Meldungen vom 28. bis 02.10.2020
Mittwoch, den 30.09.2020
Studie: Neandertaler-Gene erhöhen Risiko für schwere COVID-19 Verläufe
Einer Studie zufolge gibt es einen möglichen Zusammenhang zwischen dem uralten Neandertaler-Erbe in unserem Erbgut und schweren Verläufen von COVID-19. „Die Wahrscheinlichkeit, dass Menschen, die diese Genvariante geerbt haben, bei einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 künstlich beatmet werden müssen, ist etwa dreimal höher“, erklärte Hugo Zeberg vom Max-Planck-Institut für evolutionäre Anthropologie in Leipzig (MPI EVA).
Eine Erklärung dafür, warum Menschen mit der Genvariante ein höheres Risiko haben, gebe es bisher nicht. „Es ist erschreckend, dass das genetische Erbe der Neandertaler während der aktuellen Pandemie so tragische Auswirkungen hat“, sagte Pääbo, Direktor am MPI EVA. „Warum das so ist, muss jetzt so schnell wie möglich erforscht werden.“ Quelle: dpa/sn
„AHA“-Regel wird um „C“ und „L“ ergänzt
In einer Videoschalte am vergangenen Dienstag einigten sich Bund und Länder auf die Ergänzung der „AHA“-Regel. Gerade in der kalten Jahreszeit werden zu der gültigen „AHA“-Formel für Abstand halten, Hygiene und Alltagsmasken zwei weitere Buchstaben hinzugefügt: „C“ wie Corona-Warn-App und „L“ wie Lüften. Als Begründung wird angeführt, dass regelmäßiges Stoßlüften die Gefahr der Ansteckung in geschlossenen Räumen erheblich verringern kann.
Um an das regelmäßige Lüften zu erinnern, entwickelten das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) und die Unfallkasse Hessen (UKH) die App „CO2-Timer“. Sie soll in der Lage sein, für jeden fensterbelüfteten Raum den richtigen Lüftungszeitpunkt und die optimale Lüftungsfrequenz zu ermitteln. Allerdings wird die maximale Aufenthaltsdauer im Raum durch die App auf 120 Minuten begrenzt, was den Einsatz in Büro- und Privaträumen einschränkt. Die App ist im Google Play Store sowie im Apple App Store erhältlich. Quelle: dpa/sn
Nordrhein-Westfalen: Geschäfte dürfen in Adventszeit sonntags öffnen
In der Adventszeit dürfen Geschäfte in Nordrhein-Westfalen sonntags von 13 bis 18 Uhr öffnen. Das teilte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf mit. Damit solle das Gedränge in Fußgängerzonen an den Adventssamstagen entzerrt werden. Es handele sich um eine einmalige Maßnahme in der Corona-Pandemie. Das Land wolle damit nicht den Sonntagsschutz aushöhlen. Quelle: dpa/sn
Nächste Phase für Curvac-Impfstoff
Das Tübinger Biopharmaunternehmen Curevac hat die zweite Phase bei der Prüfung seines Impfstoffkandidaten begonnen. Der erste Teilnehmer der Phase-2a-Studie sei geimpft worden, hieß es in einer Mitteilung vom späten Dienstagabend. Die Studie laufe in Peru und Panama mit 690 gesunden Teilnehmern. Erste Daten werden im vierten Quartal erwartet. Danach plant das Unternehmen den Beginn der entscheidenden Phase-III-Studie mit bis zu 30.000 Teilnehmern.
Jean Stéphenne aus dem Aufsichtsrat von Curevac hatte kürzlich gesagt, dass der Impfstoff in sechs bis neun Monaten verfügbar sein könnte. Das Unternehmen hatte nach der Mainzer Firma Biontec als zweites deutsches Unternehmen die Genehmigung für eine klinische Studie bekommen. Der Impfstoff basiert auf dem Botenmolekül mRNA und regt im Körper die Bildung eines Virus-Eiweißes an. Dies löst eine Immunreaktion aus, die den Menschen vor dem Virus schützen soll. Die Impfstoff-Studie war Mitte Juni angelaufen. Quelle: dpa/sn
Einschränkungen bei privaten Feiern beschlossen
Aus Angst vor stärker steigenden Infektionszahlen in den Herbstferien verschärfen Bund und Länder die Corona-Maßnahmen wieder. Dazu gehören u. a. Einschränkungen bei privaten Feiern: Alle Bürger werden gebeten, in jedem Einzelfall kritisch abzuwägen, ob, wie und in welchem Umfang private Feiern notwendig und vertretbar seien. Bei steigenden Infektionszahlen sollen Obergrenzen für die Teilnehmerzahl festgelegt werden, und zwar in zwei Stufen. Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 35 Neuinfektionen pro 100 000 Menschen gibt, sollen in öffentlichen oder angemieteten Räumen höchstens 50 Personen gemeinsam feiern dürfen. Für Partys in Privaträumen wird eine maximale Teilnehmerzahl von 25 Menschen „dringlich empfohlen“ - aber nicht vorgeschrieben, wie der Bund es ursprünglich wollte.
Wenn es in einem Landkreis binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner gibt, sollen höchstens noch 25 Menschen in öffentlichen oder angemieteten Räumen feiern dürfen. Für Feiern in Privaträumen wird eine Obergrenze von zehn Teilnehmern „dringlich empfohlen“. Ausnahmen könnten zugelassen werden, wenn es für angemeldete Feierlichkeiten vom Gesundheitsamt abgenommene gibt. Quelle: dpa/sn
Berlin beschließt Obergrenze bei Feiern und Büro-Maskenpflicht
Angesichts zuletzt gestiegener Corona- Infektionszahlen in Berlin dürfen private Feiern im Freien künftig nur noch mit maximal 50 Teilnehmern stattfinden. In geschlossenen Räumen gilt eine Obergrenze von 25 Teilnehmern. Das beschloss der Berliner Senat am Dienstag.
Neu ist auch eine allgemeine Maskenpflicht in Büro- und Verwaltungsgebäuden. Beim Arbeiten am Schreibtisch soll die Regelung nicht greifen, wie es hieß. Quelle: dpa/sn