tramadol und Tilidin darstellt.

In diesem Zusammenhang wurde 2019 in einer OECD-Studie Kritik am Verschreibungsverhalten der Ärzte geäußert. Demnach würden manche Ärzte Opioide zu leichtfertig und über einen zu langen Zeitraum verordnen und die Patienten so unwissend und ohne Selbstverschulden in eine Abhängigkeit getrieben.

Wie kommen Abhängige an die Substanzen?

Stark wirksame Opioide werden meist auf eindeutig illegalem Weg z. B. über das Darknet oder durch Diebstahl beschafft. Dabei werden die Medikamente nicht nur aus Arzneimittelschränken oder Mülleimern entwendet, sondern im Falle von Schmerzpflastern z. B. auch direkt von der Hautoberfläche von Altenheimbewohnern.

Bei den schwach wirksamen Opioiden spielt das sogenannte Ärzte-Hopping eine große Rolle und auch Rezeptfälschungen kommen immer wieder vor.

BTM-Rezept: Worauf muss in der Apotheke geachtet werden?

Bei der Abgabe eines Betäubungsmittel (BTM) muss immer darauf hingewiesen werden, dass dieses Medikament nur für die Person verwendet werden darf, der es verordnet wurde. Es sind schon Fälle bekannt geworden, in denen der Nachbarin bei starken Rückenschmerzen mit dem eigenen Opioid ausgeholfen wurde, „weil das super wirkt“.

Auch die richtige Entsorgung gebrauchter Pflaster oder übrig gebliebener BTM sollte sowohl bei der Abgabe an Privatkunden als auch bei der Abholung durch Pflegedienste Thema der Beratung sein. 

Dabei ist es wichtig darauf zu achten, dass eine Rückgewinnung aus dem Müll unmöglich gemacht wird. Pflaster sollten dabei am besten an der Klebeseite aufeinander geklebt werden, Tabletten oder Kapseln in Lösung gebracht und dann auf einem saugfähigen Untergrund, z. B. einer Damenbinde, aufgefangen werden. Wird das so bearbeitete BTM dann noch gemeinsam mit Inkontinenzmaterial oder Küchenabfällen weggeworfen, ist es unwahrscheinlich, dass jemand diesen Müll durchsucht.

Kommt der Verdacht einer Rezeptfälschung auf, muss umgehend die Polizei informiert werden. Um Zeit zu gewinnen, empfiehlt es sich, dem Kunden zu sagen, dass das Medikament für ihn bestellt wird. 

Schwieriger wird es, wenn in der Apotheke auffällt, dass Kunden Verordnungen von mehreren Ärzten über dasselbe Medikament erhalten. Es sollte in solchen Fällen jedoch immer Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt, von dem man das Rezept erhalten hat, gehalten und die Auffälligkeit angesprochen werden. 

Im Zweifel bleibt immer die Möglichkeit, die Abgabe des Arzneimittels wegen Verdacht auf Missbrauch zu verweigern.

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