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Verhandlungen zwischen DAV und GKV-Spitzenverband: Wann kommt die assistierte Telemedizin in der Apotheke?

PTA hält iPad in den Händen
Mit der assistierten Telemedizin könnten Apotheken vielen Patienten weiterhelfen. | Bild: contrastwerkstatt / AdobeStock

Bis zum 31. März sollten Deutscher Apothekerverband (DAV) und GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung zu den Details rund um die assistierte Telemedizin treffen. So ist es gesetzlich vorgesehen. Zu einem Ergebnis ist man allerdings nicht gekommen, wie aus einer Pressemitteilung der ABDA hervorgeht. Aber: „Wir sind auf einem guten Weg und werden weiter mit dem GKV-Spitzenverband verhandeln“, sagte Jan-Niklas Francke aus dem DAV-Vorstand.

Mit Blick auf die assistierte Telemedizin heißt es, man befinde sich in „konstruktiven Verhandlungen, um eine Lösung zu erarbeiten, die die Verfügbarkeit telemedizinischer Leistungen berücksichtigt und den Ausbau der assistierten Telemedizin fördert“. Die Verhandlungen sollen im zweiten Quartal 2025 „zielführend“ fortgesetzt werden. Zur Beratung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) wurde erklärt, dass die notwendigen technischen Voraussetzungen erst noch von Gematik und dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) geschaffen werden müssten.

Vor einem Jahr ist das Digital-Gesetz in Kraft getreten. Mit ihm wollte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) der Digitalisierung im Gesundheitswesen den entscheidenden Anschub geben. Im Mittelpunkt des Gesetzes stand die verbindliche Einführung der ePA. Aber es hielt auch eine weitere Neuerung für Apotheken parat: Apotheken sollen künftig einen niedrigschwelligen Zugang zur assistierten Telemedizin anbieten können – verpflichtet sind sie dazu aber nicht.

Neue Vorgaben wurden ins Sozialgesetzbuch V aufgenommen

Konkret wurde in den für die Apotheken wichtigen § 129 Sozialgesetzbuch V ein neuer Absatz 5h eingefügt, der grob umschreibt, welche Maßnahmen der Gesetzgeber dabei im Sinn hatte: Apotheken sollen Patienten zur assistierten Telemedizin beraten und bei der Inanspruchnahme anleiten. Zudem sollen sie einfache medizinische Routineaufgaben durchführen, um die telemedizinische Leistung zu unterstützen.

Die Einzelheiten rund um diese neuen Leistungen sowie ihre Abrechnung und Vergütung hat der Gesetzgeber in die Hände der Selbstverwaltung gelegt – und ihr dafür Zeit bis zum 31. März 2025 eingeräumt. DAV und GKV-Spitzenverband hatten also ein Jahr, um das Nähere zu regeln. In diesem Zeitraum war laut Gesetz eine Stellungnahme des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) einzuholen und zu berücksichtigen. Am Ende ist die Vereinbarung noch dem Bundesgesundheitsministerium vorzulegen, der sie innerhalb eines Monats beanstanden kann.

Ein gewisser zeitlicher Druck ergab sich dadurch, dass in der Vereinbarung auch die Details zu einer weiteren Aufgabe geregelt werden sollen: die Beratung zur Wahrnehmung der Betroffenenrechte rund um die ePA, die Ermöglichung der Einsichtnahme in diese sowie die Durchführung der Löschung von ePA-Daten auf Verlangen des Versicherten. Und eigentlich sollte die ePA ab 15. Februar bundesweit ausgerollt werden.

Apotheken möchten mit Telemedizin starten

Auch ein Sprecher des GKV-Spitzenverbands bestätigte, dass sich die Parteien weiterhin „in konstruktiven Gesprächen“ befänden. „Solange diese Gespräche andauern, können wir darüber hinaus nichts Näheres sagen.“ Eine gute Verhandlungslösung ist sicher für alle das Beste. 

Zugleich ist klar: Einige Apotheken würden gerne so schnell wie möglich loslegen.

Auch die Inhaberin der Berliner Medios Apotheken, Anike Oleski, ist vom Konzept der assistierten Telemedizin überzeugt. Sie lud am vergangenen Freitag in eine ihrer in Charité-Nähe gelegenen Apotheken, um zu präsentieren, wie eine hybride Versorgung bereits möglich wäre – und welche Vorteile das Angebot mit sich bringen könnte. Initiiert wurde die Veranstaltung von Ramin Heydarpour von Pfizer. Mit dabei waren Vertreter der Firmen, die die nötige Technik und Ausstattung (eHealth-Connect und Medivice) bzw. den Zugang zu den Ärzten (Arztkonsultation) liefern.

Wie kann die Telemedizin in Apotheken ablaufen?

Patienten, die den Service nutzen wollen, stecken ihre elektronische Gesundheitskarte in ein übliches Lesegerät, das Zugang zur Telematikinfrastruktur verschafft. Daraufhin erhalten die Patienten einen Fragebogen, den sie auf ihrem Handy oder einem anderen Endgerät ausfüllen können.

Hierbei wird geprüft, worum es im Groben geht und ob eine telemedizinische Konsultation überhaupt angezeigt ist. Ist Letzteres der Fall, wird in einer geschützten Kabine der Kontakt zum Arzt via Bildschirm hergestellt. 

Das Apothekenpersonal kann an jeder Stelle helfen, sollte es nötig sein. Dabei können auch Tests oder z. B. eine Blutdruckmessung durchgeführt werden.

Telemedizin in Apotheken: Entlastung der Notaufnahme und neue Patientengruppe

Anike Oleski ist von dem Service überzeugt. Immer wieder haben sie und ihr Team es mit Kunden zu tun, die sie in die Notaufnahme schicken müssen, weil ihnen selbst die Hände gebunden sind. Doch Notaufnahmen sind bekanntlich meistens überlastet. Die Telemedizin könnte vielen Patienten weiterhelfen, etwa wenn einfach nur ein Rezept für ein wichtiges Arzneimittel in der Dauermedikation fehlt. Aber das ist noch nicht allen bewusst. 

Mithilfe der Apotheken könnte ein ärztliches Angebot in Randzeiten geschaffen und auch damit neue Patientengruppen für die Apotheke erschlossen werden. Oleskis Apotheke am Oranienburger Tor hat bis Mitternacht geöffnet und Videosprechstunden sind mittlerweile auch aus dem Homeoffice möglich – samt Zugriff aufs Praxisverwaltungssystem.

Auch ABDA-Vizepräsidentin und Berlins Kammerpräsidentin Ina Lucas begeistern die neuen Möglichkeiten: Wenn die Apotheken Versorger bleiben wollten, müssten sie solche Services anbieten, meint sie. Nicht nur die Apotheken hätten etwas davon, auch die Patientenkompetenz werde gestärkt und die Notaufnahmen entlastet.