Meldungen vom 16. bis 20.11.2020
Freitag, den 20.11.2020
Dreyer: Müssen weiter mit Einschränkungen leben
Die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) macht den Bürgern wenig Hoffnungen auf schnelle Lockerungen der Corona-Beschränkungen. „Schon jetzt lässt sich sagen, dass wir über die kommenden Monate ganz sicher weiter mit Einschränkungen werden leben müssen“, sagte die SPD-Politikerin am Freitag der Deutschen Presse-Agentur in Mainz.
Die Länder bereiteten zurzeit „sehr vertrauensvoll und konstruktiv“ die Besprechung mit Kanzlerin Angela Merkel am kommenden Mittwoch vor. „Dies soll Perspektiven im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für Dezember und Januar eröffnen, um den Menschen mehr Planungssicherheit zu geben“, sagte Dreyer, ohne schon konkrete Einzelheiten zu nennen.
„Wir wissen, dass wir den Bürgern und Bürgerinnen, aber auch der Wirtschaft, der Gastronomie, der Kultur sehr viel abverlangen“, sagte Dreyer. „Durch die Maßnahmen im November haben wir bundesweit die Dynamik der Neuinfektionen gebremst.“ Nun bleibe zu hoffen, dass aus der Entwicklung ein Trend werde und die Infektionszahlen sich weiterhin in die richtige Richtung bewegten.
„Unser wichtigstes Ziel bleibt es, eine Überforderung des Gesundheitswesens zu verhindern“, betonte Dreyer. Jeder könne durch „konsequente Einhaltung der AHA-Regeln sehr viel tun, um zu verhindern, dass sich das Virus weiter ausbreitet“. Die Abkürzung AHA steht für Abstand, Hygienemaßnahmen und Alltagsmasken. Quelle: dpa
Verwaltungsgericht bestätigt Masken-Pflicht im Bundestag
Die Verpflichtung zum Tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung im Deutschen Bundestag ist nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin rechtmäßig. Das gab das Gericht am Freitag bekannt. Damit lehnte die zweite Kammer einen Eilantrag von neun Mitarbeiter der AfD-Fraktion ab. Die Anordnung des Bundestagspräsidenten sei bei summarischer Prüfung nicht zu beanstanden, hieß es. Der Präsident des Bundestages übe das Hausrecht aus. Daraus ergibt sich laut Gericht die Befugnis für den Erlass hausrechtlicher Maßnahmen, „ohne dass es eines konkretisierenden Gesetzes bedürfe“. Die Maßnahme diene dem Ziel, den von der Pandemielage ausgehenden Gefahren für die Funktionsfähigkeit des Bundestages zu begegnen.
Die Bundestagsspitze durfte aus Sicht des Gerichts zu Recht davon ausgehen, dass Infektionen von Abgeordneten und sonstigen Beschäftigten im Bundestag „hinreichend wahrscheinlich“ seien und dass Erkrankungen und Folgen wie etwa die Quarantäne ganzer Abteilungen den ordnungsgemäßen Dienstbetrieb beeinträchtigen würden. Die Maßnahme, die auf den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts beruhe, sei verhältnismäßig, urteilte das Gericht. Ein milderes Mittel stehe nicht zur Verfügung, und der Eingriff sei auch angemessen. Im Verhältnis zur grundgesetzlich verankerten Funktionsfähigkeit des Bundestages hätten die von der Maskenpflicht ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen „ein geringes Gewicht“ und müssten deswegen zurücktreten. Gegen den Beschluss kann laut Verwaltungsgericht Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
Der Justiziar der AfD-Fraktion, Stephan Brandner, kündigte an, man werde weitere rechtliche Möglichkeiten prüfen. „Die generelle Maskenpflicht in den weitläufigen Gebäuden des Bundestages ist in erster Linie eine Gängelung und keine sinnvolle Maßnahme, um der Ausbreitung von COVID-19 entgegenzuwirken“, erklärte Brandner. Quelle: dpa / cn
Medien: Länder wollen über Verlängerung des Teil-Lockdowns sprechen
Bei den Abstimmungen der Bundesländer auf ein gemeinsames Vorgehen in der Corona-Pandemie soll übereinstimmenden Medienberichten zufolge unter anderem über eine Verlängerung des Teil-Lockdowns diskutiert werden. Nach Informationen der „Berliner Morgenpost“ und des „Tagesspiegel“ (Freitag) gibt es Überlegungen, den seit Anfang November und zunächst bis Ende des Monats begrenzten Teil-Lockdown bis mindestens kurz vor Weihnachten zu verlängern. Am Mittwoch wollen die Länderchefs zusammen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) über das weitere Vorgehen in der Corona-Krise entscheiden. Für Montag wird erwartet, dass die Ländervertreter über einen gemeinsamen Vorschlag beraten.
Der Berliner Senat hat am Freitagvormittag im Rahmen einer Telefonkonferenz über die Berliner Position beraten. Eine Sprecherin machte auf Anfrage keine Angaben zu den Ergebnissen. Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) ist derzeit Vorsitzender der Ministerpräsidentenkonferenz.
Nach dpa-Informationen soll bei den Beratungen der Länder auch über mögliche weitere Corona-Maßnahmen an den Schulen gesprochen werden. Den Zeitungen zufolge ist daran gedacht, an Oberstufen und Berufsschulen den sogenannten Präsenzunterricht einzuschränken. Schülerinnen und Schüler würden dann wie vor den Sommerferien wieder von zu Hause aus verstärkt digital lernen. Dafür werden die Klassen und andere Lerngruppen geteilt. So ließen sich die Kontaktmöglichkeiten und damit auch das Infektionsrisiko verringern.
Bei einer Schalte der Länderchefs mit der Kanzlerin zur Halbzeit des Teil-Lockdowns am vergangenen Montag wurden zunächst keine neuen verbindlichen Einschränkungen für die Bürger beschlossen, obwohl der Bund das vorgeschlagen hatte. Die Länder machten deutlich, dass sie eine eigene, mittelfristig angelegte Strategie erarbeiten wollen. Quelle: dpa / cn
Wo könnten PTA für die Corona-Impfung eingesetzt werden?
Bei den erhofften Corona-Impfungen ist auch pharmazeutisches Personal gefragt – nicht für die Injektion, sondern für die Rekonstitution des Impfstoffs. Über eine offizielle Anfrage zum Einsatz von PTA für diese Aufgabe wurde bei der Kammerversammlung der Apothekerkammer Schleswig-Holstein berichtet. Quelle: DAZ.online / DPA / cn
Laschet: Nur noch Treffen mit zwei weiteren aus anderem Haushalt
Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) will nächste Woche bei den Bund-Länder-Gesprächen zur Corona-Krise für scharfe Kontaktbeschränkungen werben. „Eine Familie darf sich nur noch mit zwei weiteren Personen aus einem anderen Hausstand treffen“, sagte Laschet der „Stuttgarter Zeitung“ und den „Stuttgarter Nachrichten“ (Freitagsausgabe). Das sei sein Vorschlag für die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU).
Aus den Erfahrungen zu Beginn der Corona-Krise im Frühjahr sei bekannt, dass das Prinzip wirke. Damals habe die Mobilität der Menschen stark abgenommen und die Infektionsdynamik ebenso. „Wenden wir dieses Prinzip konsequent an, können Beschränkungen für Gastronomie oder Kultur mittelfristig zurückgenommen werden, wenn die Infektionszahlen weiter sinken“, sagte der CDU-Bundesvize und Anwärter auf den Parteivorsitz.
Bis ein Impfstoff verfügbar sei, müsse das öffentliche, soziale und wirtschaftliche Leben aufrechterhalten werden. „Deshalb sollten wir auf das bewährte System der allgemeinen Kontaktbeschränkungen zurückgreifen statt minuziös vorzuschreiben, was stattfinden darf und was nicht“, erklärte Laschet.
Beim Infektionsschutz an Schulen müsse etwa über Distanzlernen bei Berufs- und Oberstufenschülern geredet werden. „Kinder pauschal ins Homeoffice zu schicken, kann keine Lösung sein“, bekräftigte der Ministerpräsident. „Wir wissen ja auch inzwischen, dass gerade jüngere Kinder eine deutlich geringere Rolle bei der Virus-Verbreitung spielen als Jugendliche und junge Erwachsene.“ Unterricht vor Ort im Klassenzimmer bleibe - soweit verantwortbar – die beste Variante, sagte er den Zeitungen. Quelle: dpa / cn
Aktuelle Corona-Zahlen des RKI
Neuinfektionen innerhalb eines Tages: 23.648
Infizierte seit Beginn der Krise in Deutschland: mindestens 879.564
Zahl der Todesfälle: 13.630
(Stand: 20.11., 00.00 Uhr)
Sieben-Tage-R-Wert: 0,99
(Datenstand 19.11.) Quelle: dpa/cn
Hoffnung auf baldige Impfstoffzulassung
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen wecken große Hoffnungen auf eine schnelle Zulassung eines Corona-Impfstoffes. Merkel rechnet schon im Dezember oder „sehr schnell nach der Jahreswende“ mit der Zulassung eines Corona-Impfstoffes in Europa, wie sie am Donnerstagabend nach Video-Beratungen der EU-Staats- und Regierungschefs sagte. Zudem wollen die EU-Staaten gemeinsame Standards für die schnellen Antigen-Tests festlegen und sich bei der Handhabe der Corona-Maßnahmen um die Weihnachts- und Neujahrsfeiertage abstimmen. In Südtirol startet an diesem Freitag ein Massentest der Bevölkerung, in Schweden gibt es neue Hürden für den Verkauf von Alkohol.
Von der Leyen sagte, dass die Impfstoffe der Firmen Biontec und Pfizer sowie von Moderna in der zweiten Dezemberhälfte eine bedingte Marktzulassung bekommen könnten – wenn alles problemlos weitergehe. Das teilte die Europäische Arzneimittel-Agentur mit. Das Mainzer Unternehmen Biontech und sein US-Partner Pfizer hatten am Mittwoch verkündet, dass die Wirksamkeit ihres Impfstoffs bei 95 Prozent - und damit noch höher als bis dahin bekannt - liege. Der US-Konzern Moderna hatte zuletzt für sein Präparat eine Wirksamkeit von 94,5 Prozent errechnet. Es wurde außerdem erwartet, dass Biontech und Pfizer noch an diesem Freitag in den USA eine Notfallgenehmigung für den von ihnen entwickelten Corona-Impfstoff beantragen würden. Die Regierung hofft, dass bei einer positiven Entscheidung Millionen Dosen des Impfstoff schon vor Jahresende verfügbar sein könnten. Quelle: dpa/cn
Corona-Krise: Südtirol will Virus-Welle mit Massentest bremsen
Die italienische Provinz Südtirol geht im Kampf gegen die Corona-Ausbreitung mit einem Massentest einen neuen Weg. Am Freitag öffneten in der kleinen Alpen-Provinz mit rund einer halben Million Menschen die Test-Stationen. Der Corona-Abstrich ist kostenlos und freiwillig. Die Landesregierung in Bozen will mit der dreitägigen Aktion unter dem Motto „Südtirol testet“ Virusträger aufspüren, die nichts von ihrer Infektion ahnen. Sie gelten als gefährliche Ansteckungsquelle.
Die Politiker wollen mit der Test-Aktion die zweite Corona-Welle schneller brechen. Landeshauptmann Arno Kompatscher hatte die Bürger mehrfach zur Teilnahme aufgerufen. Die Provinz Bozen-Südtirol hofft, dass bis Sonntag zwei Drittel der Menschen einen Antigen-Schnelltest vornehmen lassen. Das wären etwa 350.000 Menschen. Wer ein positives Ergebnis bekommt, aber beschwerdefrei ist, soll sich zehn Tage zu Hause isolieren. Mitmachen können Männer, Frauen sowie Kinder ab fünf Jahren. Es gibt knapp 200 Teststandorte. Das jeweilige Resultat soll nach spätestens einer halben Stunde vorliegen. Die Autonome Provinz gehört in Italien wegen der hohen Corona-Zahlen zu den Roten Zonen mit besonders strengen Ausgangsbeschränkungen. Am Donnerstag hatten die Behörden dort rund 700 Neuinfektionen innerhalb von 24 Stunden registriert. Der Erfolg eines solchen Massentests hängt nach Einschätzung des Experten Stephan Ortner stark von der Teilnahmequote ab. Wie der Direktor des Eurac Research Zentrums in Bozen erläuterte, kann ein gut organisierter Test mit hoher Beteiligung so gut „wie ein totaler Lockdown von vielen Wochen“ wirken. Ein starker Erfolg sei möglich bei einer Quote ab 70 Prozent, wie Studien seines Instituts zeigten. In einem großen Staat, etwa in ganz Italien oder Deutschland, lasse sich so ein freiwilliger Test aber wohl nicht in ähnlicher Weise durchführen, meinte er. In einzelnen Bundesländern jedoch schon. Ende Oktober hatte die Slowakei einen größeren Corona-Massentest gestartet. Daran beteiligten sich mehrere Millionen Menschen. Quelle: dpa / cn