Ein Jahr DiGA-Verzeichnis
Vor gut einem Jahr, am 06. Oktober 2020, wurde die erste Digitale Gesundheitsanwendung – kurz DiGA – vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Seitdem haben es 22 Anwendungen (Stand 11.10.2021) in das Verzeichnis geschafft. Fünf Anbieter konnten sogar bereits den positiven Nutzennachweis für ihre Anwendung erbringen und sind somit dauerhaft im Verzeichnis gelistet. Doch welche Bedeutung hat das Verzeichnis für Patienten?
Apps auf Rezept
Haben es die digitalen Anwendungen erst einmal in das Verzeichnis geschafft, können sie von Ärzten und Psychotherapeuten verschrieben und auf Kassenkosten abgerechnet werden. Ebenso ist eine direkte Beantragung bei der jeweiligen Krankenkasse (nach entsprechender Diagnosestellung) möglich.
Um in das DiGA-Verzeichnis zu gelangen, müssen die Anbieter der Apps einen Antrag beim BfArM stellen. Damit dieser genehmigt wird, müssen die DiGA zunächst als Medizinprodukt zertifiziert sein und dadurch ihre Sicherheit und Funktionstauglichkeit nachweisen. Ferner müssen Qualität, Datenschutz und Informationssicherheit belegt und ein positiver Effekt auf die Patientenversorgung nachgewiesen werden. Kann dieser Nachweis noch nicht erbracht werden, dürfen DiGA – nach Vorliegen einer Begründung und eines Evaluationskonzeptes – auch vorübergehend für 12 Monate in das Verzeichnis aufgenommen werden.
Angebote für Psyche, Bewegungsapparat und Co.
Von den derzeit gelisteten 22 Anwendungen sind zehn der Kategorie „Psyche“ zuzuordnen. Darunter Anwendungen zur unterstützenden Therapie bei Depressionen, Angststörungen, Schlafstörungen sowie Nikotin- und Alkoholabhängigkeit. Die restlichen 12 Anwendungen richten sich an Patienten mit Störungen des Bewegungsapparates, Diabetes, Adipositas, Schlaganfall, Krebs, Migräne, Multiple Sklerose oder Tinnitus.
vdek: 24.000 Zugangscodes in einem Jahr
Die „Apps auf Rezept“ scheinen bei den Versicherten gut anzukommen. Wie der Verband der Ersatzkassen (vdek) aktuell mitteilt, wurden bis Ende September 2021 allein durch die Ersatzkassen über 24.000 Zugangscodes ausgegeben. Dabei bezog sich der Großteil (rund 29 Prozent) – analog der Angebotsverteilung – auf die Kategorie „Psyche“, etwa 22 Prozent entfielen auf den Bereich „Muskeln, Knochen und Gelenke“.
Nachbesserung bei der Preisfindung erwünscht
„Digitale Gesundheitsangebote können die Versorgung der Versicherten ergänzen und auch verbessern“, ist Martin Schneider, Leiter der vdek-Landesvertretung Rheinland-Pfalz, überzeugt. Jedoch sieht der Verband auch Nachbesserungsbedarf: „Bisherige Erfahrungen mit DiGA zeigen, dass der geforderte Herstellerpreis häufig in einem Missverhältnis zum Patientennutzen steht. Das betrifft insbesondere DiGA, die sich noch in der Erprobung befinden. Ein fairer Preis muss sich aus dem konkreten Patientennutzen ableiten lassen und die Wirtschaftlichkeit stärker berücksichtigen. Daher müssen die mit den Krankenkassen verhandelten Preise bereits direkt nach Aufnahme in das DiGA-Verzeichnis gelten“, so Martin Schneider. Quelle: vdek, bfarm