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PTAheute-Pinnwand KW 47/2024: Grippestamm ausgerottet und neue Pläne fürs E-Rezept

PTAheute-Pinnwand KW 47/2024
Bilder: Anton, nito, Jamrooferpix / AdobeStock; Schelbert; Montage: PTAheute

Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche:

Grippestamm durch Corona-Maßnahmen ausgerottet

So mancher mag sich bereits gewundert haben: Bei der Grippe-Impfung wird ab dieser Saison ein Dreifach- statt wie bisher ein Vierfach-Impfstoff empfohlen – ohne Antigene gegen den Grippestamm B Yamagata. 

Das ist nicht etwa eine Sparmaßnahme, sondern geht auf einen Randeffekt der Corona-Maßnahmen zurück: „Wir haben einen Grippestamm komplett ausgerottet“, sagt Carsten Watzl von der TU Dortmund. „Das zeigt sehr eindrücklich, wie effektiv die Maßnahmen waren.“  

Die neue Empfehlung kam zu kurzfristig für die aktuelle Saison, die Impfstoffe sind bereits hergestellt. In der aktuellen Saison 2024/2025 wird es daher nur einen abgeschwächten Lebendimpfstoff als trivalenten Impfstoff geben, heißt es vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Quelle: dpa / mia 

Mucosolvan® jetzt auch in Portionsbeuteln

Packshot Mucosolvan Portionsbeutel
Mucosolvan jetzt auch in Portionsbeuteln | Bild: Sanofi

Mucosolvan® Hustensaft ist ab sofort auch in Portionsbeuteln für „to go“ erhältlich. Durch seine spezielle Konsistenz legt sich der Saft wie ein schützender Film auf die gereizten Schleimhäute und sorgt laut Hersteller für sofortige Linderung. 

Der Saft enthält weder Laktose noch gewöhnlichen Zucker, schmeckt aber nach Zitrone. Jeder Portionsbeutel enthält eine vorportionierte Einmaldosis Ambroxol. 

Der Hersteller empfiehlt für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren an den ersten drei Beschwerde-Tagen dreimal täglich einen Portionsbeutel einzunehmen, ab Tag 4 dann zweimal täglich einen Portionsbeutel. Quelle: PM Sanofi / mia 

Geplant: Nur noch ein Kreuz fürs E-T-Rezept

Ab dem 1. Juli 2025 sollen auch T-Rezept-pflichtige Arzneimittel (T-Rezepte) nur noch elektronisch verordnet werden, wenn dies bis dahin technisch möglich ist. Mit einer Änderung der Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) sollen nun die notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen werden.  

Darin enthalten ist eine Neuerung: Es muss nur noch vermerkt werden, ob eine Behandlung außerhalb der jeweils zugelassenen Anwendungsgebiete erfolgt. Aktuell muss die ärztliche Person auf dem Rezept angeben, dass die medizinischen Informationsmaterialien zu Lenalidomid, Pomalidomid oder Thalidomid gemäß der aktuellen Fachinformationen entsprechender Fertigarzneimittel vorliegen, dass bei der Verschreibung alle Sicherheitsmaßnahmen gemäß der aktuellen Fachinformationen eingehalten werden und dass die ärztliche Person über ausreichende Sachkenntnisse zur Verschreibung dieser Arzneimittel verfügt.

T-Rezepte bleiben weiterhin sechs Tage nach dem Datum ihrer Ausfertigung oder ihrer qualifizierten elektronischen Signatur gültig.

Ob der Stichtag 1. Juli 2025 zu halten ist, ist allerdings fraglich. Die verpflichtende Einführung des E-BtM-Rezepts, die auf denselben Tag datiert ist, wurde bereits verschoben, weil beim BfArM die notwendigen Mittel fehlen. Auch das T-Rezept fällt in den Verantwortungsbereich des BfArM. Quelle: daz.online, jb / mia 

Informationsschreiben zu Airbufo Forspiro: fehlende Dosisabgabe ab der ersten Benutzung bei vereinzelten Chargen

Die Hexal AG informiert in Abstimmung mit der zuständigen Landesbehörde, der Regierung von Oberbayern, über einen technischen Defekt bei vereinzelten Chargen von Airbufo Forspiro (Budesonid und Formoterol) 160 Mikrogramm/4,5 Mikrogramm und 320 Mikrogramm/9 Mikrogramm, einzeldosiertes Pulver zur Inhalation. 

Betroffen sind folgende Chargen: NW1658 (PZN 13584681), NT4997 (PZN  13584698), NX6077 (PZN 13584706), NT6775 (PZN 16756102) und NT6780 (PZN 6756094).

Aufgrund einer unvollständigen Ausformung der Führungsschiene kann die Weiterbeförderung des Blisterstreifens defekt sein, sodass die Dosisabgabe bereits bei der ersten Betätigung des Inhalators nicht möglich ist. Der Defekt ist laut Firma bereits ab der ersten Verwendung erkennbar. Bei betroffenen Geräten ist die Betätigung des Hebels bis zum Anschlag ohne jeglichen Widerstand möglich und der Blisterstreifen bleibt unbeweglich. Auch ist kein Klickgeräusch zu hören. Die Position der Dosisanzeige verharrt bei „60“.

Die Firma bittet Apotheken, Patienten darauf hinzuweisen, bereits vor dem Bedarfsfall alle erhaltenen Inhalatoren auf Funktionstüchtigkeit zu überprüfen oder dies bereits in der Apotheke vorzunehmen. Wird kein Mangel bei der ersten Anwendung festgestellt, kann der Inhalator bedenkenlos angewendet werden.

Weitere Informationen, wie die Kontaktdaten zur Retoure defekter Inhalatoren, sind dem Informationsschreiben und der Patienteninformation zu entnehmen. Quele: AMK / mia 

Nächster Schritt beim OTC-Switch von Azelastin/Fluticason-Nasenspray

Für einen geplanten OTC-Switch muss immer auch die Arzneimittelverschreibungsverordnung (AMVV) geändert werden, weshalb es nach dem Beschluss des Sachverständigen-Ausschusses für Verschreibungspflicht noch einige Zeit dauern kann, bis das betroffene Arzneimittel tatsächlich in der Sichtwahl steht. 

Für den geplanten Switch der Kombination von Fluticason und Azelastin als Nasenspray, der 2023 zum zweiten Mal abgelehnt und schließlich im Juli 2024 entschieden wurde, liegt nun der Referentenentwurf zur notwendigen Änderung der AMVV vor.

Damit die Änderung in Kraft tritt, muss noch der Bundesrat zustimmen und sie muss im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Üblicherweise tritt sie am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. 

Und dann müssen natürlich auch noch entsprechende Präparate zur Verfügung stehen. Laut Bundesministerium für Gesundheit erfüllt keines der derzeit 22 verkehrsfähigen, verschreibungspflichtigen und national zugelassenen Kombinationsarzneimittel die Ausnahmeregelungen, das heißt: Sie bleiben verschreibungspflichtig und können nicht einfach nur umgepackt werden. Quelle: daz.online / mia 

FDA lässt Sulopenem bei Blasenentzündung zu

Eine unkomplizierte Harnwegsinfektion durch Escherichia coli, Klebsiella pneumoniae oder Proteus mirabilis können erwachsene Frauen in den USA künftig mit einem neuen Antibiotikum behandeln: Die FDA ließ Ende Oktober OrlynvahTM zu. 

OrlynvahTM enthält das erste orale Carbapenem Sulopenem-Etzadroxil in Kombination mit Probenecid. Die Behandlung dauert fünf Tage, an denen Patientinnen OrlynvahTM zweimal täglich einnehmen (pro Tablette: Sulopenem-Etzadroxil 500 mg, Probenecid 500 mg).

In OrlynvahTM wirkt nur Sulopenem antibiotisch. Sulopenem-Etzadroxil dient lediglich als Prodrug, um die orale Bioverfügbarkeit des Antibiotikums zu erhöhen. Das bei Gicht und Hyperurikämie eingesetzte Probenecid hemmt organische Anionentransporter (OAT) in den proximalen Tubuli der Niere, über die unter anderem Penicilline aktiv renal eliminiert werden. Die Kombination von Sulopenem mit Probenecid verlängert dessen Wirkdauer und verbessert dadurch die antibiotische Wirkung.

Die häufigsten Nebenwirkungen einer antibiotischen Sulopenem-Therapie umfassten Diarrhö, Übelkeit, vaginale Pilzinfektionen, Kopfschmerzen und Erbrechen.

Die FDA – und auch Iterum Therapeutics in der Fachinformation zu OrlynvahTM – betont, dass Sulopenem-Etzadroxil plus Probenecid nicht indiziert ist für Patientinnen mit einer komplizierten Harnwegsinfektion oder als orale „Step-down-Behandlung“ nach einer intravenösen Antibiose oder bei komplizierten intraabdominellen Infektionen. Quelle: daz.online / cb, mia 

Chargenrückruf: Quetiapin Glenmark 400 mg Retardtabletten 

Die Firma Glenmark Arzneimittel GmbH ruft ihre Quetiapin Glenmark 400 mg Retardtabletten, 100 Stück (PZN 16031675), zurück. Der Grund dafür ist ein Fremdkörper unbekannter Identität und Herkunft, der in einer Retardtablette gefunden wurde. Da nicht auszuschließen ist, dass sich weitere Fremdkörper in anderen Packungen befinden, wird die Charge Ch.-B.: 1401727 vorsorglich zurückgerufen.  

Apotheken werden gebeten, ihre Lagerbestände zu überprüfen und betroffene Chargen an den pharmazeutischen Großhandel zurückzuschicken. Quelle: AMK / mia 

Prozess um gefälschte Abnehmspritzen in Österreich

In einem Prozess um gefälschte Abnehmspritzen stehen in Österreich zwei Geschäftsleute vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, 225 Pens zur Injektion an einen Schönheitschirurgen in Salzburg verkauft zu haben. 

Die 46 und 57 Jahre alten Männer haben aus Sicht der Staatsanwaltschaft gegen das Arzneimittelgesetz verstoßen. Es wird ihnen auch grob fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen vorgeworfen. Die Spritzen zur Selbstinjektion enthielten Insulin statt des Original-Wirkstoffs Semaglutid. Unter anderem musste eine Frau aus Salzburg mit schweren Nebenwirkungen in einem Krankenhaus behandelt werden, nachdem sie eine mutmaßliche Fälschung des Produktes Ozempic verwendet hatte. Quelle: dpa / mia 

Weniger Jugendliche mit Alkoholvergiftung in Klinik

Deutlich weniger Kinder und Jugendliche sind im vergangenen Jahr mit einer Alkoholvergiftung ins Krankenhaus gekommen. Die Zahl der 10- bis 20-Jährigen sei bundesweit von 11.472 auf insgesamt 9.263 Fälle gesunken – 19 Prozent weniger als 2022, berichtet die Krankenkasse DAK Gesundheit auf Basis neuer Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Im vergangenen Jahr mussten demnach 4.790 Jungen und 4.473 Mädchen wegen Alkoholvergiftungen in Kliniken.  

Der größte Rückgang sei bei den 15- bis 19-jährigen Jungen mit 21 Prozent zu verzeichnen, berichtet die DAK Gesundheit. Bei den Mädchen in dieser Altersgruppe sei die Zahl der Rauschtrinkerinnen um 14 Prozent gesunken.  

In der Gruppe der 10- bis unter 15-Jährigen seien es im Jahr 2023 insgesamt 1.473 Betroffene gewesen, ein Rückgang von 21 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (1.875 Fälle). Es handelte sich um 506 Jungen (2022: 740) und 967 Mädchen (2022: 1.135).  

„Erfreulicherweise setzt sich der positive Trend mit weniger betroffenen Kindern und Jugendlichen im fünften Jahr fort“, sagt Andreas Storm, der Vorstandschef der DAK-Gesundheit. Quelle: dpa / mia 

BMG: Versorgungsmangel für Diamorphin-haltige Arzneimittel festgestellt

Bei Diamorphin-haltigen Arzneimitteln handelt es sich um Arzneimittel zur Vorbeugung oder Behandlung einer lebensbedrohlichen Erkrankung. Eine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie steht nicht zur Verfügung.  

Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. 

Apotheken sollten sich bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden. Das BMG wird bekannt geben, sobald der Versorgungsmangel behoben ist. Quelle: AMK / mia 

Rabattverträge: Mehr Wirkstoffe aus EU-Produktion bezuschlagt

Als die Ersatzkassen in diesem Jahr erstmals nach den neuen Regelungen des Lieferengpassgesetzes (ALBVVG) Rabattverträge für Antibiotika ausschrieben, war die Bilanz eher niederschmetternd. Bezuschlagt werden soll nämlich mindestens ein Hersteller mit EU-Wirkstoffproduktion. Allerdings wurde nur bei zwei der acht ausgeschriebenen Wirkstoffe auch ein Angebot aus der EU vorgelegt, wie die Techniker Krankenkasse (TK), unter deren Federführung die Ausschreibung läuft, im Mai mitteilte.

In der zweiten Runde lief es etwas besser, wie aus einer Pressemitteilung der TK hervorgeht. Für neun der ausgeschriebenen Antibiotika konnte ein Wirkstoff aus EU-Produktion gefunden werden. Die neuen Verträge sehen eine Laufzeit vom 1. Juli 2025 bis 30. Juni 2027 vor. Quelle: dpa / mia 

Riopan® Magen-Gel mit neuem TV-Werbespot

Pünktlich zum Herbst, wenn die Menschen herzhafte Speisen und gemütliche Abende mit einem Glas Wein genießen, kommt es häufig zu Sodbrennen. In diesen Momenten ist schnelle Hilfe gefragt. 

Genau so eine Situation beschreibt der aktuelle Digital-Werbespot, mit dem Riopan® im Netz auf das Thema Sodbrennen aufmerksam macht, Betroffenen die Entscheidung für das Produkt erleichtert und so den Abverkauf in der Apotheke unterstützt.

Der Werbespot wird in den gängigen digitalen Medien gespielt, kann aber auch unter www.youtube.com/@Riopan. angesehen werden.

Chargenrückruf: RE:CANNIS 21/1 Indica Cannabisblüten Substanz, 10 g 

Die Firma Fette Pharma GmbH, 48531 Nordhorn, bittet um folgende Veröffentlichung:  

Die Firma Fette Pharma GmbH ruft die Charge RE:CANNIS 21/1 Indica Cannabisblüten, 10 g (PZN 18230686) zurück, da Abweichungen der Spezifikation beim Parameter Gehalt während der Stabilitätsuntersuchungen festgestellt wurden.  

Die Rücknahme der Ware erfolgt nach vorheriger Anmeldung bei Fette Pharma GmbH: Telefon: 06103 57173 17; Fax: 06103 57173 77; E-Mail: info@fette-pharma.de. Quelle: AMK / mia