Meldungen vom 11. bis 15.10.2021
Dienstag, 12.10.2021
Corona senkt Lebenserwartung in Deutschland leicht
Die Corona-Pandemie hat die Lebenserwartung in Deutschland einer Untersuchung zufolge weniger gesenkt als in anderen Ländern. Zwischen 2019 und 2020 sank die Lebenserwartung hierzulande bei Männern um 0,3 Jahre und bei Frauen um 0,1 Jahre, wie das Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung (BiB) am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. In den USA, wo Maßnahmen zur Eindämmung des Virus nur zögerlich ergriffen worden seien, ging die Lebenserwartung demnach bei Männern um 2,2 und bei Frauen um 1,7 Jahre zurück. In Polen, Spanien und Italien sei die Lebenserwartung im Jahr 2020 bei Männern und Frauen um jeweils mehr als ein Jahr zurückgegangen, teilte das Institut weiter mit.
Auch innerhalb Deutschlands stellte das Institut große Unterschiede fest. In Schleswig-Holstein sei ähnlich wie im benachbarten Dänemark die Lebenserwartung gestiegen – dies war vor der Corona-Pandemie seit Jahren auch bundesweit der Fall. Mecklenburg-Vorpommern liege ebenfalls über dem Bundesschnitt. Sachsen habe dagegen einen Rückgang verzeichnet. In Westdeutschland steche der Rückgang in Bayern hervor. Die Forscher sprachen von räumlichen Mustern, die teilweise über nationale Grenzen hinausgingen. Sie errechneten die Werte aus Daten des Statistischen Bundesamts. dpa / vs
Curevac zieht Impfstoffkandidaten aus Zulassungsverfahren zurück
Das Biotechunternehmen Curevac zieht seinen ersten Impfstoffkandidaten aus dem Zulassungsverfahren bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zurück. Wie das Unternehmen am Dienstag in Tübingen mitteilte, war man davon ausgegangen, dass eine Zulassung bei der EMA frühestens im zweiten Quartal 2022 erfolgt wäre. Einen förmlichen Zulassungsantrag für den Impfstoffkandidaten CVnCoV gab es nicht, CVnCoV befand sich noch im sogenannten rollierenden Verfahren für eine Zulassung. dpa / vs
Gefälschte Impfnachweise – Polizei im Kreis Heinsberg ermittelt
Die Polizei im Kreis Heinsberg hat 33 Tatverdächtige ermittelt, die mit gefälschten Impfnachweisen in Apotheken ein Impfzertifikat bekommen wollten. Es handele sich überwiegend um Niederländer, teilte die Polizei am Dienstag mit. Der versuchte Schwindel war in mehreren grenznahen Städten aufgefallen.
Die Mitarbeiter hatten die ihnen vorgelegten Nachweise als Fälschungen erkannt und die Polizei informiert. Die Vorfälle hätten sich in der vergangenen Woche ereignet, sagte eine Polizeisprecherin. Als Tatorte wurden Gangelt, Übach-Palenberg und Selfkant genannt. Die Polizei ermittele wegen Urkundenfälschung. Zuvor hatten WDR und „Aachener Zeitung“ berichtet. dpa / vs
Pandemie-Stress überlagert Sorgen von Eltern
Mit der Corona-Pandemie sind die Zukunftssorgen der Eltern gewachsen: 35 Prozent der Eltern haben Angst vor einer Erkrankung ihres Kindes, 29 Prozent folgen Sorgen der Folgen von Umweltverschmutzung und Klimawandel und an dritter Stelle ist die Angst vor weiteren Pandemien oder einer neuen Corona-Welle (26 Prozent).
Infektions-Wellen und Lockdown-Maßnahmen mit geschlossenen Schulen und Kitas haben bei den Eltern neue Sorgen wachsen lassen, besonders um die Bildungschancen der Kinder. Auch die Folgen der Krise beschäftigen die Eltern: 23
Prozent befürchten psychische Belastungen ihrer Kinder, 21 Prozent wirtschaftliche Nachteile.
Deutlich geschrumpft ist auch die Angst vor einer generellen Erkrankung des Kindes: Waren vor zwei Jahren noch knapp die Hälfte der Eltern unter Zehnjähriger deshalb besorgt, sind es heute nur noch 39 Prozent – und das in Pandemie-Zeiten. „Familien sind extrem von der Corona-Krise betroffen. Die Angst, dass das eigene Kind sich anstecken könnte, ist aber nur ein Aspekt. Lockdown-Maßnahmen und
Kontaktbeschränkungen waren für die Familien mindestens ebenso belastend“, sagt Zukunftsforscherin Mühlhausen.
Eine neuerliche Corona-Welle oder eine neue Pandemie – das gehört 2021 zu den größten Ängsten deutscher Eltern. „Dabei haben sich Familien mit Mut und Durchhaltevermögen aus der Überforderung befreit. Drei Viertel der Eltern geben an, dass die Familie zusammengewachsen sei. Das zeigt, wie resilient die Familie als Gemeinschaft ist.“ Mühlhausen sieht auch neue Ansätze der Krisenbewältigung, die in der Zukunft dienlich sein könnten. „Krisen tragen dazu bei, dass wir Menschen neue Fähigkeiten ausbilden. In den nächsten Jahren können die Erfahrungen im Umgang mit dieser Krise dabei helfen, unser Verhalten an die neuen Herausforderungen rund um die Klimakrise anzupassen und uns im Sinne einer neuen Wir-Kultur gemeinsam darum zu kümmern, Mensch, Tier und Umwelt nachhaltig gesund zu erhalten.“ Pressemitteilung pronova BKK vom 12.10.2021 / vs
Keine einheitliche Testpflicht für Mitarbeiter mit Kundenkontakt
Bund und Länder konnten sich nicht auf ein einheitliches Vorgehen für das Erlassen einer Corona-Testpflicht für Mitarbeiter in Unternehmen mit Publikumsverkehr einigen. Die Gesundheitsministerkonferenz beschloss, dass Paragraf 28 im Infektionsschutzgesetz als Rechtsgrundlage dafür geeignet sei. „Auf dieser Rechtsgrundlage kann eine Testvorlagepflicht für die Beschäftigten mit direktem Kundenkontakt durch das Landesrecht erlassen werden“, heißt es im einstimmig gefassten Beschluss.
Mit einem „grundsätzlich einheitlichen Vorgehen“ im ganzen Bundesgebiet sollte eine Diskrepanz der Testvorschriften für die Beschäftigten bei beruflichen Tätigkeiten mit direktem Kundenkontakt möglichst vermieden werden, hieß es im Ursprungsentwurf. Dazu sollten alle Länder, die diesbezüglich noch keine Regelungen erlassen haben, diese zeitnah in ihren Corona-Verordnungen umsetzen. Eine solche Aussage findet sich im Beschluss nicht wieder – dem Vernehmen nach betonten aber in der Konferenz einige Länder, entsprechende Pläne umsetzen zu wollen, andere betonten, bereits entsprechende Regelungen umgesetzt zu haben.
In den Corona-Verordnungen der Länder gibt es in der Tat bisher unterschiedlich konkrete Regelungen zur Testpflicht für Mitarbeiter in Unternehmen: In Berlin sind Mitarbeiter „mit körperlichem Kontakt zu Kundinnen und Kunden oder sonstigen Dritten“ und Beschäftigte, „die als Funktionspersonal mit Publikumskontakt auf Veranstaltungen tätig sind“, zu Tests verpflichtet, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. In Baden-Württemberg müssen Mitarbeiter, die „direkten Kontakt zu externen Personen“ haben, sich testen lassen, wenn sich die Corona-Lage verschärft und bestimmte Behandlungszahlen in den Kliniken überschritten werden. In Sachsen ist die Testpflicht von Beschäftigten an einen Inzidenzwert von 35 gekoppelt. dpa / vs
WHO-Beirat empfiehlt dritte Corona-Impfdosis für Immungeschwächte
Menschen mit geschwächtem Immunsystem sollen laut einem internationalen Expertengremium eine dritte Dosis des Corona-Impfstoffs erhalten. Damit könne sichergestellt werden, dass sie vor einer Infektion in etwa so gut geschützt seien wie Menschen mit intaktem Immunsystem, die zwei Dosen erhalten haben, berichteten die Fachleute. Sie gehören zum unabhängigen Beirat für Immunisierungsfragen (SAGE) der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die dritte Dosis solle zwischen ein und drei Monaten nach der ursprünglichen Impfung erfolgen. In Deutschland empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) ebenfalls eine Auffrischungsimpfung für Immungeschwächte.
Das SAGE-Team betonte, dass es bei ihrer Empfehlung nicht um eine dritte Impfung für die allgemeine Bevölkerung gehe. Vielmehr hat die WHO Regierungen, die viel Impfstoff haben, aufgerufen, von solchen Angeboten abzusehen. Sie sollten ihre Dosen stattdessen an Länder abgeben, die bislang noch nicht genügend Impfstoff haben, um die Bedürftigsten zu schützen. In rund 50 Ländern vor allen in Afrika sind weniger als zehn Prozent der Menschen gegen das Coronavirus geimpft. Es werde inzwischen genügend Impfstoff produziert, damit bis Ende des Jahres 40 Prozent der Menschen in allen Ländern der Welt geimpft werden können. Problem sei die ungleiche Verteilung. dpa / vs
EU-Arzneimittelbehörde prüft Zulassung von Corona-Medikament
Die europäische Arzneimittelbehörde EMA prüft die Zulassung eines weiteren Corona-Medikaments. Das Schweizer Pharmaunternehmen Roche habe einen Antrag auf Zulassung seiner Antikörper-Therapie Ronapreve gestellt, teilte die EMA am Montag in Amsterdam mit. Mit dem aus zwei Wirkstoffen (Casirivimab und Imdevimab) bestehenden Mittel, das vom US-amerikanischen Hersteller Regeneron Pharmaceuticals mitproduziert wurde, sollen Menschen ab 12 Jahre behandelt werden, die mit dem Coronavirus infiziert sind und ein hohes Risiko für einen schweren Verlauf haben.
Zusätzlich kann das Mittel nach Angaben der Hersteller auch bei Menschen eingesetzt werden, die ein akutes Ansteckungsrisiko haben, etwa weil sie mit einem Infizierten in einem Haushalt leben. Erst kürzlich hatte die Weltgesundheitsorganisation (WHO) den Cocktail aus Casirivimab und Imdevimab zur Vorbeugung einer schweren COVID-19-Erkrankung bei infizierten Risikopatienten empfohlen. In Deutschland wird diese Antikörper-Kombination bereits in speziellen Fällen für Corona-Patienten eingesetzt. dpa / vs