PTAheute-Pinnwand KW 28/2023: Herzstudie beim Wacken, Prüfung von Semaglutid
Täglich erreichen uns zahlreiche Meldungen rund um Pharmazie, Gesundheit und Apothekenmarkt. Hier finden Sie eine Übersicht über die News und Pressemeldungen der aktuellen Woche.
Techniker Krankenkasse hinterfragt Digitale Gesundheitsanwendungen
Die Techniker Krankenkasse (TK) in Sachsen hat die Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) kritisch hinterfragt. Der Nutzen einer hohen Zahl an DiGA stünde infrage oder könne nicht nachgewiesen werden, sagt der sächsische TK-Chef Alexander Krauß. Ein Großteil der DiGA-Hersteller mache von einer verlängerten Erprobungsphase Gebrauch, wodurch sich der Zeitraum ohne Nutzennachweis verlängere.
Auch mit Blick auf die Preisgestaltung sieht der sächsische TK-Chef noch Verbesserungsbedarf: „Im ersten Jahr werden mitunter Herstellerpreise aufgerufen, die in keinem Verhältnis zum Nutzen stehen. Es wäre zweckmäßig, sich am Preis der analogen Therapie zu orientieren. Es geht schließlich um Versichertengelder.“ Für eine 90-tägige Anwendung würden im Schnitt Preise von 526 Euro aufgerufen, dabei reiche die Spanne von 119 bis zu rund 2077 Euro.
Laut TK werden DiGA vorwiegend als Begleitbehandlung neben bestehenden Therapien genutzt. Besonders gefragt sind bei der TK eine App gegen Rückenschmerzen, eine Anwendung zur Behandlung von Tinnitus sowie eine zur Unterstützung bei Adipositas. Quelle: dpa / mia
Gedisa: Telepharmazie per Apothekenportal
Die Gesellschaft für digitale Services der Apotheken (Gedisa) informiert in einer Pressemitteilung, dass Apotheken ab sofort über das Apothekenportal telepharmazeutische Services anbieten können sollen. Dies fördere zum einen die Digitalisierung der Apotheken.
Zum anderen können Kunden, „die nicht persönlich in die Apotheke gehen können oder möchten, trotzdem die Services der Apotheken nutzen. Das ist ein richtungsweisendes Feature – nicht nur für ältere Patientinnen und Patienten, sondern auch für Menschen auf dem Land, Personen mit körperlichen Einschränkungen oder Eltern mit Kleinkindern, die nicht mobil sind.“
Darüber hinaus soll die Telepharmazie auch in den Offizinen für Entlastung sorgen, betont die Gedisa. „So können drängende Fragen auf Kundenseite schnell und unkompliziert gelöst und Beratungsgespräche leichter in den oft stressigen Apothekenalltag integriert werden.“ Dabei werden den Angaben zufolge persönliche Daten DSGVO-konform behandelt und liegen ausschließlich auf deutschen Servern, sodass sie überdies dem strengen deutschen Datenschutzrecht unterliegen. Quelle: daz.online, gbg / mia
Einzigartige Herzstudie beim Wacken-Festival
Unter dem Motto „Ein Herz für Heavy Metal“ wollen Mediziner aus Hamburg während des diesjährigen Wacken-Festivals über eine Million Herzschläge von Metal-Fans aufzeichnen und ärztlich auswerten.
Sie erhoffen sich Erkenntnisse, wie sich der Besuch eines solchen Events auf den Herzrhythmus auswirkt. Außerdem soll die „Heart Metal Challenge“ für eine niedrigschwellige Herzvorsorge werben.
An dieser Aktion teilnehmen kann jeder Festivalbesucher, der eine Smartwatch besitzt, die ein EKG aufzeichnen kann. „Wir bitten die Teilnehmer, uns drei EKGs per E-Mail zuzusenden, die sie in unterschiedlichen Situationen mit ihrer Smartwatch erstellen: das erste EKG vor einem Konzert in der Phase der Vorfreude, das zweite während des Konzertes und das dritte EKG nach dem Konzert in der Entspannungsphase“, erklärt Dr. Philip Nölling, Chef der dpv-analytics GmbH. Dieses Unternehmen hat das Auswertungsprogramm hierfür entwickelt.
Die anonymisierten Ergebnisse werden dann zu einer Studie zusammengefasst. Hierbei ginge es in erster Linie um eine Aufklärung zur Herzvorsorge, weniger um wissenschaftliche Forschung, so Nölling. „Das ist unser erklärtes Ziel: Wir wollen Herzerkrankungen frühzeitig verhindern und bekämpfen – denn sie sind die Volkskrankheit Nr. 1.“ Quelle: lifePR / mia
Haben Frauen zunehmend Vorbehalte gegenüber der Pille?
Der Berufsverband der Frauenärzte (BVF) informiert über eine steigende Zahl von Schwangerschaftsabbrüchen. Zwar lassen sich die Gründe zu den ungewollten Schwangerschaften aus den Statistiken nicht ablesen, dennoch stellt der BVF diese Entwicklung in einen losen Zusammenhang mit dem Trend zur hormonfreien Verhütung.
In den vergangenen Jahren wurden neben dem Nutzen der hormonellen Verhütung verstärkt auch die Risiken in den Blick genommen. Was in den sozialen Medien daraus gemacht wird, kritisiert der BVF: „Vornehmlich in den sozialen Medien berichten Frauen über ihre negativen Erfahrungen mit hormonellen Kontrazeptiva. Diese Einzelmeinungen spiegeln jedoch nicht immer die umfassenden wissenschaftlichen Erkenntnisse und Errungenschaften wider. Die Erfahrungen sind oft nicht übertragbar.“ Sie würden der Bandbreite der unterschiedlichen Hormonpräparate nicht gerecht.
Grundsätzlich bedürfe jeder Einsatz von Verhütungsmitteln einer Einzelfallbetrachtung, bei der eine ausführliche Anamnese mit der Prüfung von möglichen Risikofaktoren – durch die Frauenärztin oder den Frauenarzt – erhoben wird. In der Beratung wünscht sich der BVF jedoch offenbar weniger Voreingenommenheit der Patienten: „Wir machen in unseren Sprechstunden immer häufiger die Beobachtung, dass vor allem junge Frauen über das Internet mit vielfältigen Informationen konfrontiert werden und oft äußerst voreingenommen sind, wenn sie nach zuverlässigen Methoden der Empfängnisverhütung fragen“, so Cornelia Hösemann, Vorstandsmitglied des BVF.
US-Arzneimittelbehörde lässt erstmals rezeptfreie Antibabypille zu
Die US-Arzneimittelbehörde (FDA) hat erstmals eine Antibabypille ohne Rezeptpflicht zugelassen. Die Pille mit dem Namen Opill könne beispielsweise in Drogeriemärkten und Supermärkten erworben werden, ohne dass dafür zuvor ein Arzt aufgesucht werden müsse, teilte die FDA mit.
Nach Angaben des Herstellers, der irischen Firma Perrigo Company, könnte das hormonelle Verhütungsmittel für Frauen ab Anfang 2024 in den USA in die Läden kommen. Wie viel die Pille kosten soll, wurde zunächst nicht mitgeteilt. In Deutschland sind Antibabypillen nur mit Rezept erhältlich. Quelle: dpa / mia
Neues Cannabisgesetz: Normales Rezept für Medizinalcannabis
Im April dieses Jahres hatte die Regierung die Eckpunkte zur geplanten Cannabis-Legalisierung vorgestellt. Nun wurde bekannt, dass das Bundesgesundheitsministerium offenbar zwei neue Gesetze plant: ein Gesetz zum privaten und zum gemeinschaftlichen, nichtgewerblichen Eigenanbau von Cannabis zu nichtmedizinischen Zwecken (Cannabisanbaugesetz – CanAnbauG) sowie ein Gesetz zur Versorgung mit Cannabis zu medizinischen und medizinisch-wissenschaftlichen Zwecken (Medizinal-Cannabisgesetz – MedCanG).
Mit dem neuen MedCanG bleibt vieles wie gehabt, es wird nur an anderer Stelle geregelt. Es bleibt bei der Verschreibungspflicht und dass nur Apotheken Medizinalcannabis abgeben dürfen. Die Verordnung erfolgt aber künftig auf einem normalen und nicht auf einem BtM-Rezept. Auch andere bürokratische Vorgaben wie das Abgabebelegverfahren entfallen.
Viel sparen werden die Apotheken nach Einschätzung des BMG durch das Gesetz allerdings nicht. Denn: „Grundsätzlich macht der Verkehr mit Cannabis zu medizinischen Zwecken (bis auf wenige Ausnahmen) höchstens 5 Prozent des gesamten Betäubungsmittelverkehrs in einer Apotheke aus.“Quelle: daz.online, ks / mia
Rote-Hand-Brief zu Noxafil
Die Firma Merck Sharp & Dohme, Zulassungsinhaber des Posaconazol-Präparats mit dem Handelsnamen Noxafil®, informiert in einem Rote-Hand-Brief über die vier verschiedenen Darreichungsformen des Breitspektrum-Antimykotikums Posaconazol:
- Suspension zum Einnehmen (40 mg/ml) für Erwachsene
- Magensaftresistente Tabletten (100 mg) für Erwachsene und pädiatrische Patienten ab einem Alter von zwei Jahren (mit einem Körpergewicht über 40 kg)
- Magensaftresistentes Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen (300 mg Pulver in Beuteln) für pädiatrische Patienten ab zwei Jahren
- Konzentrat zur Herstellung einer Infusionslösung (IV; 18 mg/ml) für Erwachsene und pädiatrische Patienten ab zwei Jahren
Der Grund: Das magensaftresistente Pulver und Lösungsmittel zur Herstellung einer Suspension zum Einnehmen ist neu und nicht austauschbar mit der bisherigen Suspension zum Einnehmen.
Denn wie aus der Auflistung oben hervorgeht, ist das magensaftresistente Pulver bereits ab zwei Jahren zugelassen, die bisherige Suspension und deren Generika nur für Erwachsene.
Die Präparate unterscheiden sich also in Dosierung, Dosierschema und Arzneimittelplasmakonzentrationen. Es besteht das Risiko für Medikationsfehler.
Apotheken sollen deshalb sicherstellen, dass die korrekte Darreichungsform inklusive der Dosierungsempfehlung des Arztes an den Patienten abgegeben wird. Ärzte sind wiederum aufgefordert, die Darreichungsform und Dosierung von Posaconazol auf jeder Verschreibung genau festzulegen. Quelle: daz.online / mia
EMA überprüft Abnehm- und Diabetesmittel auf mögliche Risiken
Der Sicherheitsausschuss der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) hat eine Überprüfung mehrerer Abnehm- und Diabetesmedikamente begonnen. Überprüft würden Daten über das Risiko von Selbstmordgedanken und Gedanken an Selbstverletzung unter anderem bei den Arzneimitteln „Ozempic“ und „Wegovy“ (Wirkstoff Semaglutid) sowie „Saxenda“ (Wirkstoff Liraglutid), teilte die EMA mit. Die Überprüfung werde voraussichtlich im November abgeschlossen.
Die Überprüfung sei von der isländischen Arzneimittelbehörde veranlasst worden, nachdem Berichte über Selbstmordgedanken und Selbstverletzungen bei Patienten, die Liraglutid und Semaglutid einnahmen, eingegangen waren. Bislang haben die Behörden etwa 150 Berichte über mögliche Fälle von Selbstverletzungen und Selbstmordgedanken erhalten und analysieren diese. Es sei noch nicht klar, ob die gemeldeten Fälle mit den Arzneimitteln selbst oder mit den Grunderkrankungen der Patienten oder anderen Faktoren zusammenhängen, teilte die EMA mit. Quelle: dpa / mia
25 Jahre Apozin
Die Omni-Channel-Marketing-Agentur Apozin wird in diesem Jahr 25 Jahre alt. Das Unternehmen, das sich selbst als Internet-Pionier der Online-Filiale bezeichnet, wurde 1998 von Benedikt Becker gegründet, der auch heute noch als Inhaber und Geschäftsführer an Bord ist.
Schon damals sei ihm klar gewesen, heißt es in einer Mitteilung anlässlich des Geburtstags, dass das Internet die Arbeits- und Lebenswelt der Menschen entscheidend verändern würde. Seit Gründung des Unternehmens sei es ihm daher das größte Anliegen, die Apotheken vor Ort dabei zu unterstützen, sich mit den richtigen crossmedialen Lösungen gegen den reinen Versandhandel zu positionieren. Das Unternehmen verfolgt dabei die Strategie einer Full-Service-Agentur und bietet aufeinander abgestimmte und modulare Lösungen, die je nach Bedarf der Apotheke anpassbar sind.
Zum Angebot gehört beispielsweise die Vorbestell-App „Amamed“, die im Prinzip einen Nachfolger der „Deine-Apotheke“-App von Phoenix darstellt, die ebenfalls von Apozin stammte. Quelle: PM / cn
Peru erklärt Gesundheitsnotstand wegen Häufung einer Nervenkrankheit
Wegen einer ungewöhnlichen Häufung von Fällen einer üblicherweise sehr seltenen Nervenerkrankung hat die Regierung Perus einen dreimonatigen Gesundheitsnotstand erklärt. Seit Januar seien in dem südamerikanischen Land 182 Fälle des sogenannten Guillain-Barré-Syndroms erfasst worden, teilte das Gesundheitsministerium mit. Vier der Betroffenen seien gestorben. 31 Patienten seien noch im Krankenhaus, die restlichen 147 wieder entlassen worden.
In Peru wurde allerdings auch schon 2019 eine größere Welle erfasst. Im Zeitraum vom 20. Mai bis 27. Juli wurden 683 vermutete oder bestätigte GBS-Fälle festgestellt, wie es in einer 2020 im Fachblatt „Emerging Infectious Diseases“ vorgestellten Analyse heißt. In Französisch-Polynesien folgte 2013/14 eine Häufung von GBS-Fällen auf eine Zika-Infektionswelle.
Zu den Gründen für die aktuelle Zunahme gibt es derzeit noch keine Angaben. Für den großen Ausbruch 2019 galten Infektionen mit Campylobacter jejuni als wahrscheinlichste Ursache. Quelle: dpa / mia
Corona: Täglicher Lagebericht auf Intensivstationen nicht mehr nötig
Tagtäglich hat seit dem 26. März 2020 das Robert Koch-Institut (RKI) um die Mittagszeit den Tagesreport mit den wichtigsten Zahlen aus dem DIVI-Intensivregister veröffentlicht. Diese PDF-Datei fasste Zahlen zu neu aufgenommenen Patienten, belegten Betten durch COVID-19-Patienten sowie freien Bettenkapazitäten auf den Intensivstationen in Deutschland zusammen.
Referenziert wurde er in allen Medien und weiteren Lageberichten. Mit derzeit 85 COVID-19-Patienten auf deutschen Intensivstationen erfordert die Situation nun keine tägliche Berichterstattung mehr. So stellt das RKI den Tagesreport ein.
Das DIVI-Intensivregister wird aber nicht eingestellt. Die Informationen sind weiterhin auf der Website des Registers nachzulesen. Weiterhin stehen die Intensivstationen in ganz Deutschland per Verordnung in der Pflicht, ihre betreibbaren Intensivbetten bis 12 Uhr täglich zu melden. Quelle: lifePR / mia