Corona-News des Tages: Meldungen vom 20. bis 24.04.2020
Donnerstag, den 23.04.2020
SARS-CoV-2 bei zwei Katzen in den USA nachgewiesen
In den USA ist erstmals in Haustieren das neuartige Coronavirus nachgewiesen worden. Zwei Hauskatzen im Bundesstaat New York seien positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden, teilte die US-Gesundheitsbehörde CDC mit. „Dieser Nachweis überrascht nicht und liefert uns auch keine neuen Kenntnisse oder Empfehlungen“, kommentierte Achim Gruber, Leiter des Instituts für Tierpathologie an der Freien Universität Berlin, am heutigen Donnerstag.
„Wir wissen aus einer chinesischen experimentellen Infektionsstudie vom März, dass sich Katzen zumindest nach hoher Infektionsdosis mit dem Virus anstecken und dabei Entzündungen in den oberen Atemwegen entwickeln können“, erläuterte Gruber. Eine Lungenentzündung oder schwere und tödliche Verläufe bei Katzen seien aber noch nicht beobachtet worden. Es gebe auch keine neuen Hinweise, dass Katzen zur Verbreitung des Virus bei Menschen beitrügen. Für Hunde gebe es weiterhin komplette Entwarnung.
Die FU-Veterinärmedizin biete bereits einen Sars-CoV-2-Test für Tiere an. Diese Tests nähmen keine Kapazitäten beim Menschen weg, sie seien zusätzlich und extra für Tiere gedacht, betont Gruber. Quelle: dpa/sn
„Deine Apotheke“-App zeigt Botendienste an
Dem Botendienst der Apotheken kommt in den letzten Wochen als Teil der Strategie, Sozialkontakte zu reduzieren und damit die Ausbreitung von SARS-CoV-2 weiter einzudämmen, eine gesteigerte Bedeutung zu. Phoenix hat darauf reagiert und die hauseigene Vorbestell-App erweitert. Patienten können dort nun sehen, ob ihre ausgewählte Apotheke einen Botendienst anbietet. Quelle: daz.online/jb
Bedarf einiger Arzneimittel durch Pandemie bis zu 300 Prozent erhöht
Schon Anfang April wurde deutlich: Arzneimittel auf Intensivstationen könnten im Rahmen der COVID-19-Pandemie knapp werden. Bei welchen Arzneimitteln die Nachfrage aber konkret und wie stark erhöht ist, war unklar. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat das Ausmaß nun klar benannt. Demnach sind unter anderem Vertreter der Analgetika, Antibiotika, Gerinnungshemmer, Neuroleptika und Sedativa davon betroffen.
Bei welchen Wirkstoffen der Bedarf „wegen Behandlung von COVID-19-Patienten bei Vollauslastung der vorhandenen Intensiv-Kapazitäten“ bis zu 200 Prozent erhöht bzw. bis zu 300 Prozent „stark“ erhöht ist, haben unsere Kollegen von daz.online hier zusammengefasst. Quelle: daz.online/dm
„Dankeschön-Feier“ im „Kommt-Gesund-Wieder-Stadion“
Die Arena des Traditionsclubs Kickers Offenbach am Bieberer Berg heißt ab sofort „Kommt-Gesund-Wieder-Stadion“. Der bisherige Namensgeber Sparda-Bank-Hessen und die Stadiongesellschaft wollen damit in der Corona-Pandemie eine positive Botschaft senden. Die Genossenschaftsbank verzichtet bis auf weiteres auf das Benennungsrecht der Arena des Fußball-Regionalligisten, wie sie am Donnerstag mitteilte.
Verbunden mit der Namensänderung ist eine Spendenaktion. Das Geld soll für eine „Dankeschön-Feier“ nach der Pandemie in den Stadionräumen gesammelt werden. „Bei diesem Event soll es allen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen systemrelevanter Berufe in Offenbach ermöglicht werden, an einem Abend im Stadion kostenfrei feiern zu dürfen – sobald dies wieder sicher möglich ist“, erklärte Oberbürgermeister Felix Schwenke. Quelle:dpa/sn
Gleichbehandlung bei Berliner Corona-Prämie gefordert
Der Berliner Senat diskutiert aktuell darüber, Tausenden in der Corona-Krise besonders geforderten Landesbeschäftigten eine Prämie von 1000 Euro zu zahlen. Zu den Begünstigten sollen nach Informationen des RBB Ärzte und Pfleger der landeseigenen Krankenhauskonzerne Vivantes und Charité zählen, aber auch Polizisten, Feuerwehrleute und Rettungssanitäter, Mitarbeiter der Gesundheitsämter, Erzieherinnen und Beschäftigte in Jobcentern.
Die Berliner CDU warnt jedoch vor Ungleichbehandlung. „Der Senat darf die Corona-Helden nicht in Helden erster und zweiter Klasse spalten. Der Dank sollte allen Helden der Krise gelten“, sagte CDU-Landeschef Kai Wegner am heutigen Donnerstag. „Sollte sich der Berliner Senat tatsächlich durchringen, den Helden der Krise eine Prämie zu zahlen, wäre das ein gutes Signal. Die aktuellen Pläne gehen jedoch nicht weit genug.“ Beispielsweise blieben die Menschen in den Supermärkten, in den Apotheken und in den privaten Einrichtungen auf der Strecke, die ebenfalls in den vergangenen Wochen Herausragendes geleistet hätten, argumentierte Wegner. Quelle: dpa/sn
Krankenkassen kritisieren Finanzierung von Corona-Massentests
Die Krankenkassen machen Front gegen Pläne von Gesundheitsminister Jens Spahn, wonach sie die Kosten von Corona-Tests auch bei einer starken Erhöhung der Testzahlen tragen sollen. Die große Koalition will die Zahl der Tests massiv ausweiten, die gesetzlichen Krankenkassen sollen nach diesen Plänen auch die Kosten für symptomunabhängige Tests übernehmen. Bisher wird in der Regel nur bei einem begründeten Verdacht auf Corona getestet.
Zwar sei das Ziel des Gesetzes zu begrüßen, schnell flächendeckende Testungen zu ermöglichen, sagte der Chef des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND/Donnerstag). „Klar ist aber auch, dass es sich hierbei um eine Maßnahme zum allgemeinen Bevölkerungsschutz handelt. Infektionsschutz und Seuchenbekämpfung gehören zur Gefahrenabwehr, für die grundsätzlich die Länder die Aufgaben- und Ausgabenverantwortung tragen“, so der Verbandschef. Daher sei die Übertragung der Kosten auf die Kassen „rechtlich fragwürdig“. Quelle:dpa/sn
Einzelhandel in Schleswig-Holstein darf an zwei Sonntagen öffnen
Die Kieler Landesregierung hat dem Einzelhandel in Schleswig-Holstein erlaubt, an den nächsten beiden Sonntagen zu öffnen. Nach der wochenlangen Schließung der Geschäfte wegen der Corona-Pandemie dürfen sie am 26. April und am 3. Mai in der Zeit von 11.00 bis 17.00 Uhr ausnahmsweise öffnen, wie das Wirtschaftsministerium am heutigen Donnerstag mitteilte. Das sei ein Beitrag zur Entzerrung der Kundenströme, kein Aufruf zum Shopping, betonte Wirtschaftsminister Bernd Buchholz (FDP). Für den 1. Mai selbst gelte die Ausnahmeregelung nicht.
Der Erlass des Wirtschaftsministeriums muss noch von den Kreisen und kreisfreien Städten umgesetzt werden. Danach dürfen unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Abstandsregelungen Lebens- und Futtermittelgeschäfte, Wochenmärkte, Apotheken, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Poststellen, Zeitungs- und Zeitschriftenläden, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, Lebensmittelausgabestellen (Tafeln), der Großhandel, Kraftfahrzeughändler, Fahrradhändler und Buchhandlungen an den beiden nächsten Sonntagen geöffnet sein. Quelle:dpa
Dürfen Apotheken Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2 durchführen?
Antikörper-Schnelltests auf SARS-CoV-2 dürfen Apotheken nicht an Laien abgeben, alle verfügbaren Tests sind ausschließlich zum Gebrauch durch Fachpersonal bestimmt. Was tun, wenn nun vorschnell Tests bestellt wurden und die Apotheker darauf sitzen bleiben? Nun, wenn man die Tests schon nicht abgeben darf, dann ist es doch eine pfiffige Idee, einfach direkt in der Apotheke zu testen – doch darf man das?
Die rechtliche Lage ist nicht ganz eindeutig. Nach dem Infektionsschutzgesetz darf die Feststellung einer meldepflichtigen Infektionskrankheit nur durch einen Arzt erfolgen. Doch ist strittig, ob ein Antikörpernachweis als Feststellung einer Krankheit zu werten ist.
Viele Apothekerkammern und -verbände haben sich bereits warnend an ihre Mitglieder gewandt, von Antikörpertestungen auf SARS-CoV-2 in den Apotheken die Finger zu lassen. Ihrer Ansicht nach dürfte die Testung von Patienten in der Apotheke darüber hinaus als erlaubnispflichtige Ausübung der Heilkunde einzustufen sein.
Mehr dazu lesen Sie bei unseren Kollegen von daz.online. Quelle: daz.online/cm