Corona-News des Tages
Corona-Pandemie
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Corona-News des Tages: Meldungen vom 20. bis 24.04.2020

3D-Animation in Blau und Rot eines Coronavirus
Bild: artegorov3@gmail / AdobeStock

Montag, den 20.04.2020

Lockerungen im Einzelhandel: Diese Regeln gelten – auch für Apotheken

Seit dem heutigen Montag gelten in vielen Bundesländern Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen, insbesondere was den Einzelhandel betrifft (siehe Meldung von 08:30 Uhr). Mit diesen treten aber auch vielerorts verpflichtende Auflagen in Kraft, zum Beispiel bezüglich der maximalen Kundenzahl und zu treffender Schutzmaßnahmen. Diese gelten natürlich auch für Apotheken. Unsere Kollegen von daz.online haben die Regelungen, welche Schutzmaßnahmen vorgeschrieben sind, nach Bundesländern sortiert für Sie zusammengefasst. Quelle: daz.online/jb 

Datenplattform zum Austausch von Corona-Erkenntnissen geplant

Um in der Corona-Krise schneller Impfstoffe, Medikamente und Testsysteme zu finden, sollen sich Forscher auf einer europäischen Datenplattform austauschen. EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen kündigte die Gründung der „European COVID-19 Data Platform“ am heutigen Montag an. Wissenschaftler hätten bereits einen großen Wissensschatz über das Coronavirus gesammelt und kein Forscher könne allein eine Lösung finden, sagte von der Leyen. Auf der Plattform könnten sie ihre Erkenntnisse speichern und die ihrer Kollegen nutzen. Die Kommission erwarte, dass binnen weniger Tage Zehntausende Beiträge hochgeladen würden. Quelle: dpa 

Baden-Württemberg berät über Maskenpflicht

Die baden-württembergische Landesregierung strebt die Einführung einer Maskenpflicht zur Eindämmung des Coronavirus an. Wie die Deutsche Presse-Agentur am Montag aus Regierungskreisen erfuhr, will das Kabinett von Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) an diesem Dienstag über die Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen beraten. Quelle: dpa 

Telefonische Krankschreibungen doch weiterhin möglich

Krankschreibungen bei leichten Atemwegserkrankungen können vorerst weiterhin nach telefonischer Anamnese erfolgen. Das gab der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am heutigen Montag in Berlin bekannt.

Der unparteiische Vorsitzende des G-BA , Prof. Josef Hecken, erklärte, dass sich der G-BA noch einmal mit dem Beschluss befassen wird. „Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden wir bei dieser erneuten Beschlussfassung eine Verlängerung der Regelung bis zum 4. Mai 2020 mit der Modifikation beschließen, dass eine Arbeitsunfähigkeit aufgrund telefonischer Anamnese nur für die maximale Dauer von einer Woche bescheinigt werden und bei fortdauernder Erkrankung einmal verlängert werden kann. (...)“

Das bedeutet: „Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können im Vorgriff auf diese Entscheidung bis zum 4. Mai 2020 weiterhin aufgrund telefonischer Anamnese Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit Gültigkeit für jeweils eine Woche ausstellen. Rechtzeitig vor Auslaufen der voraussichtlich verlängerten Ausnahmeregelung wird über eine mögliche erneute Verlängerung entschieden.“ Quelle: G-BA/sn 

Maskenpflicht auch in Münster

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie hat die Stadt Münster als erste nordrhein-westfälische Großstadt eine Maskenpflicht beschlossen. Sie soll ab dem nächsten Montag (27. April) in Läden, auf Märkten, in Bussen und öffentlichen Bereichen der städtischen Verwaltungsgebäude gelten, sagte eine Sprecherin der Stadt am heutigen Montag. Der Krisenstab habe sich dazu entschieden, weil seit der Wiedereröffnung kleinerer Läden mehr Menschen in der Innenstadt unterwegs seien. Statt einer Maske dürfe es auch ein Schal oder ein Tuch vor Mund und Nase sein, sagte die Sprecherin weiter.

Wer gegen die Maskenpflicht verstoße, der dürfe aus Geschäften oder Bussen verwiesen werden, sagte die Sprecherin. Bußgelder seien zunächst nicht vorgesehen. Die Bürger hätten sich bislang an die geltenden Abstandsregeln gehalten. Man gehe davon aus, dass sie nun auch der Verpflichtung nachkommen, Mund und Nase beim Einkaufen oder Busfahren zu bedecken. Quelle: dpa/sn 

Komplikationen bei Schwangeren vereinzelt möglich

Viele Schwangere haben Angst, sich mit dem Coronavirus zu infizieren – womöglich nicht ganz unbegründet, wie eine Literaturrecherche des Universitätsklinikums Erlangen ergab. „Der Verlauf einer Schwangerschaft kann durch Covid-19 negativ beeinflusst werden“, sagte Matthias Beckmann, Direktor der Frauenklinik. Manche Frauen bekämen nach ersten Daten vorzeitig Wehen.

Schwangere sollten sich keine Sorgen machen, meint Frank Louwen, Vizepräsident der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe (DGGG). Es gebe keinen Hinweis darauf, dass sich werdende Mütter häufiger infizieren. Und auch unter den schwangeren Sars-CoV-2-Infizierten zeige der Großteil kaum Symptome. Nur im Einzelfall könne es zu einer Lungenentzündung kommen, die zu einer Frühgeburt führen könne.

Die Ärzte aus Erlangen erklären, dass eine Übertragung des Virus bei der Schwangerschaft, der Geburt oder durch die Muttermilch auf das Kind eher unwahrscheinlich sei. Für die Publikation „SARS-CoV-2-Infektion in der Schwangerschaft“ in der Fachzeitschrift „Geburtshilfe und Frauenheilkunde“ verglichen sie Daten von 18 schwangeren Covid-19-Patientinnen aus China mit Infektionen mit den schon länger bekannten Coronaviren Sars-CoV und Mers-CoV.

Für Babys und jüngere Kinder ist eine Infektion mit Sars-CoV-2 nach derzeitigem Kenntnisstand ohnehin kaum eine Gefahr: Nur in Einzelfällen entwickeln sie schwere Symptome, meist sind Kinder mit Vorerkrankungen betroffen. Todesfälle sind extrem selten.Quelle:dpa  

Maskenpflicht für Tübingen angedacht

Die Stadt Tübingen in Baden-Württemberg plant die Einführung einer Maskenpflicht, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Bei einer mehrheitlichen Zustimmung des Gemeinderats könnte eine solche Verordnung kommende Woche in Kraft treten, sagte Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) der Deutschen Presse-Agentur am Montag. Palmer zufolge sollen die Menschen während Busfahrten und in Gebäuden mit viel Publikumsverkehr wie Läden, Bibliotheken und Rathaus einen Mund-Nasen-Schutz tragen. In den Außenbereichen des öffentlichen Raums dagegen soll eine Maske nicht zur Pflicht werden.

In Baden-Württemberg gilt bereits in den Städten Sulz am Neckar und Kirchheim unter Teck eine Maskenpflicht. In Thüringen hat Jena eine Mundschutzpflicht eingeführt. In Wolfsburg in Niedersachsen gilt dies seit diesem Montag. In Sachsen muss seit Montag beim Einkauf und im Nahverkehr ein Mund-Nasen-Schutz oder Schal getragen werden. In Mecklenburg-Vorpommern gilt dies vom 27. April an im Nahverkehr. Bayern will kommende Woche als drittes Bundesland das Tragen einer Maske in Geschäften und öffentlichem Nahverkehr vorschreiben. Quelle: dpa/sn 

Universitätsklinikum Freiburg ruft zur Plasmaspende auf

Auch das Universitätsklinikum Freiburg ruft nun ehemals SARS-CoV-2-Infizierte zur Plasmaspende auf. „Das Plasma von ehemals Infizierten kann ein wichtiger Therapiebaustein für Patient*innen sein, die akut an Covid-19 erkrankt sind“, sagt Prof. Dr. Toni Cathomen, Direktor des Instituts für Transfusionsmedizin und Gentherapie am Universitätsklinikum Freiburg. Denn das Plasma enthalte nach einer SARS-CoV-2-Infektion Antikörper, die das Abwehrsystem eines akut Erkrankten darin unterstützen könnten, das Virus zu bekämpfen.

Folgende Voraussetzungen müssen potenzielle Plasmaspender erfüllen:

  • Positiver Nachweis auf SARS-CoV-2 liegt vor.
  • Die Erkrankung muss seit mindestens vier Wochen ausgeheilt sein.

Wer diese beiden Kriterien erfüllt, kann sich unter der Mailadresse blutspende@uniklinik-freiburg.de mit dem Betreff „Covidplasma“ unter Angabe des Vor- und Nachnamens, des Geburtsdatums sowie einer persönlichen Telefonnummer melden. Die Blutspendezentrale des Universitätsklinikums wird anschließend mit den Interessierten Kontakt aufnehmen, um Termine für die Voruntersuchung und die Plasmaspende zu vereinbaren. Plasmaspenden können laut Uniklinik Freiburg für die Dauer von etwa zwei bis vier Monaten im wöchentlichen Abstand durchgeführt werden. Quelle: Universitätsklinikum Freiburg /sn 

Maskenpflicht in Bayern

Bayern führt eine Maskenpflicht in allen Geschäften (auch Apotheken) und im öffentlichen Nahverkehr ein. Von kommender Woche (27. April) an sollen dort Mund-Nasen-Schutz oder auch Schals Pflicht sein, wie Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am heutigen Montag in einer Regierungserklärung ankündigte.

Damit ist Bayern neben Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern das dritte Bundesland, das die dringende Empfehlung der Bundesregierung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes zur Pflicht macht. Quelle: dpa/sn 

Initiative schafft Web-Tauschbörse für DIY-Masken

Eine junge Initiative aus Schülern, Studierenden und jungen Berufstätigen beschäftigte sich mit dem Thema selbstgemachte Behelfsmasken. Heraus kam die Web-App www.maskefuerdich.de zu Erhalt und Weitergabe selbstgenähter Schutzmasken. Zudem gibt es in der App Informationen zu den Vorteilen des Masken-Tragens.  

Das ändert sich am heutigen Montag – ein Überblick

Das ändert sich:

  • 1. Geschäfte mit einer Ladenfläche bis zu 800 Quadratmetern dürfen wieder öffnen. Für Buchhandlungen, Auto- und Fahrradhändler gilt die Begrenzung nicht. Wann wo geöffnet wird, entscheiden die Länder.
  • 2. Zoos öffnen ebenfalls wieder, in manchen Regionen schon ab Montag.
  • 3. Die ersten Schüler kommen in Sachsen für Prüfungsvorbereitungen in die Schulen zurück. Berlin und Brandenburg beginnen mit den Prüfungen, als erste hatten aber Hessen und Rheinland-Pfalz begonnen.
  • 4. An Hochschulen dürfen Prüfungen stattfinden. Labore, Bibliotheken und Archive dürfen unter strengen Auflagen wieder öffnen.
  • 5. Krankschreibungen per Telefon bei Erkältungssymptomen sind ab heute nicht mehr möglich. Wer ein Attest braucht, muss zum Arzt.
  • 6. Sachsen führt als erstes Bundesland am Montag eine flächendeckende Mund-Nasen-Schutz-Pflicht in Bussen, Bahnen und Geschäften ein.
  • 7. Sachsen erlaubt auch Gottesdienste wieder. Teilnehmen dürfen maximal 15 Gläubige.

Das bleibt unverändert:

  • 1. Kitas bleiben geschlossen, die Notbetreuung soll aber ausgeweitet werden. Auch hier regeln die Länder selbst, wie sie vorgehen.
  • 2. Die Kontaktbeschränkungen mit einem Mindestabstand von 1,5 Metern gelten weiterhin.
  • 3. Großveranstaltungen bleiben bis zum 31. August verboten.
  • 4. Auf Reisen auch zu Verwandten soll weiterhin verzichtet werden. Touristische Übernachtungen sind nicht gestattet. Für Auslandsreisen gilt weiterhin die weltweite Reisewarnung.
  • 5. Restaurants und Bars dürfen nur Außer-Haus-Service anbieten.
  • 6. Geschlossen bleiben auch Kultureinrichtungen, Schwimmbäder, Spielplätze, Fitnesscenter, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe. Friseure dürfen ab 4. Mai wieder aufmachen.

Was diese Änderungen für Apotheken in den verschiedenen Bundesländern bedeuten lesen Sie bei unseren Kollegen von daz.online . Quelle: dpa/sn 


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