Corona-News des Tages: Meldungen vom 23. bis 27.03.2020
Montag, den 23.03.2020
NEM zur Vorbeugung von COVID-19 gibt es nicht!
Immer mehr Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln suggerieren und werben damit, dass die Einnahme ihrer Mittel einer Infektion mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 vorbeugen könne. Vor allem im Internet finden sich äußerst fragwürdige Versprechen. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft und Verbraucherzentralen warnen Verbraucher ausdrücklich, sich hiervon nicht in die Irre führen zu lassen. Quelle: BMEL/ks
Kammer Baden-Württemberg informiert über flexiblere Öffnungszeiten
Apotheken in Baden-Württemberg können während der Coronakrise auch sonntags öffnen. Einige verlängern ihre Öffnungszeiten überdies werktags – andere müssen sie hingegen einschränken. Darauf weist der Landesapothekerverband Baden-Württemberg hin. Möglich macht die Sonntagsöffnung die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg, die jenen Einrichtungen und Geschäften, die ausdrücklich noch geöffnet haben dürfen, an Sonn- und Feiertagen eine Öffnung von 12 bis 18 Uhr erlaubt – sofern ihnen die Öffnung nicht ohnehin schon nach anderen Vorschriften erlaubt ist. Quelle:daz.online /ks
BPhD ruft Pharmaziestudierende zur Unterstützung auf
Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) möchte Apotheken in der Corona-Krise helfen und vor allem Pharmaziestudierende als Aushilfen über sein neu eingerichtetes Portal #ApothekenHelfen vermitteln. In der Rezeptur, beim Wareneingang oder beim Botendienst – je nach Studienabschnitt können die Studierenden die Apotheken an vielen Stellen unterstützen. Quelle:daz.online / dm
Geschäfte in Thüringen müssen Desinfektionsmittel bereitstellen
Die noch geöffneten Läden und Geschäfte in Thüringen müssen ihre Kunden über Corona-Schutzmaßnahmen informieren und Desinfektionsmittel bereitstellen. Das geht aus einem neuen Erlass des Thüringer Gesundheitsministeriums hervor, der am Montag veröffentlicht wurde. Damit konkretisiert das Ministerium die bereits geltenden Anweisungen für Einzelhandelsgeschäfte, die bislang nicht von den angeordneten Schließungen betroffen sind. Dazu gehören unter anderem Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte sowie Läden für Tierbedarf.
Die Geschäfte müssen unter anderem dafür sorgen, dass zwischen den Kunden mindestens 1,50 Meter Abstand gewahrt bleiben. Außerdem sollen die Kunden über Schutzmaßnahmen wie Händehygiene, Husten- und Nies-Etikette informiert werden. Auch der Zutritt in die Läden soll gesteuert werden – etwa durch Einlasskontrollen. Kunden mit Covid-19-Symptomen sollen nicht in das Geschäft gelassen werden. Quelle:dpa/sn
Notfallverfahren für Rezepte auch in Hamburg
Auch in Hamburg weisen Ärzte und Apotheker gemeinsam auf ein Notfallverfahren für Rezepte mit Hilfe von Telefon und Fax hin. Patienten sollen Rezepte telefonisch beim Arzt bestellen. Dieser übermittelt sie per Fax an die Apotheke. Die Patienten holen die Arzneimittel ab oder vereinbaren einen Botendienst, wenn dies nötig ist. Ausnahme: Bei BtM- oder T-Rezepten ist vorab eine individuelle Absprache zwischen der Praxis und der Apotheke nötig.Quelle: daz.online/tmb
PHAGRO: Arzneimittel nur kaufen, wenn sie benötigt werden!
Der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (PHAGRO) sieht trotz der Pandemiesituation die Versorgung mit Arzneimitteln aktuell als sichergestellt. Dies teilte der Verband heute in einer Pressemitteilung mit. Ein Risiko für die kontinuierliche und flächendeckende Arzneimittelversorgung sieht PHAGRO jedoch in der unbegründeten Überbevorratung, den sog. Hamsterkäufen. Der PHAGRO-Vorsitzende André Blümel erklärt hierzu: „Es gibt überhaupt keinen Grund, Arzneimittel zu kaufen, die Patienten nicht akut oder regelmäßig benötigen. Wenn nun begonnen wird, Arzneimittel in großem Stil zu horten, dann setzt sich die Kette fort über die Apotheken und den Pharmagroßhandel bis hin zum Hersteller. Am Ende provozieren wir dadurch Lieferengpässe. Leidtragende sind die Patientinnen und Patienten, die Arzneimittel tatsächlich dringend benötigen.“Quelle: PHAGRO/sn
ABDA stellt Forderungen an das BMG
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat angekündigt, dass die Bundesregierung noch in dieser Woche einige Regelungen in der Versorgung flexibilisieren will. In einem Zeitungsinterview erklärt ABDA-Präsident Friedemann Schmidt nun ziemlich genau, welche Erleichterungen und Vergütungsanpassungen er für seine Kolleginnen und Kollegen fordert, damit diese beim Infektionsschutz helfen und Patienten trotzdem gut beraten können. Er fordert:
- Rabattverträge „schnellstens und bundesweit“ auszusetzen
- die Möglichkeit, von Vorschriften für Packungsgrößen und Wirkstoffdosierung abzuweichen
- Kassen sollen Kosten für Botendienste übernehmen
- die direktere Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Apotheken zu ermöglichen (Zuweisungsverbot lockern)
- gelockerte Auflagen in Bezug auf die Personalstärke in Apotheken
- die Versorgung über die Notdienstklappe zu ermöglichen
Quelle:daz.online / bro
Rezept in Saarland auch ohne Arztbesuch
Im Saarland haben sich Ärzte und Apotheker in Abstimmung mit dem Landesgesundheitsministerium auf Vereinfachungen bei der Arzneimittelversorgung verständigt. Für die Ausstellung eines Rezepts sollen Patienten nicht mehr zwingend in die Arztpraxis gehen müssen. Sie können die Praxis telefonisch bitten, es in die Apotheke ihrer Wahl zu übermitteln. Diese Ausnahmeregelung gilt seit vergangenem Freitag bis vorerst 30. April 2020. Quelle:daz.online / ks
Kontaktverbot und Ausgangssperre – weitere Maßnahmen beschlossen
Nach einer Telefonkonferenz mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer verkündete Bundeskanzlerin Angela Merkel am gestrigen Sonntag weitreichendere Maßnahmen zur Verlangsamung der SARS-CoV-2-Ausbreitung. Gemeinsam ist all diesen Bemühungen, möglichst viele soziale Kontakte zu vermeiden.