Corona-News des Tages: Meldungen vom 18. bis 22.05.2020
Freitag, den 22.05.2020
Corona-Impfstoff auf oder in die Haut?
In Europa scheint sich die aktuelle Lage der Verbreitung des Corona-Virus aktuell beruhigt zu haben. Dennoch ist klar: Bis ein Impfstoff gefunden ist, wird es keine völlige Entspannung geben, denn Impfungen sind die einzige Möglichkeit, um den Erreger wirksam und dauerhaft zu bekämpfen. Bei der Entwicklung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2 geht es nicht nur darum, was drin ist, sondern auch darum, wie es in den Körper reinkommt. Forschende am Max-Planck-Institut für Kolloid- und Grenzflächenforschung in Potsdam wollen eine Vakzine entwickeln, die direkt über die Haut ausgeliefert wird, und zwar an die Langerhans Zellen, die später für die Aktivierung des Immunsystems im gesamten Körper verantwortlich sind. Wie genau das funktionieren soll, haben sich die Kollegen von DAZ.online genauer angesehen. Quelle: DAZ.online / hb / cn
Schützt eine BCG-Tuberkulose-Impfung vor COVID-19?
Weltweit traten in Regionen mit hoher Tuberkulose-Durchimpfungsrate vergleichsweise wenig schwere COVID-19-Infektionen auf. In den letzten
Wochen kam daher immer wieder die Frage auf, ob eine Tuberkulose-Impfung möglicherweise vor einem schweren COVID-19-Verlauf schützen kann. Die Kollegen von DAZ.online haben die neuesten Daten aus Israel für Sie zusammengefasst. Quelle: DAZ.online / cn
Studie: Deutsche wollen in der Corona-Krise kontaktlos bezahlen
Die Menschen in Deutschland versuchen in der Corona-Krise, Zahlungen mit Bargeld so oft es geht zu vermeiden. Das hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des Digitalverbands Bitkom ergeben. Drei Viertel der Befragten gaben an, lieber mit einer Karte, einem Smartphone oder einer Smartwatch zu bezahlen. Zugleich wünschen sich 7 von 10 Befragten (71 Prozent) mehr Möglichkeiten, um kontaktlos bezahlen zu können. Zuletzt hatte auch die Bundesbank mitgeteilt, dass wegen der Corona-Krise immer mehr Menschen in Deutschland ihre Einkäufe kontaktlos bezahlten.
Es gebe kaum ein Verhaltensmuster, das durch Corona ähnlich stark verändert wurde, wie das Bezahlen an der Kasse, sagte Bitkom-Präsident Achim Berg. Das kontaktlose Bezahlen mit Karte oder Smartphone sei nicht nur hygienisch, es gehe auch schnell und sei sicher. Alle Händler, Restaurants und Cafés sollten ihren Kunden das kontaktlose Bezahlen ermöglichen.
Der Trend hin zum kontaktlosen Bezahlen betrifft nicht nur die jungen Leute, sondern wird quer durch alle Generationen gefordert. So unterstützen 76 Prozent der 16- bis 29-Jährigen, 72 Prozent der 30- bis 49-Jährigen und 75 Prozent der 50- bis 64-Jährigen eine entsprechende Ausweitung. Auch unter den Menschen ab 65 Jahren wünscht sich eine deutliche Mehrheit von 62 Prozent mehr kontaktlose Bezahlmöglichkeiten.
Kontaktloses Bezahlen ist mit allen Girocards und Kreditkarten möglich, die einen NFC-Chip besitzen. Außerdem kann mit einem Smartphone oder einer Smartwatch via Apple Pay und Google Pay oder Banken-Apps wie Mobiles Bezahlen der Sparkassen oder Postbank Finanzassistent kontaktlos Geld übertragen. Inzwischen kooperieren die meisten Banken mit diesen Dienstleistern. Der Kunde muss dafür Karte oder Gerät nah an die Kontaktstelle des Kassenterminals halten. Quelle: dpa / cn
Corona-Beschränkungen auch für psychisch Kranke zumutbar
ie Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln in der Corona-Krise sind nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe auch psychisch kranken Menschen zuzumuten. Zwar seien diese von den Maßnahmen besonders hart getroffen, heißt es in einer Eilentscheidung vom 1. Mai, die heute veröffentlicht wurde. Die generelle Aufhebung der Beschränkungen und ein möglicher Wiederanstieg der Zahl der Infizierten hätten aber gravierendere Folgen für sehr viele Menschen.
Den Eilantrag hatte ein Mann aus Hessen eingereicht, der seit Jahren eine schwere Depression hat. Er trug vor, sein Leiden verschlimmere sich, wenn er keinen direkten Kontakt zu anderen Menschen pflegen könne. Es gehe ihm bereits merklich schlechter. Digitale Angebote seien nicht das Gleiche. Sie könnten nicht die Treffen in der Selbsthilfegruppe oder das Gespräch mit dem Therapeuten ersetzen. Der Kläger wollte erreichen, dass die entsprechenden Regelungen in der hessischen Corona-Verordnung vorläufig außer Kraft gesetzt werden. Das lehnten die Karlsruher Verfassungsrichter jedoch ab. Dabei war für sie auch maßgeblich, dass den Betroffenen therapeutische und ärztliche Hilfe nicht völlig versagt wird. So könne auch der Kläger seine Therapie zumindest per Videosprechstunde fortsetzen. Vor diesem Hintergrund seien die Beschränkungen ihm und anderen psychisch Kranken zumutbar. Quelle: DAZ.online / cn