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Betrugsmasche: Diabetes-Mittel übers Telefon

Junge Frau hält Handy in der einen und Kreditkarte in der anderen Hand
Die Verbraucherzentrale NRW rät davon ab, am Telefon Bestellungen abzuwickeln. | Bild: tippapatt / AdobeStock

Mit einer neuen Betrugsmasche sollen Diabetes-Patienten zum Absetzen von Metformin animiert werden. Stattdessen bewerben die Betrüger online oder per Telefon wirkungslose Alternativprodukte, warnt die Verbraucherzentrale NRW in einer Pressemitteilung. 

Bei Diabetes: Wie läuft die Betrugsmasche ab?

Die Anrufer konfrontierten die Betroffenen mit der Aussage: „Sie haben doch Diabetes.“ Im Verlauf des Gesprächs bewerben sie Nahrungsergänzungsmittel, die gegen Insulinresistenz wirken sollen, und versprechen, den Blutzuckerspiegel dadurch innerhalb von zwei bis drei Wochen zu normalisieren. 

Dafür wird die Einnahme von zwei Kapseln täglich empfohlen – das Doppelte der auf der entsprechenden Packung angegebenen Menge. Bisher eingenommene Diabetes-Arzneimittel könnten dann unmittelbar abgesetzt werden, behaupten die Betrüger.

Trügerisch: Kurzfristige Verbesserung aufgrund fehlender Nebenwirkungen

Betroffene berichten über tatsächliche, kurzfristige Verbesserungen. Dafür seien vermutlich die ausbleibenden Nebenwirkungen der Diabetes-Mittel verantwortlich, sagt die Teamleiterin Lebensmittel im Gesundheitsmarkt bei der Verbraucherzentrale NRW, Angela Clausen. 

Jedoch müsse dringend von dem Absetzen der bisherigen Arzneimittel abgeraten werden, schwerwiegende Folgen seien zu befürchten: „Der Blutzuckerspiegel erklimmt wieder unerwünschte Höhen, das Gewicht nimmt zu und auch das Demenzrisiko steigt.“

Diabetes-Patienten, die derartige Nahrungsergänzungsmittel ausprobieren möchten, sollten dazu mit dem behandelnden Arzt sprechen. In der Praxis könnten auch Tests gegen mögliche Nährstoffmängel durchgeführt werden. Unter keinen Umständen sollte eine bisher verordnete Medikation ohne ärztliche Rücksprache abgesetzt werden.

Bei Betrug: Vom Widerrufsrecht Gebrauch machen

Zudem wird davon abgeraten, Bestellungen am Telefon abzuwickeln – es drohe die Gefahr, in eine Abo-Falle zu tappen. Innerhalb von 14 Tagen könnten Betroffene von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. 

Sofern durch die Anbieter nicht ordnungsgemäß über die Widerrufsfrist belehrt wurde, verlängere sich diese um ein Jahr. Die Beweislast liege hier beim Anbieter. Auch telefonisch abgeschlossene Verträge können wirksam sein und müssen widerrufen werden, betont die Verbraucherzentrale NRW.

Gelieferte Produkte sollten nicht geöffnet werden, da so das Widerrufsrecht entfallen könne. Da oft der Nachnahmeversand genutzt werde, wird empfohlen, einfach die Annahme zu verweigern. Sofern eine Adresse oder Telefonnummer des Anbieters nicht auffindbar ist, sollen sich die Betroffenen an die Verbraucherzentrale NRW wenden.