Corona-News des Tages: Meldungen vom 20. bis 24.04.2020
Dienstag, den 21.04.2020
Antikörpertest an 5.000 Rheinländern geplan
Mit großangelegten Bluttests wollen Bonner Forscher Erkenntnisse über die Infektion mit dem Coronavirus gewinnen. Das Deutsche Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen (DZNE) will im Zuge der „Rheinland Studie“ das Blut von rund 5.000 Menschen auf Antikörper gegen das Virus untersuchen. Die Befunde würden mit Daten über Gesundheit, Lebensstil und Immunstatus abgeglichen, die bereits erhoben worden seien, hieß es am Dienstag vom DZNE in Bonn. Die Forscher erhoffen sich Erkenntnisse darüber, wie sich verschiedene Faktoren auf eine Coronavirus-Infektion auswirken.
Mit der „Rheinland Studie“ erforscht das DZNE seit 2016 Faktoren für ein gesundes Leben. Das geplante Covid-19-Projekt profitiere davon, dass die rund 5.000 Studienteilnehmer bereits umfangreich untersucht worden seien und Informationen etwa zu Grunderkrankungen, Lebensstil, Ernährung, körperlicher Fitness und Immunsystem bereits vorlägen. Alle Teilnehmer sollten in den kommenden Tagen eine persönliche Einladung zum Bluttest erhalten. Bei dem Projekt kooperiere das DZNE eng mit Christian Drosten, dem Direktor des Instituts für Virologie an der Berliner Charité.
Maskenpflicht für Hessen und Berlin
Hessen will als Maßnahme in der Corona-Pandemie eine Maskenpflicht einführen. Diese solle für Geschäfte und den öffentlichen Nahverkehr gelten, sagte ein Regierungssprecher auf Anfrage am Dienstag in Wiesbaden.
Auch die Berliner müssen sich darauf einstellen. Nach dpa-Informationen beschloss der Senat am Dienstag eine entsprechende Maskenpflicht, die jedoch im Unterschied zu anderen Bundesländern nicht für den Einzelhandel gelten soll. Quelle: dpa/sn
Ab Montag Maskenpflicht für Hamburg
Hamburgs Bürgermeister Peter Tschentscher (SPD) hat von Montag an eine Maskenpflicht im Einzelhandel, auf Wochenmärkten und im öffentlichen Nahverkehr in der Hansestadt angekündigt. Die bisherigen Empfehlungen zum Tragen von Masken gegen die weitere Ausbreitung der Corona-Pandemie hätten nicht ausreichend gefruchtet, sagte Tschentscher am Dienstag in Hamburg.Quelle: dpa
Mundschutz-Pflicht für Baden-Württemberg, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Wie zuvor mehrere andere Länder verpflichtet nun auch Sachsen-Anhalt alle Bürger, beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen einen Mundschutz zu tragen. Dies soll von Donnerstag 0.00 Uhr an gelten, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen in Magdeburg erfuhr.
Ebenfalls an diesem Dienstag hat Baden-Württembergs Landesregierung beschlossen, dass ab nächster Woche Mund und Nase beim Einkaufen und im Nahverkehr bedeckt sein müssen.
Und auch in Thüringen muss von Freitag an Mundschutz in Bussen und Bahnen sowie beim Einkaufen getragen werden. Das hat die Landesregierung am Dienstag in Erfurt beschlossen.
Eine bundesweit einheitliche Linie gibt es bislang nicht: Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten hatten sich vergangene Woche nur darauf verständigt, das Tragen sogenannter Alltagsmasken in Bussen und Bahnen sowie im Einzelhandel dringend zu empfehlen.Quelle: dpa/sn
Maskenpflicht auch in Schleswig-Holstein
Im Kampf gegen das Coronavirus führt auch Schleswig-Holstein eine Maskenpflicht ein. Dies kündigte Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) am Dienstag an. Das Kabinett werde am Mittwoch beschließen, das Tragen einer Mund-Nasen-Abdeckung beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln vom 29. April an zur Pflicht zu machen. Sachsen hat bereits eine Maskenpflicht eingeführt, auch Mecklenburg-Vorpommern und Bayern wollen kommende Woche nachziehen. Quelle: dpa
G-BA verlängert Möglichkeit zur telefonischen Krankschreibung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat – wie am Montag angekündigt – eine inhaltlich angepasste Regelung zur telefonischen Feststellung einer Arbeitsunfähigkeit durch Vertragsärztinnen und Vertragsärzte beschlossen.
Befristet bis zum 4. Mai 2020 darf die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege, die keine schwere Symptomatik aufweisen, für einen Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen auch nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das Fortdauern der Arbeitsunfähigkeit kann im Wege der telefonischen Anamnese einmalig für einen weiteren Zeitraum von bis zu 7 Kalendertagen festgestellt werden.Quelle: G-BA
Plattform bietet Hilfe bei der Dokumentation von Corona-Maßnahmen
Auch und gerade in der Coronakrise treffen die Apotheken Dokumentationspflichten. Unter anderem die Bundesapothekerkammer hat Empfehlungen veröffentlicht, wie Apothekenleiter während der Pandemie mit Blick auf den Arbeitsschutz vorgehen sollten. Der Münchener Apotheker Dr. Hermann Vogel will es seinen Kolleginnen und Kollegen aber ein wenig einfacher machen und bietet ihnen nun unter www.corona-doku.de eine Plattform, auf der sie alle nötigen Maßnahmen fortlaufend online dokumentieren können – und zwar kostenfrei. Quelle: daz.online/ks