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Apothekenreform: Impfungen, „Zweigapotheke“ & Co.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hält an dem Konzept „Apotheke ohne Apotheker“ fest. | Bild: Dan Race / AdobeStock

Die Apotheke ohne Approbierte kommt, und: Der Fixbetrag soll von 8,35 Euro ab 2025 auf 8,66 Euro und ab 2026 auf 9 Euro erhöht werden. Danach sollen der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband die Höhe aushandeln. Dabei sollen sie sich am Verbraucherpreisindex, an der Versorgungssituation und der Grundlohnsumme orientieren. Gleichzeitig fällt in dem Zeitraum dann der variable Honorarteil auf 2,5 und dann 2 Prozent. 

So sieht es laut Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) der Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vor. Einmal wieder hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) das Blatt genutzt, um Exklusives zu den Apotheken verbreiten zu lassen.

Dem Vernehmen nach hing der Entwurf in den vergangenen Wochen in der Vorabstimmung bei Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) fest. Strittig soll die Erhöhung des Notdienstzuschlags gewesen sein. Aber auch andere Ministerien hatten wohl Bedenken geäußert.

Höherer Notdienstzuschlag und keine Approbierten in Apotheken

Allerdings sieht der Entwurf gerade beim Notdienstzuschlag keine Änderungen gegenüber den Eckpunkten vom vergangenen Dezember vor. Nach wie vor ist geplant, dass der Notdienstzuschlag um 30 Prozent angehoben wird. Die Pauschale soll von etwa 420 auf 550 Euro steigen. 

Veranschlagt werden dafür rund 50 Millionen Euro zusätzlich im Jahr. Dies soll nun über einen von 21 auf 28 Cent erhöhten Notdienstzuschlag auf jede Rx-Arzneimittelpackung finanziert werden.

Weiterhin bleibt es laut FAZ dabei, dass Apotheken in Filialverbünden nun auch ohne Approbierte öffnen können. Eine solche Apotheke wird dann von einer PTA geleitet, die in bestimmten Fällen einen Apotheker per Video zuschalten kann. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nennt das „Telepharmazie“. 

„Komplexe Herstellungsprozesse“ von Arzneimitteln oder die Abgabe von Betäubungsmitteln seien aber auch weiterhin nicht ohne Apothekerpräsenz erlaubt, schreibt die FAZ. Auch müsse sich die Apothekenleitung an mindestens acht Wochenstunden in jeder ihrer Filialen sehen lassen.

Filialleitung soll aufgeteilt werden

Möglich werden soll in Zukunft auch, dass die Filialleitung zwischen zwei Approbierten aufgeteilt wird. Der Inhaber dürfe die Filialleitung auch selbst übernehmen. Apotheken sollen dabei für „unterstützende Tätigkeiten“ auch Personal ohne „apothekenspezifische Ausbildung“ einstellen dürfen.

Überhaupt sollen Filialgründungen erleichtert werden. Sie sollen auch außerhalb benachbarter Kreise in einem größeren Umkreis errichtet werden können. Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass mehr „Zweigapotheken“ gegründet werden können, die nur vier Stunden am Tag Dienstbereitschaft haben.

Neue Pläne für „Zweigapotheken“

Etwas klarer werden jetzt auch die Pläne zur einfacheren Gründung von Zweigapotheken: Jeder Inhaber dürfe zwei „Zweigapotheken“ zusätzlich zu seinen Haupt- und Filialapotheken eröffnen. Rezeptur ist nicht Pflicht, sie können aus dem Verbund versorgt werden. 

Mit rund 100 Neugründungen solcher Zweigapotheken rechnet das BMG laut FAZ. Lauterbach sieht hier einmaliges Einsparpotenzial von 6.800 Euro und jährliche Einsparungen in Höhe von 1.300 Euro.

Mehr Impfungen in Apotheken und mehr Schnelltests

Abseits der nun in Zahlen gegossenen leichten Erhöhung des Fixums sieht der Referentenentwurf noch etwas vor, das die Eckpunkte bislang nicht ganz so konkret benannt hatten: In Apotheken soll künftig mehr geimpft werden – nämlich auch gegen Tetanus, Diphtherie, Kinderlähmung und gegen FSME. Darüber hinaus sollen auch Schnelltests auf Influenza-, Noro-, Rota-, RS- und Adenoviren erhältlich sein.

Weitere Einsparmöglichkeiten für alle Arten von Apotheken sollen laut FAZ dadurch entstehen, dass Betäubungsmittel in Fertigarzneimitteln künftig mit anderen Medikamenten zusammen in den Kommissionier-Automaten gelagert werden dürfen. Bisher sind für sie besondere Vorkehrungen bei der Lagerung zu treffen.  

Der 49-seitige Entwurf soll laut FAZ nun in die Ressortabstimmung gegangen sein.