COVID-19-Therapieoptionen
Corona-Pandemie
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Warnung vor Nahrungsergänzungsmitteln zur COVID-19-Prävention!

Nahrungsergänzungsmittel als Kapseln und Tabletten vor diversen Dosen in unterschiedlichen Größen
Es gibt keine Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen COVID-19 belegen! |  Bild: Lothar Drechsel / Adobe Stock

Zur Behandlung der COVID-19-Erkrankung gibt es bislang bekanntlich keine Arzneimittel, ebenso wenig eine Schutzimpfung zur Prävention. Doch es gibt einige Anbieter von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), die suggerieren, ihre Mittel könnten zur Vorbeugung einer Infektion eingesetzt werden. Darunter finden sich den Verbraucherzentralen zufolge beispielsweise Präparate mit Grüntee (bzw. dem Inhaltsstoff Epigallocatechinagallat EGCG), Propolis, Kapuzinerkresse oder Schwarze Johannisbeere (Blattknospen).

Wirksamkeit gegen SARS-CoV-2 nicht belegt

Dazu stellt das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) nun klar:

  • Es gibt kein Nahrungsergänzungsmittel, das eine Infektion mit dem Virus verhindern kann.
  • Nahrungsergänzungsmittel dienen nicht der Vorbeugung oder Behandlung von Erkrankungen.
  • Eine gesundheitsbezogene Werbung wie „schützt vor Viren“ ist verboten.
  • Es gibt keine wissenschaftlichen Studien, die eine Wirksamkeit von bestimmten Pflanzen, Vitaminen oder Mineralstoffen gegen COVID-19 beweisen. Wenn Studien zitiert sind, beziehen sich diese auf andere Viren.

Klöckner: Mit der Angst spielt man nicht!

Bundesministerin Julia Klöckner (CDU) ist empört angesichts der im Internet kursierenden Angebote, die anderes vorspiegeln: „Man spielt nicht mit der Angst der Menschen. Diese Geschäftemacher dürfen keinen Erfolg haben!“

Ihr Ministerium weist darauf hin: Lebensmitteln – zu denen auch Nahrungsergänzungsmittel zählen – dürfen keine Informationen über Eigenschaften der Vorbeugung, Behandlung oder Heilung einer menschlichen Krankheit zugeschrieben werden. Will man dennoch mit gesundheitsbezogenen Angaben werben, so ist die Health-Claims-Verordnung (HCVO) einschlägig. Sie lässt nur solche Aussagen zu, die in der Verordnung ausdrücklich aufgeführt sind. In Bezug auf das noch neuartige Corona-Virus SARS-CoV-2 liegen solche genehmigten Aussagen aber nicht vor.

Plattformen sollen besser auf unzulässige Angebote aufpassen

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit wird sich laut BMEL nun an die Betreiber verschiedener Plattformen wenden und diese auffordern, verstärkt auf Angebote unzulässiger „Corona-Nahrungsergänzungsmittel“ zu achten und diese nicht mehr zum Verkauf anzubieten. Die Kontrolle derartiger Angebote falle allerdings in die Zuständigkeit der Länder, sodass eine Aufforderung zur Löschung auf Bundesebene nicht möglich sei.

Auch die Verbraucherzentralen haben bereits vor der irreführenden Werbung von NEM-Anbietern gewarnt. Ebenso vor aktuellen „unsinnigen Tipps“, man könne sich mit dem gefährlichen MMS (Miracle Mineral Supplement), teilweise auch CDL (Chlordioxidlösung) genannt, vor dem Coronavirus schützen.

Weitere Informationen der Verbraucherzentralen rund um das neuartige Coronavirus finden Sie hier.

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