PTAheute-Pinnwand KW 36/2024: Schlaganfall, RSV und Alkohol in Lebensmitteln
Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche:
Patienteninformation zu Schlaganfall
Manche Menschen haben aufgrund ihrer Sprachfähigkeiten Probleme damit, mediale Gesundheitsinformationen zu verstehen. Daher gibt es die Patienteninformationen in leichter Sprache. Seit kurzem kann man sich dort über Schlaganfälle informieren.
In leicht verständlicher Grammatik und ohne Fachbegriffe wird über Ursachen, Diagnoseverfahren und Therapieoptionen informiert. Das Angebot richtet sich vor allem an Menschen, die aufgrund eingeschränkter sprachlicher und/oder kognitiver Fähigkeiten gewöhnliche Gesundheitsinformationen nicht verstehen.
Auch zu vielen anderen Erkrankungen wie Asthma, Heliobacter-pylori-Infektionen oder Gebärmutterhalskrebs sind bereits Patienteninformationen abrufbar. Außerdem kann man sich über Früherkennung informieren.
Herausgegeben werden die Patienteninformationen vom Ärztlichen Zentrum für Qualität in der Medizin und dem Verein Special Olympics Deutschland. Quelle: daz.online / jr
RSV-Schutz in spanischer und französischer Aufmachung zulässig
Ein für Babys empfohlenes Arzneimittel gegen Atemwegserkrankungen mit dem Erreger RSV darf auch dann in Deutschland verwendet werden, wenn die Beschriftung der Verpackung ausschließlich auf Französisch oder Spanisch ist. Die Produkte seien pharmazeutisch identisch, erklärte das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), das Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel.
Hintergrund ist, dass die Ständige Impfkommission (STIKO) erst im Juni den Antikörper zum Schutz vor dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) für Neugeborene und Säuglinge empfohlen hat. Das PEI erwartet deswegen eine hohe Nachfrage nach dem Antikörper Nirsevimab zu Beginn der RSV-Saison im Herbst. Um der Nachfrage nachzukommen, dürfe der Hersteller Sanofi Winthrop Industrie im September und Oktober Packungen des Arzneimittels aus Frankreich und Spanien in Deutschland auf den Markt bringen.
Die Kennzeichnungen auf dem Spritzen-Etikett, in der Gebrauchsinformation und auf der Faltschachtel sind damit entweder auf Französisch oder Spanisch. Eine deutschsprachige Packungsbeilage könne man sich auf der Webseite des PEI herunterladen, erklärte das Institut. Quelle: dpa / vs
WHO besorgt über Antibiotika-Produktion
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) betrachtet die Antibiotika-Produktion in vielen Ländern mit Sorge. Sie hat erstmals Empfehlungen für die sichere Herstellung von Antibiotika verfasst.
In Pharmafabriken gelangten oft zu viele aktive Substanzen ins Abwasser und die Umgebung. Das könnte die Ausbreitung von Bakterien fördern, die gegen Antibiotika resistent sind, erklärte die WHO. Wenn diese Bakterien Menschen befallen und Infektionen auslösen, gibt es dagegen kaum noch wirksame Mittel.
Antibiotikaresistenzen entwickeln sich auch durch zu häufigen Einsatz von Antibiotika oder durch vorzeitigen Abbruch eines Behandlungszyklus.
Die Empfehlungen sind unter anderem für Produzenten gedacht. Sie müssten ihr Abwasser rigoros kontrollieren und sicherstellen, sagte WHO-Abwasserspezialistin Kate Medlicott. Auch Regulierungsbehörden sollten bei der Genehmigung von Pharma-Produktionen höhere Umweltauflagen machen als bisher. Die WHO empfiehlt auch volle Transparenz, damit Investoren, Einkäufer und gegebenenfalls Patienten die Anstrengungen von Pharmafirmen zum Umweltschutz honorieren können.
Die WHO empfiehlt auch, dass Patienten besser aufgeklärt werden, wie sie nicht genutzte Tabletten entsorgen. „Medikamentenreste gehören weder in die Toilette noch in die Spüle/Abfluss“, schreibt das Bundesumweltministerium. In vielen Orten können alte Medikamente über die Restmülltonne entsorgt werden. Auch manche Apotheken nehmen ungenutzte Medikamente zurück und entsorgen sie fachgerecht. Quelle: dpa / vs
Entwicklung antimikrobieller Peptide in der Hautpflege und zur Wundversorgung
Beiersdorf und Macro Biologics, Inc. sind eine auf mehrere Jahre angelegte Partnerschaft eingegangen: Gemeinsam wollen sie biologisch abbaubare antimikrobielle Peptide mit breiten Anwendungsmöglichkeiten in der Hautpflege und der Wundversorgung entwickeln.
Die Zusammenarbeit in diesem dynamischen Forschungsbereich wird sich darauf konzentrieren, die hochwirksamen antimikrobiellen Peptide von Macro Biologics – genannt „Amicidine“ – in der innovativen Produkt- und Formelentwicklung von Beiersdorf zu nutzen.
Amicidine sind gegen eine Vielzahl von Bakterien wirksam und können somit dazu beitragen, Hautirritationen zu lindern oder das Hautbild zu verbessern. Darüber hinaus sind sie für die frühzeitige lokale Anwendung zur Prävention von Wundinfektionen konzipiert.
Gemeinsames Ziel der beiden Unternehmen ist es, hochwirksame, sichere und nachhaltige Lösungen für eine Vielzahl von Anwendungsbereichen im gesamten Markenportfolio von Beiersdorf zu schaffen, vor allem in der dermatologischen Hautpflege und der Wundversorgung. Quelle: PM Beiersdorf AG
RSV-Impfung für Ältere wird Kassenleistung
Ältere Menschen ab 75 Jahren sollen einmalig gegen das Respiratorische Synzytialvirus (RSV) geimpft werden, ebenso ab 60-jährige Risikopatienten mit Grunderkrankungen der Atmungsorgane, der Nieren oder des Herz-Kreislauf-Systems sowie Bewohner von Pflegeeinrichtungen. Das rät die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI).
Nun hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Schutzimpfungs-Richtlinie diesen STIKO-Empfehlungen angepasst, sodass die gesetzlichen Krankenkassen für ihre Versicherten die Kosten der RSV-Impfung übernehmen. Die STIKO empfahl im Epidemiologischen Bulletin 32|2024 die beiden damals zugelassenen und proteinbasierten RSV-Impfstoffe Abrysvo® von Pfizer oder Arexvy von GlaxoSmithKline (GSK) als Standard- und Indikationsimpfung in den entsprechenden Altersgruppen. Mittlerweile gibt es einen neuen mRNA-Impfstoff, mResvia von Moderna, den die STIKO damals nicht berücksichtigt hatte. Quelle: daz.online / cb
Alkohol in Lebensmitteln klarer kennzeichnen
Die Verbraucherzentralen fordern auffälligere Hinweise, wenn Lebensmittel wie Süßigkeiten oder Aufbackwaren kleine Mengen Alkohol enthalten. Die Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit im Bundesverband, Stephanie Wetzel, sagte: „Verbraucherbeschwerden zeigen, dass viele Menschen die Angabe von Alkohol in der Zutatenliste übersehen.“ Für Kinder und Menschen, die bewusst auf Alkohol verzichten, sei das ein Problem.
Alkoholhaltige Lebensmittel sollten daher mit einem deutlichen Hinweis versehen werden. „Auch bei unverpackten Lebensmitteln und Speisen im Restaurant, die keine Zutatenliste tragen, sollte Alkohol verpflichtend gekennzeichnet werden“, sagte Wetzel. „Versteckter“ Alkohol finde sich häufig in Süßigkeiten, Desserts und Fertiggerichten, gelegentlich auch in Salatdressings, Feinkostsalaten und Konfitüren.
Das Bundesernährungsministerium erklärte auf Anfrage, das auf EU-Ebene geregelte Kennzeichnungsrecht sehe verpflichtende Vorgaben wie Warnhinweise derzeit nicht vor. Das Initiativrecht für Änderungen liege bei der EU-Kommission. Das Ministerium begrüße einen EU-weit harmonisierten Ansatz einer Kennzeichnung zur Prävention missbräuchlichen Alkoholkonsums, sagte ein Sprecher. Man werde sich konstruktiv in Beratungen einbringen, sobald Vorschläge dazu vorlägen. Quelle: dpa / vs