PTAheute-Pinnwand KW 19 / 2022: Lebensretterdrohnen, Rückrufe und mehr Tamoxifen
Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.
Verstorbener Patient mit Schweineherz: Schweinevirus gefunden
Nach dem Tod des ersten Empfängers eines Schweineherzens haben Mediziner bekannt gemacht, dass sie in dem Mann ein Schweinevirus gefunden haben. Der Operateur Bartley Griffith sagte der „New York Times“, dass es jedoch unklar sei, ob das Virus direkt für den Tod des 57-Jährigen verantwortlich war. Es könne auch sein, dass es sich still verhalten und keine Auswirkungen auf den Patienten gehabt habe. Die Zeitung „USA Today“ zitierte einen weiteren Mediziner der durchführenden Universität von Maryland dagegen mit den Worten, das Virus könnte einer mehrerer Faktoren sein, die letztendlich zum Tod führten.
Dem 57-jährigen David Bennett war Anfang Januar in den USA als weltweit erstem Patienten ein Schweineherz als Ersatzorgan eingesetzt worden. Nach der OP sei der Zustand des schwerkranken Mannes zunächst relativ stabil gewesen. Nach über einem Monat hatte er sich jedoch rapide verschlechtert. Anfang März war der Mann gestorben. Experten werteten die Transplantation trotzdem als Durchbruch und großen Erfolg auf dem Gebiet der Xenotransplantation (Übertragung von tierischen Organen auf den Menschen). Quelle: dpa / vs
Leistungsansprüche für Pflege bleiben oft ungenutzt
Laut einer Studie des Sozialverbands VdK verfallen in Deutschland jährlich Leistungsansprüche von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen im Wert von mindestens zwölf Milliarden Euro. Wissenschaftler der Hochschule Osnabrück haben errechnet, dass je nach Art der Pflegeleistungen zwischen 62 und 93 Prozent nicht abgerufen werden. So steht ein monatlicher „Entlastungsbetrag“ von 125 Euro für die Unterstützung im Haushalt zur Verfügung, der jedoch von circa 80 Prozent der Pflegebedürftigen nicht abgerufen wird.
Nicht in Anspruch genommen werden auch Leistungen, wenn Pflegende ausfallen und vertreten werden könnten: In 70 Prozent der Fälle nutzten Pflegebedürftige und Pflegende diese Möglichkeit der Verhinderungspflege nicht. Auch die Kurzzeitpflege, die Angehörige bei Krankheit oder zur Erholung in Anspruch nehmen können, wurde von 86 Prozent noch nie beantragt.
Die Voraussetzungen, die pflegende Angehörige erbringen müssten, um Leistungen abzurufen, seien „teilweise absurd und unangebracht“, sagte VdK-Präsidentin Verena Bentele. Ihr Verband fordert, einige der Leistungen in einem Budget zusammenzufassen und dieses Pflegebedürftigen unkompliziert zur Verfügung zu stellen. Die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung Claudia Moll sagte, dass ein flexibel einsetzbares Entlastungsbudget zeitnah kommen müsse. Die vorgesehene Zusammenfassung von Kurzzeit- und Verhinderungspflege müsse rasch umgesetzt werden. Zu prüfen sei zudem, welche weiteren Leistungen in ein solches Entlastungsbudget einbezogen werden sollten, so die SPD-Politikerin. Quelle: tagesschau.de, dpa / vs
Basica® Sport: neue Darreichungsform und neues Design
Basica® Sport steht ab sofort in einem neuen Packungsdesign und mit neuer Darreichungsform zur Verfügung. Der Look wurde dem neuen Kampagnenauftritt entsprechend angepasst. In einzeln abgepackten Sticks ist das Trinkpulver in einer Verpackungseinheit mit 50 Stück erhältlich (PZN 17283597).
Informationen zu Konditionen und Bestellannahme erhalten Sie unter: Protina Pharm. GmbH, 85737 Ismaning sowie telefonisch unter: 089 – 996553-137, per Fax: 089 – 996553-888 oder per Mail unter: servicezentrale@protina.de
Die Kohlenhydrat-Elektrolyt-Lösung trägt zur Aufrechterhaltung der Ausdauerleistung bei längerem Ausdauertraining bei und verbessert währenddessen die Aufnahme von Flüssigkeit. Die Elektrolyte gleichen nach Angaben des Herstellers Verluste durch das Schwitzen während des Sports aus. Zusätzlich unterstützen Calcium, Kupfer und Vitamin B2 den Energiestoffwechsel und Magnesium trägt zur normalen Muskelfunktion bei. Quelle: Pressemitteilung: Protiona / vs
UK: Mensch mit Affenpocken infiziert
In England ist ein Fall von Affenpocken registriert worden. Der mit dem seltenen Virus Infizierte habe sich mutmaßlich in Nigeria damit angesteckt und sei dann nach Großbritannien gereist, teilte die britische Gesundheitsbehörde mit. „Es ist wichtig, zu betonen, dass Affenpocken sich nicht leicht von Mensch zu Mensch verbreiten können und das Risiko für die Öffentlichkeit sehr gering ist“, sagte Colin Brown von der UK Health Security Agency.
Eine Übertragung des Virus kann passieren, wenn Menschen engen körperlichen Kontakt zueinander haben. Üblicherweise verlaufen Erkrankungen der Behörde zufolge mild und klingen innerhalb einiger Wochen ab. Allerdings kann es vereinzelt auch schwerere Fälle geben. Zu den Symptomen der Affenpocken gehören Fieber, Kopfschmerzen, geschwollene Lymphknoten sowie ein Ausschlag, der oft im Gesicht beginnt und sich dann auf andere Körperteile ausbreitet. Quelle: dpa / vs
Deutlicher Rückgang an Corona-Krankschreibungen
Eine aktuelle Analyse unter BARMER-versicherten Erwerbstätigen zeigt auf, dass die Zahl der Corona-bedingten Krankschreibungen in 2022 erstmals rückläufig ist: In der Woche vom 10. bis 16. April waren circa 63.500 Versicherte mit Anspruch auf Krankengeld wegen einer COVID-19-Infektion arbeitsunfähig. Zwei Wochen zuvor waren es noch etwa 84.900. Das entspricht einem Rückgang um rund 25 Prozent. Zudem gebe es deutliche regionale Unterschiede bei der Häufigkeit der Krankschreibungen aufgrund einer COVID-19-Infektion. Weitere Informationen erhalten sie unter: www.bifg.de. Quelle: Pressemitteilung Barmer / vs
Chargenrückruf von Kytta® Schmerzsalbe
Bei einer Stabilitätsuntersuchung wurde eine Unterschreitung der Spezifikation des analytischen Markers Allantoin des Wirkstoffs Beinwellwurzel-Extrakt festgestellt. Daher ruft die Firma P&G Health Germany GmbH folgende Charge Kytta® Schmerzsalbe zurück:
Kytta® Schmerzsalbe, 50 g Creme, Ch.-B.: 276919A
Apotheken sollen ihre Lagerbestände überprüfen und betroffene Packungen an folgende Adresse zurückschicken:
CPL Pharma Lager und Vertrieb GmbH Produktrückruf P&G Health Am Kautzgrund 14 36103 Flieden Quelle: AMK-Meldung / vs
DKMS feiert 100.000 zweite Lebenschancen
Die DKMS feiert einen bedeutsamen Meilenstein in ihrer Geschichte: 100.000 zweite Lebenschancen für Patienten mit Blutkrebs oder anderen lebensbedrohlichen Bluterkrankungen. Im Jahr 2015 waren es noch 50.000 vermittelte zweite Lebenschancen, die bis heute verdoppelt wurden. Heute ist die DKMS in sieben Ländern auf fünf Kontinenten aktiv. Stammzellspenden von DKMS-Spendern haben bereits Menschen in 57 Ländern eine zweite Chance auf Leben gegeben.
„Wir sind voller Hochachtung und Wertschätzung für alle Patientinnen und Patienten, deren Familien und Freunde, und bedanken uns auch bei allen Ärzte- und Pflegeteams, die sich bestmöglich um sie kümmern und einen wichtigen Teil dieses Prozesses ausmachen. Nur gemeinsam können wir im Leben von Betroffenen auf der ganzen Welt etwas bewirken“, so Dr. Elke Neujahr, Vorsitzende der Geschäftsführung der DKMS. Quelle: Pressemitteilung DKMS / vs
Rückruf: Weleda Calendula Pflegeöl
Laut Herstellerangaben kann nicht ausgeschlossen werden, dass sich in einzelnen Flaschen Calendula Pflegeöl geringe Wassermengen befinden, in denen Mikroorganismen wachsen können. Dadurch kann die Produktqualität nicht sichergestellt werden. Die Weleda AG ruft daher vorsorglich die betroffenen Chargen zurück:
Weleda Calendula Pflegeöl Parfümfrei, 200 ml, PZN 04417027
Apotheken sollen ihre Lagerbestände überprüfen und betroffene Packungen per Kosmetikarücknahme-Formular über den pharmazeutischen Großhandel zurückschicken. Quelle: AMK-Meldung / vs
Abrechnungsbetrug: Ersatzkassen erhalten Million zurück
Die Ersatzkassen in Nordrhein-Westfalen haben im vergangenen Jahr über eine Million Euro wegen falscher Abrechnungen zurückerhalten. Das Ergebnis liege unter dem des Vorjahres, als 1,7 Millionen zurückflossen, teilte der Ersatzkassenverband Vdek in Düsseldorf mit.
86 Fälle seien 2021 in NRW abgeschlossen worden. Der Verdacht der Manipulation habe sich in 50 Fällen bestätigt. Demnach hätten Pflegedienste, Ärzte sowie Heil- und Hilfsmittelerbringer zu viel abgerechnet.
Zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten sei inzwischen eine ehemalige Arzthelferin verurteilt worden. Sie habe Verordnungen über Blutzuckerteststreifen erstellt, diese in Apotheken eingelöst und im Internet verkauft. Quelle: dpa/sn
WHO warnt vor Online-Werbung für Alkohol
Alkoholhersteller nehmen nach einer Studie der Weltgesundheitsorganisation (WHO) mit ihrer Online-Werbung immer öfter gezielt junge Menschen und Vieltrinker ins Visier. Solche Werbekampagnen machten vor nationalen Grenzen nicht halt, berichtete die WHO in Genf. Deshalb könnten Maßnahmen, mit denen Regierungen ihre Bevölkerung vor problematischem Marketing schützen wollen, unterlaufen werden.
Die WHO rief Regierungen auf, zusammenzuarbeiten, um dem einen Riegel vorzuschieben. Bei Tabak habe internationale Kooperation auch geholfen, die Verfügbarkeit und Werbung erheblich einzuschränken und damit den Tabakkonsum vielerorts zu drosseln.
Alle zehn Sekunden stirbt nach WHO-Schätzungen irgendwo auf der Welt ein Mensch im Zusammenhang mit Alkoholkonsum. Besonders groß sei der Anteil in der Altersgruppe 20 bis 39. In dieser Gruppe hätten 13,5 Prozent aller Todesfälle mit Alkohol zu tun. Vor allem Minderjährige sollten geschützt werden. Wenn sie früh mit dem Trinken anfangen, sei nach Studien das Risiko groß, dass sie auch als Erwachsene viel Alkohol trinken. Alkoholfirmen nähmen Länder in Afrika oder Südamerika mit einer jungen Bevölkerung besonders ins Visier.
Alkoholfirmen stießen auch vermehrt in den Bereich der sportlichen Wettkämpfe mit Computerspielen vor, die keine nationalen Grenzen kennen. Auch Produktplatzierungen in Filmen und Serien verbreiteten sich dank der Streamingdienste schnell international. Nach einer Studie sei fast in der Hälfte der 100 kommerziell erfolgreichsten US-Filme zwischen 1996 und 2015 Alkohol platziert gewesen. Quelle: dpa/sn
Tamoxifen: Abgabe großer Packungen wieder möglich
Die Versorgungslage mit Tamoxifen hat sich weiter entspannt. Nachdem im April die Firma Hexal gemeldet hatte, dass erste Tamoxifen-Chargen einer Sonderproduktion über den Großhandel verfügbar sind, heißt es nun vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), „dass sich aufgrund der getroffenen Maßnahmen die Versorgungslage stabilisiert hat“. Die noch zur Verfügung stehenden importierten Arzneimittel sorgen gemeinsam mit den bereits regulär verfügbaren Arzneimitteln für „eine hinreichende Versorgung“. Somit dürfen wieder große Packungsgrößen des Brustkrebs-Arzneimittels verordnet und abgegeben werden.
Allerdings ist weiterhin vorrangig die extra importierte Ware abzugeben. Denn würden die auf der Grundlage von Ausnahmegenehmigungen importierten Arzneimittel nicht als erste aufgebraucht, sei davon auszugehen, dass es in der zweiten Jahreshälfte erneut zu einem gravierenden Versorgungsengpass kommt.
Das BfArM hat auch mitgeteilt, dass aufgrund der stabilisierten Versorgungslage „die empfohlene prioritäre Abgabe von 30er-Packungen (N1) ab sofort nicht mehr erforderlich“ ist. Es empfiehlt nun, bei einer Verordnung einer Packungsgröße N3 (bis zu 100 Tabletten), die verfügbaren kleinen Packungsgrößen à 30 Tabletten der gemäß § 79 Abs. 5 AMG importierten Arzneimittel zu bündeln. Quelle: daz.online / vs
Preis für Paracetamol um 70 Prozent gestiegen
Bereits im April hatte das Arznei-Telegramm den Engpass bei Paracetamol-Säften aufgegriffen. In einem Schreiben vom 1. April hatte Ratiopharm laut Arznei-Telegramm das Versorgungsdefizit mit einer „kurzfristig extrem gestiegenen Nachfrage“ begründet. 1A-Pharma erklärte am 8. April dem Arznei-Telegramm hingegen, aufgrund gestiegener Rohstoffpreise die Produktion ihres nicht lieferbaren Paracetamol-Saftes einzustellen. „Wie bei anderen Firmen, die flüssige Paracetamol-Zubereitungen nicht mehr anbieten, scheint die finanzielle Motivation, den im Vergleich zu Tabletten aufwändiger zu konfektionierenden Saft am Markt zu halten, gering zu sein“, ordnete das Arznei-Telegramm die Situation ein.
Nun erklärt Pro Generika, der Verband der Generika- und Biosimilarunternehmen in Deutschland, dass nur noch „ein einziger“ Hersteller „die Hauptlast der Versorgung“ stemme – und auch dieser habe „schon mit Lieferengpässen zu kämpfen“. Diese Marktverengung wird als dramatisch, ja sogar „massiver“ als beim Tamoxifen-Engpass beschrieben.
Als Grund für die Marktverengung nennt Pro Generika den Festbetrag. Dieser sei seit zehn Jahren auf demselben Niveau (3,14 Euro) und führe dazu, dass Hersteller nur 1,36 Euro pro Flasche erhalten. Die Preise, die Hersteller für Energie, Logistik und Wirkstoffe aufbringen müssen, würden demgegenüber aber steigen. „Allein in den letzten 12 Monaten ist der Wirkstoff Paracetamol um 70 Prozent teurer geworden“, heißt es. Weitere Informationen erhalten Sie bei den Kollegen von DAZ.online.
Nola-App zur individuellen Schmerztherapie
Rund 10 bis 15 Millionen Menschen in Deutschland leiden laut Deutscher Schmerzliga an Schmerzen. Schnelle Hilfe ist allerdings häufig erschwert, sei es durch lange Wartezeiten oder weite Wege bis zur Arztpraxis. Mit der App „Nola“ stellt die Krankenkasse BKK VBU Betroffenen eine Kombination aus ärztlicher Betreuung und ortsunabhängigem Training zur Schmerzreduktion zur Verfügung.
Durch Audio- und Videoeinheiten werden leicht verständlich Übungen zur Schmerzlinderung, Bewegungsfreiheit sowie Kraftsteigerung vermittelt. Außerdem garantiert die BKK VBU bei Nutzung der App eine medizinische Einleitung durch einen Arzt, der auch per Videosprechstunde konsultiert werden kann. Quelle: Pressemitteilung BKK VBU / vs
E-Rezept: ab September für alle Apotheken verpflichtend
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat bei der Gesellschafterversammlung der Gematik am 9. Mai noch sehr kurzfristig eine Beschlussvorlage eingebracht. Die sieht eine für alle Apotheken verpflichtende Einführung des E-Rezepts zum 1. September vor. Das geht aus einem Rundschreiben der Landesapothekerverbände, unter anderem des LAV Baden-Württemberg, an die Mitglieder hervor.
Demnach will das BMG die Beschlussfassung am 30. Mai bei einer Sondergesellschafterversammlung nachholen. Laut Rundschreiben besteht aktuell kein Zweifel daran, dass die verpflichtende Nutzung des E-Rezeptes dann verbindlich beschlossen wird – und zwar in folgender zeitlicher und regionaler Stufung (für Apotheken verpflichtend, für Ärzte regionale Stufen):
- Zum 1. September wird das E-Rezept für alle Apotheken verbindlich eingeführt.
- Für Ärzte und Zahnärzte gibt es regionale Stufen:
- Ab dem 1. September 2022 für die Bundesländer Schleswig-Holstein und Bayern
- Ab dem 1. Dezember 2022 Ausweitung auf sechs weitere Bundesländer, die in der Sondersitzung, spätestens aber in der nächsten regulären Gesellschafterversammlung der Gematik am 15. Juni verbindlich beschlossen werden
- Ab dem 1. Februar 2023 folgen alle restlichen Bundesländer
Der DAV weist in diesem Zusammenhang nochmals eindringlich darauf hin, dass Apotheken die von ihrem Softwarehaus auf den jeweiligen Webseiten angebotenen Schulungsangebote nutzen sollen. Nur so könne ein reibungsloser und möglichst problemfreier Start in die Welt des E-Rezeptes praktisch gelingen, heißt es beispielsweise im Rundschreiben der LAK Baden-Württemberg. Quelle: daz / vs
Lebensretterdrohne „Mission Pulse“ mit Defibrillator
Die studentische Initiative „HORYZN“ der Technischen Universität München (TUM) hat eine Lebensretterdrohne mit Defibrillator an Bord entwickelt. Das Fluggerät „Mission Pulse“ soll vor allem bei Herzanfällen in schwer erreichbaren und ländlichen Gebieten, die mit einem Krankenwagen kaum oder nicht zu erreichen sind, zum Einsatz kommen. Die Lebensretterdrohne erhöht die Überlebenschancen der betroffenen Personen deutlich.
Im März dieses Jahres wurde das Projekt dem bayrischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder und dem Staatsminister für Wissenschaft vorgestellt. Im nächsten Schritt will die Initiative nun die Drohne in medizinischen Anwendungsfällen testen. Quelle: Pressemitteilung Technische Universität München / vs