Corona-News des Tages
Die Entwicklung der Corona-Krise ist sehr dynamisch. Um Sie zeitnah mit apothekenrelevanten Neuigkeiten zu versorgen, fassen wir hier laufend die wichtigsten Meldungen zum Thema für Sie zusammen.
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Meldungen vom 23. bis 27.11.2020

3D-Animation in Blau und Rot eines Coronavirus
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Freitag, den 27.11.2020

Corona-Impfstoff von Astrazeneca kommt auf den Prüfstand 

Die umstrittenen Impfstoff-Ergebnisse des Pharmakonzerns Astrazeneca werden im Auftrag der britischen Regierung geprüft. Dies sei ein „erster, bedeutender Schritt bei der Zulassung des Vakzins, wenn er die Sicherheits-, Wirksamkeits- und Qualitätsstandards erfüllt“, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag in London mit. Die Prüfung soll von der britischen Aufsichtsbehörde für Arzneimittel durchgeführt werden. 

Zuvor waren Zweifel am Design der klinischen Studien und der hohen Wirksamkeit des Impfstoffs aufgekommen. Der schwedisch-britische Konzern plant daher zusätzliche Untersuchungen. Sie sollen die Daten „bereits vorhandener Studien ergänzen“, teilte eine Sprecherin von Astrazeneca der Deutschen Presse-Agentur in London mit, ohne Details zu nennen. 

Der mit der Universität Oxford entwickelte Impfstoff soll nach den bisherigen Studiendaten im Mittel einen 70-prozentigen Schutz vor COVID-19 bieten. Bei spezieller Dosierung könnte die Wirksamkeit dem Konzern zufolge womöglich noch deutlich höher liegen. Berücksichtigt wurden Daten zweier klinischer Studien mit verschiedener Dosierung. 

Berücksichtigt wurden für die Zwischenergebnisse zum einen Daten einer kombinierten Phase-II/III-Studie, bei der die Versuchspersonen zuerst eine halbe Dosis des Impfstoffs und einen Monat später eine weitere volle Dosis erhielten. Die Effektivität lag den Angaben zufolge hier bei 90 Prozent. Zum anderen wurden Ergebnisse einer Phase-III-Studie berücksichtigt, bei der Probanden zwei volle Dosen bekamen. Die bisher errechnete Effektivität lag bei 62 Prozent. Zusammengenommen ergibt sich dem Konzern zufolge eine Wirksamkeit von 70 Prozent. 

Kritiker bemängelten die Berechnungen der Wirksamkeit auf diese Weise, da unterschiedliche Dosen gegeben worden waren. US-Forscher kritisierten zudem, dass in der Studie, die zu einem hohen Impferfolg von 90 Prozent führte, kein Teilnehmer älter als 55 Jahre war. Doch gerade Senioren gelten als besonders gefährdete Gruppe. Ein großer Vorteil des Impfstoffs: Er kann den Angaben zufolge bei Kühlschranktemperaturen von zwei bis acht Grad aufbewahrt werden. 

„Wir haben die Aufsichtsbehörde formell gebeten, den Impfstoff ... zu bewerten, die Daten zu verstehen und festzustellen, ob er den strengen Sicherheitsstandards entspricht“, teilte Gesundheitsminister Matt Hancock mit. „Wir arbeiten unermüdlich daran, in der bestmöglichen Lage zu sein, einen Impfstoff bereitzustellen, sobald er von der unabhängigen Aufsichtsbehörde MHRA genehmigt wird.“
Anders als die vielversprechenden Vakzine der Mainzer Firma Biontech und des Pharmakonzerns Pfizer sowie der US-Firma Moderna gehört das britisch-schwedische Präparat nicht zu den mRNA-Impfstoffen. Die Wirksamkeit der Vakzine von Pfizer/Biontech und Moderna liegt für Doppelimpfungen nach vorläufigen Daten bei rund 95 Prozent. 

Der von Astrazeneca eingesetzte Wirkstoff AZD1222 beruht auf der abgeschwächten Version eines Erkältungsvirus von Schimpansen. Es enthält genetisches Material eines Oberflächenproteins, mit dem der Erreger Sars-CoV-2 an menschliche Zellen andockt. Das Mittel soll sowohl die Bildung von spezifischen Antikörpern als auch von T-Zellen fördern - beide sind für die Immunabwehr wichtig. Insgesamt haben weltweit Länder bereits Milliarden Dosen bei Astrazeneca geordert. Quelle: dpa / cn 

Verband warnt vor Euphorie: Herstellung von Corona-Impfstoff knifflig 

Der internationale Pharmaverband IFPMA begrüßt die Riesenfortschritte bei möglichen Impfstoffen gegen das Coronavirus, warnt aber vor Euphorie. Die Erwartungen müssten realistisch bleiben, sagte IFPMA-Generaldirektor Thomas Cueni in einem virtuellen Treffen mit dem Verein der UN-akkreditierten Journalisten in Genf, ACANU. Viele Menschen dächten, die Entwicklung eines Impfstoffs sei der kritische Entwicklungsschritt, tatsächlich sei aber vor allem die Herstellung eine Herausforderung, sagte Cueni. Rund 70 Prozent der Zeit im Herstellungsprozess seien für Qualitätskontrollen nötig. „Manche Impfstoffe haben 450 Qualitätskontrollen“, sagte Cueni. Zum Beispiel brauche der Impfstoff der Unternehmen Biontech aus Mainz und Pfizer aus den USA beim Transport eine Kühlung von minus 70 Grad. Eine mögliche Knappheit von Glasfläschchen für das Abfüllen des Impfstoffs könne den Prozess auch beeinflussen. Die rasante Entwicklungen von Corona-Impfstoffen bezeichnete Cueni als Meilenstein. Der schnellste je entwickelte Impfstoff sei der gegen Ebola gewesen, der 2019 in den USA zugelassen wurde. Der Prozess habe vier Jahre gedauert. Bei den Covid-Impfstoffen seien es zehn Monate gewesen. Die hohe Wirksamkeit der Impfstoffe von mehr als 90 Prozent sei bemerkenswert und habe die Erwartungen von Epidemiologen übertroffen. Quelle: dpa / cn  

Berlin: Keine Sonderregel für Weihnachten 

Die von Bund und Ländern verabredeten Lockerungen bei den Kontaktbeschränkungen für private Treffen über Weihnachten und Silvester sollen in Berlin nicht gelten. Darauf verständigte sich der Senat am Donnerstag nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur. Im Corona-Hotspot Berlin könne es keine derartigen Lockerungen geben, hieß es aus Senatskreisen. Demnach sollen sich in Berlin über die Feiertage maximal fünf Personen zu privaten Zusammenkünften treffen dürfen, hinzu kommen Kinder. Quelle: dpa/sn 

Steuerermäßigungen für Corona-Impfstoffe geplant

Das Europäische Parlament hat den Weg für Steuerermäßigungen auf Lieferungen eines potenziellen Corona-Impfstoffes frei gemacht. Die Abgeordneten stimmten am Donnerstag für ein entsprechendes Vorhaben, unter dem die EU-Mitgliedstaaten eine Befreiung von der Mehrwertsteuer gewähren könnten. Gleiches gelte für Dienstleistungen, die eng mit den Impfstoffen verbunden seien, hieß es in dem Kommissionsvorschlag. Die Regelung solle zunächst bis zum 31. Dezember 2022 befristet sein. Die Richtlinie muss im nächsten Schritt noch vom Europarat verabschiedet werden.

Steuerbefreiungen oder -ermäßigungen könnten die Staaten dann auch auf Corona-Tests erlassen und Lieferungen so vergünstigen. Damit sollen insbesondere Krankenhäuser und Gesundheitsämter entlastet werden. Quelle: dpa/sn 

Virologe plädiert für Schnelltest zu Weihnachten

Der Virologe Alexander Kekulé blickt wenig optimistisch auf Weihnachten.“Wenn wir jetzt an Weihnachten die Infektionen über die Familie an die ältere Generation weitergeben, könnte das eine Katastrophe geben“, sagte der Professor der Universität Halle-Wittenberg der „Abendzeitung“(Donnerstag). Er sei deshalb für Schnelltests, die jedem zur Verfügung gestellt werden sollten.

„Es gibt viele Familien, in denen eine Person einfach nicht anders kann, als vorher noch zu arbeiten“, sagte er. „Freiwillige Quarantäne ist ja schön gesagt, aber das geht nicht überall. Und wenn ältere Menschen mit am Weihnachtstisch sitzen, dann geben Schnelltests etwas mehr Sicherheit.“ Schnelltests gelten jedoch als nicht so sicher wie die herkömmlichen PCR-Tests.

Familienfeiern im großen Kreis mit mehreren Generationen sieht er mit Sorge. „Während das in Deutschland eher selten der Fall ist, hatten wir in Ländern, in denen der Kontakt zwischen den Generationen kontinuierlich sehr eng ist, speziell in Italien, ganz fürchterliche Ausbrüche mit hohen Todeszahlen.“ Quelle: dpa/sn 

Mehr Schnelltests für Risikogruppen und Kontaktpersonen in Planung

Corona-Schnelltests sollen nach einem Bericht bei besonders gefährdeten Bevölkerungsgruppen, die bislang keine Symptome zeigen, verstärkt zum Einsatz kommen. Das geht aus einem Verordnungsentwurf des Bundesgesundheitsministeriums hervor, der dem Nachrichtenportal „ThePioneer“ (Freitag) vorliegt. „Testungen sind von entscheidender Bedeutung für die Eindämmung von Corona- Infektionsketten und damit für die Verhinderung unkontrollierter Ausbruchsgeschehen“, heißt es in dem Dokument, das derzeit zwischen den Ressorts der Bundesregierung abgestimmt wird und am 1. Dezember in Kraft treten soll. Ziel sei es, umfassender und einfacher als bisher, insbesondere Personen zu testen, bei denen es noch keine Symptome gebe, „bei denen aber dennoch eine Infektion naheliegend erscheint oder bei denen eine hohe Gefahr besteht, dass sie oder andere Personen in ihrem Umfeld bei einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besonders gefährdet wären“.

Anspruch auf Testung sollen nach ärztlicher Anordnung Kontaktpersonen haben. Dabei geht es um Personen, „die in den letzten zehn Tagen insbesondere in Gesprächssituationen mindestens 15 Minuten ununterbrochen oder durch direkten Kontakt mit Körperflüssigkeiten engen Kontakt zu einer mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten Person hatten“. Wer mit einer infizierten Person in einem Haushalt lebe oder in den letzten zehn Tagen gelebt hat, zählt ebenfalls zu dieser Kategorie.

Anspruch auf einen Schnelltest soll demnach auch erhalten, wer zum Beispiel bei Feiern, gemeinsamem Singen und beim Sport in Innenräumen in der Nähe eines Infizierten war. Das Gleiche gilt, wenn man sich in den letzten zehn Tagen „für eine Zeit von über 30 Minuten in relativ beengter Raumsituation oder schwer zu überblickender Kontaktsituation“ mit einem Infizierten aufgehalten hat. Als Beispiele hierfür werden explizit Schulklassen und Gruppenveranstaltungen genannt.

Laut Verordnungsentwurf sollen Mitarbeiter und Patienten in Krankenhäusern, Heimen und Reha-Einrichtungen, in denen es zu Infektionen gekommen ist, auch dann Schnelltests bekommen, wenn sie (noch) keine Symptome zeigen. Außerdem regele die Verordnung, dass Kosten für die Testungen Einreisender aus Risikogebieten ab dem 1. Dezember 2020 nicht mehr übernommen werden. Quelle: dpa/sn 


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