PTAheute-Pinnwand KW 39/2024: Grippe, Mpox und das West-Nil-Virus
Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche:
Azelastin/Fluticason-Nasensprays künftig ohne Rezept
Anfang 2023 war der Sachverständigen-Ausschuss für Verschreibungspflicht bereits zum zweiten Mal zu dem Schluss gekommen, dass kombinierte Allergie-Nasensprays aus Fluticason/Azelastin nicht für die Selbstmedikation geeignet sind.
Am 16. Juli beriet er erneut darüber und entschied nun, dass das kombinierte Nasenspray künftig auch ohne Rezept erhältlich sein soll. Die dafür notwendige Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ist zwar noch nicht erfolgt, Ende August wurden aber die Hintergründe der Entscheidung in einem Ergebnisprotokoll der Beratungen des Ausschusses veröffentlicht.
Problematisch bei der vorausgegangenen Beratung war gewesen, dass verschiedene solcher im Handel erhältlichen Nasensprays über verschiedene Indikationen verfügten. Der Antrag zur Entlassung aus der Verschreibungspflicht erfolgt nur für die Behandlung der mittelschweren bis schweren allergischen Rhinitis als Zweitlinientherapie.
Das heißt, eine Anwendung in der Selbstmedikation soll künftig nur erfolgen, wenn eine Monotherapie mit den einzelnen Wirkstoffen nicht ausreichend war. Die Apotheke könne dazu beraten, heißt es in einer Präsentation des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Quelle: daz.online / mia
AMK: Versorgungsmangel für Nirsevimab festgestellt
Derzeit besteht nach Mitteilung des PEI in Deutschland ein Versorgungsmangel bei Arzneimitteln mit dem Wirkstoff Nirsevimab.
Alternative gleichwertige Arzneimittel zur RSV-Prophylaxe aller Neugeborenen und Säuglinge, unabhängig von individuellen Risikofaktoren während ihrer ersten RSV-Saison, stehen nicht zur Verfügung.
Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten.
Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt machen, sobald der Versorgungsmangel nicht mehr vorliegt. Quelle: AMK / mia
Vor Grippesaison: Lieferengpässe bei vielen Medikamenten
Mit dem Beginn der Grippesaison kommt es in Sachsen bei der Versorgung mit Arzneimitteln weiterhin zu Verzögerungen und Engpässen. „Aktuell bestehen Engpässe bei Antibiotika, Blutdrucksenkern, Schmerzmitteln oder auch Krebsmedikamenten und Insulinen“, sagt Reinhard Groß, stellvertretender Vorsitzender des Sächsischen Apothekerverbandes. Bislang könne jedoch in den meisten Fällen ein Ersatzpräparat angeboten werden.
Vielfach sei eine ganze Reihe von Medikamenten zwar lieferbar, jedoch nicht in der benötigten Anzahl, erläutert Groß. Die Liste der betroffenen Arzneimittel und Medizinprodukte variiere zwischen 400 und 1.000 Präparaten innerhalb der Apothekenlandschaft.
Aktuell könnten zwar alle kleinen Patientinnen und Patienten noch versorgen werden, betont Groß. „Aber die Saison der Erkältungskrankheiten hat noch nicht begonnen. Eine Prognose ist aktuell schwer zu treffen, da wir nicht wissen, wie sich die Hersteller auf die kommende Herbst-Winter-Saison vorbereitet haben oder wie stark tatsächlich die Erkältungs- und Grippewelle ausfallen wird.“ Quelle: dpa / mia
West-Nil-Virus: Sechs Fälle in Deutschland bestätigt
Durch den Stich einer heimischen Mücke haben sich in Deutschland dieses Jahr bislang mindestens sechs Menschen mit dem West-Nil-Virus infiziert. Bis zum 19. September waren zwei Fälle in Sachsen und jeweils ein Fall in Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen bekannt, wie eine Sprecherin des Robert Koch-Instituts (RKI) mitteilt. Zudem seien fünf weitere Fälle registriert worden, die auf Reisen in andere Länder zurückgehen.
„Es werden definitiv noch mehr Fälle werden“, sagte Virologe Jonas Schmidt-Chanasit vom Bernhard-Nocht-Institut für Tropenmedizin (BNITM) in Hamburg. Es lägen auffällige Proben vor, die allerdings noch fertig untersucht werden müssten.
Auch wenn der Sommer zu Ende sei, könnten die Mücken durchaus noch ein paar Wochen aktiv sein, sagt der Virologe. Im vergangenen Jahr waren vom RKI 7 von heimischen Mücken übertragene West-Nil-Infektionen in Deutschland erfasst worden, im Jahr davor 17.
Generell gibt es beim West-Nil-Virus eine sehr hohe Dunkelziffer nicht erfasster Fälle, da eine Infektion in etwa 80 Prozent der Fälle ohne Symptome verläuft. Quelle: dpa / mia
Änderungen bei Festbeträgen zum 1. und 15. Oktober
Der GKV-Spitzenverband hat am 12. August einige Beschlüsse zur Festsetzung von Festbeträgen getroffen. Diese treten am 1. Oktober 2024 in Kraft.
Dabei werden die Festbeträge in sieben Gruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimittel neu festgesetzt. Dazu gehören die folgenden Festbetragsgruppen der Stufe 1:
- Desferasirox in festen oralen Darreichungsformen,
- Eslicarbazepin in festen oralen Darreichungsformen,
- Fingolimod in oralen Darreichungsformen,
- Lacosamid in festen oralen Darreichungsformen und
- Sunitinib in oralen Darreichungsformen.
Außerdem werden die Festbeträge in zwei Gruppen der Stufe 2 neu festgesetzt. Dies betrifft erstens Arzneimittel mit dem rekombinanten Blutgerinnungsfaktor VIII und zweitens DPP-4-Inhibitoren in oralen Darreichungsformen. Die letztgenannte Gruppe enthält die Wirkstoffe Saxagliptin, Sitagliptin und Vildagliptin.
Eine weitere Änderung bei Festbeträgen wird zum 15. Oktober 2024 wirksam. Dabei geht es um Arzneimittel zur Anwendung bei Kindern, deren Festbeträge auf der Grundlage von Beschlüssen vom 20. November 2023 aufgehoben worden waren.
Für einzelne Fertigarzneimittel mit Paracetamol werden diese Festbeträge ab dem 15. Oktober wieder anzuwenden sein. Dies betrifft die Handelspräparate Ben-u-ron direkt Granulat 250 und 500 mg, Ben-u-ron Saft sowie Ben-u-ron Zäpfchen in den Stärken 75, 125 und 250 mg. Quelle: daz.online / mia
Rapide Ausbreitung von Mpox in Afrika
Mpox breitet sich in Afrika weiter aus. In diesem Jahr sind bis zum 8. September bereits gut 25.000 Verdachtsfälle gemeldet worden, berichtet die Weltgesundheitsorganisation (WHO). Insgesamt wurden 723 Todesfälle gemeldet. Vor wenigen Wochen lag die Zahl der Verdachtsfälle noch bei rund 18.000.
Kleine Kinder sind nach Angaben der WHO besonders gefährdet, weil die Krankheit lebensgefährlich sein kann, wenn Betroffene bereits geschwächt sind, etwa durch Mangelernährung. Der Impfstoff des deutsch-dänischen Unternehmens Bavarian Nordic, der mit Hochdruck ausgeliefert wird, ist für kleine Kinder nicht zugelassen.
Mit Abstand die meisten Verdachtsfälle sind nach Angaben der WHO aus der Demokratischen Republik Kongo gemeldet worden, insgesamt fast 22.000 und 717 Todesfälle.
Die UN-Organisationen gehen von einer hohen Dunkelziffer aus. Quelle: dpa / mia
Gasteo®: Neue Displays und Poster für Apotheken
Ab November können Apotheken bei Abnahme von 15 Packungen Gasteo® 20 ml gratis ein plakatives Display mitbestellen. Die Displays werden bereits bestückt mit 15 Packungen Gasteo® 20 ml geliefert. Zusätzlich wird gratis ein passendes DIN-A1-Poster zu dem Display mitgegeben, um für maximale Aufmerksamkeit zu sorgen.
Das Gasteo®-Display kann dabei flexibel an den gewünschten Standort angepasst werden: Entweder es wird direkt am HV-Tisch platziert oder lieber in der Sichtwahl: Zum Einsatz in der Sichtwahl können Display und Topschild um 180 Grad gedreht werden. Quelle: PM Cesra / mia
AMK: Chargenrückruf: Ilumetri 100 mg Injektionslösung im Fertigpen
Die Firma Almirall Hermal GmbH, 21465 Reinbek, bittet um folgende Veröffentlichung:
„Bei dem Produkt Ilumetri 100 mg Injektionslösung im Fertigpen wurde bei der genannten Charge der Aufdruck eines falschen Verfallsdatums auf Pen-Etikett und Faltschachtel festgestellt. Der Verfall ist um 10 Monate zu lang deklariert (01.2026 statt 03.2025).
Wir bitten Sie um Überprüfung Ihres Warenbestandes von Ilumetri 100 mg Injektionslösung im Fertigpen, 1 Stück (PZN 18070685), und um Rücksendung von Packungen dieser Charge mittels APG-Formular über den pharmazeutischen Großhändler zur Gutschrift (Kühlung nicht erforderlich).
Weitere Chargen als die genannte sind von diesem Rückruf in Deutschland nicht betroffen. Wir entschuldigen uns für die entstandenen Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihre Kooperation.“ Quelle: AMK / mia
Neue Corona-Variante XEC im Anmarsch
XEC ist nicht die Abkürzung eines neuen Antibiotikums, sondern der sich aktuell rasch ausbreitenden Variante von SARS-CoV-2. Ähnlich wie die bisherigen Varianten ruft auch XEC typische Erkältungssymptome wie Fieber, Husten, Hals- und Gliederschmerzen und zum Teil Geruchs- und Appetitverlust hervor.
Ursprünglich im Juni dieses Jahres das erste Mal in Deutschland registriert, wurde XEC bis jetzt in 27 Ländern weltweit nachgewiesen. So gab der Datenanalyst Mike Honey auf der Plattform „X“ bekannt, dass die Anzahl der durch XEC verursachten SARS-CoV-2-Infektionen hierzulande um 16 bis 17 Prozent gestiegen ist, in Holland um 11 bis 13 Prozent.
XEC ist eine Hybridvariante, die sich aus den beiden Omikron-Untervarianten K.S.1.1 und KP.3.3. gebildet hat. Aufgrund ihres veränderten Spike-Proteins kann XEC besser an menschliche Zellen binden und verbreitet sich daher vermutlich auch schneller.
Experten gehen davon aus, dass XEC in den nun anstehenden Wintermonaten das Infektionsgeschehen beherrschen wird. Bisher war in Deutschland KP.3.1.1 die vorherrschende Variante, die laut Angaben des Robert Koch-Instituts in der Kalenderwoche 34 (19. August bis 25. August 2024) 72 Prozent aller Infektionen ausgemacht hatte.
Da es sich bei XEC um einen Unterstamm von Omikron handelt, gehen die Experten davon aus, dass die auf dem Markt erhältlichen Impfstoffe weiterhin Schutz vor schweren Infektionen bieten. Quelle: daz.online / mia
AMK: Viramune® (Nevirapin): ab Oktober 2024 keine Dosierhilfe mehr beigefügt
Die Firma Boehringer Ingelheim Pharma GmbH & Co. KG informiert darüber, dass Packungen von Viramune® (Nevirapin) 50 mg/5 ml, Suspension zum Einnehmen, ab Oktober 2024 keine Dosierhilfe und zugehörige Adapter mehr enthalten, nachdem deren Produktion eingestellt wurde.
Nevirapin ist ein nichtkompetitiver Hemmer der reversen Transkriptase von HIV-1 und wird in Kombination mit anderen antiretroviralen Arzneimitteln zur Behandlung von HIV-1-infizierten Erwachsenen, Jugendlichen und Kindern jeden Alters angewendet.
Laut Firma kann die Entnahme mithilfe einer handelsüblichen Dosierspritze aus der stehenden Flasche heraus oder mittels anderer handelsüblicher Dosierhilfen (z. B. Messbecher oder Messlöffel) erfolgen. Auf Rückfrage der AMK bietet die Firma selbst jedoch keine alternativen Dosierhilfen zur Abgabe an Patienten an.
Die AMK bittet Apotheken, Patienten angemessen zum Sachverhalt zu informieren und deren Bedarf nach einer Dosierhilfe zu erfragen und notwendigenfalls bei der Auswahl zu unterstützen. Quelle: AMK / mia