Meldungen vom 12. bis 16.10.2020
Donnerstag, den 15.10.2020
Verringerte Genesungszeit – Remdesivir wirkt
Relativ schnell war zu Beginn der Pandemie klar, dass der RNA-Polymerasehemmstoff Remdesivir in vitro die Replikation von SARS-CoV-2 unterbinden kann. Der Wirkstoff wurde in etlichen Ländern im Rahmen einer Notfallgenehmigung zur COVID-19-Behandlung mit vorläufigen Wirksamkeitsdaten zugelassen. Nun wurden im „New England Journal of Medicine“ die endgültigen Daten einer Studie veröffentlicht, welche die Wirksamkeit von Remdesivir belegen sollen. Quelle: daz.online/mb
Telefonische Krankschreibung wieder möglich
Angesichts bundesweit wieder steigender COVID-19-Infektionszahlen kurz vor Beginn der Erkältungs- und Grippesaison hat sich der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) erneut auf eine Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verständigt. Befristet vom 19. Oktober 2020 vorerst bis 31. Dezember 2020 können Patienten, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankgeschrieben werden. Die niedergelassenen Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden. Quelle: G-BA/sn
Neue Testverordnung in Kraft: Schnelltests vor allem in Pflegeheimen
Der Einsatz von Schnelltests soll sich zunächst wie angekündigt auf den Gesundheits- und Pflegebereich konzentrieren. Für den privaten Bereich, etwa um sich „freizutesten“ oder gar für Selbsttests, seien sie nicht gedacht, machte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Donnerstag im ARD-„Morgenmagazin“ deutlich. Die neue Testverordnung ist seit heute in Kraft.
Der Test müsse durch medizinisches Personal angewendet werden. „Es geht immer noch darum, tief in die Nase zu kommen. Das kann man nicht alleine bei sich selbst, als Laie schon gar nicht.“ Auch Schnelltests in Schulen sind nach Spahns Angaben zunächst nicht vorgesehen. „Wir fangen an vor allem mit dem Gesundheitswesen.“ Es gehe darum, zuerst einmal die „Meistgefährdeten“, wie Pflegebedürftige, Patienten und auch Beschäftigte im Gesundheitswesen zu schützen. Dann werde man sehen, ob die Schnelltests in weiteren Lebensbereichen eine zusätzliche Sicherheit geben könnten.
Die neue Corona-Testverordnung regelt Prioritäten bei der Testung und welche Bevölkerungsgruppen unter welchen Voraussetzungen Anspruch auf einen Test auf Krankenkassenkosten haben. Corona-Tests sollen ab jetzt stärker auf Risikogruppen und das Gesundheitswesen konzentriert werden, weniger auf Reiserückkehrer. Quelle: dpa/sn
SARS-CoV-2-Schnelldiagnostik mittels Genschere
US-Wissenschaftler haben einen Schnelltest zum Nachweis von SARS-CoV-2 entwickelt, der schon innerhalb weniger Minuten ein Ergebnis liefern soll. Und zwar nicht nur dazu, ob eine Infektion vorliegt oder nicht, sondern auch zum Umfang der Viruslast. Sie nutzen hierfür die Methode der Genschere, deren Entwicklung gerade erst mit dem Nobelpreis für Chemie ausgezeichnet wurde. Quelle: daz.online/hb