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Übersicht: Wann kommt welche Art des E-Rezeptes?

Plakataufsteller zum E-Rezept vor Apotheke
In Abhängigkeit vom geplanten Digitalgesetz sollen in den nächsten Jahren weitere E-Rezeptarten Pflicht werden. | Bild: IMAGO / Cord

Auch wenn die Zahl der eingelösten E-Rezepte stetig steigt, glauben viele nicht daran, dass elektronische Verordnungen für Arzneimittel, die zulasten der GKV verordnet werden, ab dem kommenden Jahr wirklich Pflicht werden. 

Tatsächlich ist dieser Termin, ab dem bei Nichtbeachtung auch Sanktionen für die Ärztinnen und Ärzte folgen sollen, noch nicht in Stein gemeißelt. Denn bei Lauterbachs Digitalgesetz, mit dem diese Deadline scharfgeschaltet werden soll, herrscht seit einer Weile Stillstand. 

Seit dem Kabinettsentwurf, der Ende August veröffentlicht wurde, ist nicht viel passiert. Am vergangenen Freitag war die erste Runde im Bundesrat, am 09.11. soll es im Bundestag diskutiert werden. 

Roadmap für weitere Arten des E-Rezeptes

Neben der verpflichtenden Einführung der „normalen“ E-Rezepte, also dem Ersatz für das bisherige Muster 16 für Arzneimittelverordnungen, gibt es zudem konkrete Pläne, wann weitere Rezeptarten durch E-Verordnungen ersetzt werden sollen. 

Die Gematik hat dazu eine E-Rezept-Roadmap erstellt und auf ihrer Webseite veröffentlicht. Wie verlässlich die genannten Daten sind, wird sich zeigen. Denn zum einen basiert die Roadmap auf dem Kabinettsentwurf des Digitalgesetzes, das – wie gesagt – derzeit stagniert. 

Zudem könnten Regelungen aus diesem Digitalgesetz wiederum zu Verzögerungen führen. Denn der Kabinettsentwurf sieht vor, dass E-Rezepte auch über Krankenkassenapps empfangen werden können. Dazu muss aber bei jeder einzelnen App überprüft werden, ob sie den Sicherheitsstandards der Gematik genügt, und das könnte die Einführung von elektronischen BtM- und T-Rezepten verzögern.

Wann soll welche Rezeptart elektronisch sein?

Denn die sollen laut Roadmap eigentlich zum 1. Juli 2025 Pflicht werden. Vorher soll es eine Pilotphase bzw. eine Phase der freiwilligen Nutzung geben. Das gilt für alle Termine, ab denen eine neue Anwendung Pflicht wird. 

Je nach Komplexität soll die Übungsphase drei bis zwölf Monate dauern. Noch vor der Einführung der elektronischen BtM- und T-Rezepte soll möglich sein, E-Rezepte im Ausland einzulösen und digitale Gesundheitsanwendungen auch digital zu verordnen. Termin ist hier der 1. Januar 2025.

Ab 1. Juli 2026 soll es Pflicht sein, Rezepte für die häusliche Krankenpflege und die außerklinische Intensivpflege elektronisch auszustellen. Ab 1. Januar 2027 sollen E-Rezepte dann für Heilmittelverordnungen obligatorisch sein. 

Und ab 1. Juli 2027 folgen Rezepte, die für Apotheken wichtig sind, nämlich für Hilfsmittel, Verbandmittel (nach § 31 Abs. 1 Satz 1 SGB V), Medizinprodukte (nach § 31 Abs. 1), Bilanzierte Diäten zur enteralen Ernährung (nach § 31 Abs. 1 Satz 1) sowie für Harn- und Blutteststreifen (nach § 31 Abs. 1 Satz 1). 

Letztere sorgen in den Apotheken immer wieder für Verwirrung, weil sie bei herkömmlichen Rezepten gemeinsam mit Arzneimitteln auf ein Rezept verordnet werden können. Bei E-Rezepten geht das derzeit nicht.

E-Rezept für Privatversicherte bleibt freiwillig

Neben den Pflichtterminen (verpflichtende Nutzung durch Ärztinnen und Ärzte laut § 360 SGB V) sieht die Roadmap zudem noch Anwendungsfälle vor, in denen freiwillig E-Rezepte genutzt werden können. 

Dazu gehören Selbstzahler-Rezepte für GKV-Versicherte auch über nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel, die Direktzuweisung von Zytostatika-Rezepten sowie Rezepte für Privatversicherte. Letzteres hängt von der Verfügbarkeit der digitalen Identität ab.