Meldungen vom 28.03. bis 01.04.2022
Donnerstag, 31.03.2022
STIKO empfiehlt mRNA-Booster nach nicht in EU zugelassenen Impfungen
Menschen in Deutschland, die mit nicht in der EU zugelassenen Präparaten gegen COVID-19 geimpft wurden, sollten laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine Auffrischung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Ziel sei das Optimieren des Impfschutzes, teilte das Gremium zu einer entsprechend aktualisierten COVID-19-Impfempfehlung mit.
Die Empfehlung bezieht sich auf die chinesischen Vakzine Coronavac von Sinovac und Covilo von Sinopharm, auf Covaxin aus Indien (Bharat Biotech International) und den Impfstoff Sputnik V von Gamelaya aus Russland. Bei den chinesischen und indischen Präparaten handelt es sich um sogenannte inaktivierte Ganzvirusimpfstoffe. Sputnik V hingegen ist vektorbasiert.
Im Einzelnen empfiehlt die STIKO:
- Wer mit einem der genannten Impfstoffe grundimmunisiert wurde und gegebenenfalls bereits eine Auffrischung erhalten hat, soll eine Dosis eines mRNA-Impfstoffs im Mindestabstand von drei Monaten zur vergangenen Impfung erhalten. Je nach Alter könnten dafür die Mittel von Moderna oder Biontech/Pfizer genutzt werden.
- Wer bisher nur eine Dosis eines solchen Impfstoffs bekommen hat, soll eine neue Impfserie mit Grundimmunisierung und Auffrischimpfung beginnen – und zwar gemäß STIKO-Empfehlung.
- „Für Personen, die einen anderen in der EU nicht zugelassenen Impfstoff erhalten haben, gilt weiterhin die Empfehlung einer erneuten Impfserie mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff.“
Zur Begründung verwies die STIKO auf aktuelle Daten, die zeigten, dass der mRNA-Booster nach einer Grundimmunisierung mit inaktivierten Ganzvirusimpfstoffen „zu einem guten Schutz“ führe – vergleichbar mit dem Schutz nach dreimaliger mRNA-Impfung. Für Sputnik V hingegen fehlten bisher entsprechende Daten, teilte die STIKO mit. Dennoch sei anzunehmen, dass der mRNA-Booster in dem Fall ähnlich wirksam sei wie nach Grundimmunisierungen mit den in der EU zugelassenen vektorbasierten Impfstoffen von Astrazeneca und Johnson & Johnson. Quelle: dpa/mia
WHO erwartet Trend zu milderen COVID-Verläufen
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) geht davon aus, dass Corona-Infektionen mit der Zeit zu schwächeren Krankheitsverläufen führen. Das sei nach derzeitigem Wissensstand das wahrscheinlichste Szenario, sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus. Die Schwere der COVID-Erkrankungen werde wahrscheinlich trotz weiterer Virusmutationen weiter abnehmen, da die Immunität der Bevölkerung durch Impfungen und Infektionen zunehme.
In diesem Szenario kann es laut WHO weiterhin dennoch immer wieder zu Anstiegen der Zahl von Infektionen kommen, wenn die Immunität vieler Menschen nach einiger Zeit abnimmt. Dann seien erneute Auffrischungsimpfungen für besonders gefährdete Personengruppen notwendig, hieß es in einem Strategiepapier der WHO. Die UN-Organisation hält auch saisonal wiederkehrenden Corona-Wellen in den gemäßigten Klimazonen, zu denen Europa gehört, für möglich. Quelle: dpa/mia
Neue Quarantäneregeln geplant
Lauterbach kündigte Vorschläge seines Ministeriums und des Robert Koch-Instituts (RKI) zu erneuten Änderungen bei den Quarantäne- und Isolationsregeln an. Die Vorgaben seien in der jetzigen Welle nicht wirklich praktikabel. Es gehe darum, dies pragmatisch zu lösen. Ziel sei, dass man mit einer neuen Regelung in der nächsten Woche arbeiten könne.
Aktuell orientieren sich die Quarantänezeiten für Kontaktpersonen von Infizierten und die Isolierung, wenn man selbst erkrankt ist, an einer „Sieben-Tage-Regel“. Sie enden nach sieben Tagen, wenn man sich „freitestet“, sonst nach zehn Tagen. Die Gesundheitsminister der Länder hatten den Bund aufgefordert, zu prüfen, ob und wie lange Absonderungen in der aktuellen Pandemie-Phase angezeigt seien.
Die Dauer soll nun generell auf fünf Tage verkürzt werden, heißt es in dem Vorschlag von Bundesgesundheitsministerium und RKI. Empfohlen werden soll außerdem, freiwillig Kontakte zu reduzieren und – beginnend nach fünf Tagen – wiederholt Tests oder Selbsttests zu machen. Zudem soll „keine strenge Isolierung“ mehr vorgegeben werden. Eine formelle Anordnung des Gesundheitsamtes, die häufig jetzt schon nicht mehr erfolgt, soll künftig entfallen.
Auch die Quarantäne für Kontaktpersonen von Infizierten soll dem Vorschlag zufolge künftig noch fünf Tage dauern und muss nicht mehr eine „strenge Quarantäne“ sein. Empfohlen werden soll, freiwillig Kontakte zu reduzieren und sich täglich zu testen.
Für Beschäftigte im Gesundheitswesen und der Pflege soll demnach ebenfalls die Fünf-Tage-Regel gelten. Für das Beenden einer Isolierung wegen einer Infektion sieht der Vorschlag vor, dass man zuvor 48 Stunden ohne Symptome sein muss. Zudem soll man einen negativen Test vorlegen müssen, der frühestens am fünften Tag abgenommen werden kann. Quelle: dpa/mia
EMA prüft Zulassung von Sanofis Corona-Impfstoff
Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) prüft die Zulassung des Corona-Impfstoffs des französischen Herstellers Sanofi Pasteur in der EU. Wann die Prüfung des Antrages abgeschlossen sein wird, teilte die Behörde nicht mit. Wenn die EMA grünes Licht für die Zulassung gibt, muss die EU-Kommission noch zustimmen. Das aber gilt als Formsache.
Vidprevtyn ist ein proteinbasierter Impfstoff.
Zurzeit werden noch vier andere Corona-Impfstoffe geprüft. Bisher wurden fünf Präparate in der EU zugelassen. Quelle: dpa/mia
Lauterbach weist Vorbehalte gegen Hotspot-Regelung zurück
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach ist Vorbehalten der Länder gegen den neuen Rechtsrahmen für weitergehende Corona-Schutzauflagen entgegengetreten. „Man mag das Gesetz mögen oder nicht, aber es ist juristisch sauber gemacht, sodass es umsetzbar wäre“, sagte der SPD-Politiker. „Es sollte viel mehr genutzt werden.“
Er finde es „beklagenswert und falsch“, dass sehr viele Länder nun nicht von der Hotspot-Regel Gebrauch machten, in denen er selbst dies angemessen gefunden hätte. „Eine rechtliche Unsicherheit kann ich hier schlicht nicht erkennen“, betonte Lauterbach. Eine drohende Überlastung des Gesundheitswesens als Voraussetzung sei begründbar und könne mit Kriterien zu den Kliniken hergeleitet werden. Er sei fest davon überzeugt, dass entsprechende Regelungen in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern rechtlich Bestand haben würden.
Nur diese beiden Länder wenden vorerst die Regel an, die in regionalen Hotspots mehr Auflagen mit Maskenpflichten und Zugangsregeln erlaubt, wenn das Landesparlament für diese eine kritische Lage feststellt. Zahlreiche Länder hatten darauf verwiesen, dass eine Anwendung wegen zu unsicherer rechtlicher Vorgaben im Bundesgesetz nicht möglich sei. Quelle: dpa/mia