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Gematik: E-Rezept einlösen ohne App-Anmeldung

Frau hält Smartphone mit E-Rezept-App in der Hand
Auch ohne Anmeldung in der App soll das Einlösen von E-Rezepten zukünftig funktionieren. | Bild: ABDA

Nur knapp über 400.000 Downloads kann die E-Rezept-App derzeit verzeichnen. Die große Mehrheit der bislang ausgestellten E-Rezepte kommt somit vermutlich in Papierform in den Apotheken an. Der bislang einzig mögliche Vorteil des E-Rezepts, dass man die Verordnung vorab elektronisch einer Apotheke seiner Wahl zuweisen und sich die Arzneimittel per Botendienst liefern lassen kann, ist damit dahin. Denn ob man ein Muster-16 oder einen anderen Ausdruck in die Apotheke trägt oder schickt, macht für die Patienten keinen Unterschied.

Die Gründe dafür, dass der eigentlich vorgesehene Weg über die App nicht genutzt wird, sind bekannt: Zur Authentifizierung sind eine NFC-fähige Versichertenkarte und eine PIN notwendig – beides haben bislang bei weitem nicht alle Versicherten.

E-Rezept-App ohne Anmeldung nutzbar

Die Gematikgesellschafter haben nun laut einer Mitteilung die Umsetzung der Funktion „Einlösen ohne Anmeldung“ in der E-Rezept-App beschlossen. Künftig soll es also ohne Anmeldung in der App möglich sein, Rezepte digital einer Apotheke zuzuweisen und einzulösen. Mit zertifikatsbasierter Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bis zur Apotheke sollen die Codes übertragen werden.

Geplant ist dies schon seit einer Weile. Bereits im April wurde eine sogenannte Feature-Spezifikation, eine Art Konzeptpapier, veröffentlicht und zur Abstimmung gestellt. Die endgültige Spezifikation werde in Kürze publiziert, so die Gematik.  

Geplant ist demnach, dass gesetzlich Versicherte mit der neuen Funktion

  • den E-Rezept-Code mit dem Smartphone in der E-Rezept-App einscannen,
  • den Code auf dem Smartphone in der Apotheke vorzeigen und das Rezept einlösen,
  • das verschriebene Medikament reservieren
  • und sich per Botendienst liefern lassen können.

Die neue Funktion soll laut Gematik als Übergangslösung entwickelt und angeboten werden, bis Versicherte „ein gültiges Authentisierungsmittel nach § 291 SGB V zur Nutzung des E-Rezepts tatsächlich flächendeckend besitzen bzw. verwenden können“. 

Neue Funktion ab kommendem Jahr verfügbar

In § 291 SGB V wird unter anderem geregelt, dass die Krankenkassen verpflichtet sind, Versicherten auf deren Verlangen hin unverzüglich eine elektronische Gesundheitskarte mit kontaktloser Schnittstelle zur Verfügung zu stellen, was zuletzt aber nicht nur am Unwillen der Kassen, sondern auch an den fehlenden Chips scheiterte. 

Allerdings müssen der Feature-Spezifikation zufolge die Apotheken die technischen Voraussetzungen für die Unterstützung der Funktionalität schaffen, zum Beispiel durch Beauftragung eines Apothekendienstleisters. Ob die Apotheke die neue Funktion anbietet, ist jedoch optional. Verfügbar wird die Funktion laut der Pressestelle erst im kommenden Jahr sein. Im Sommer kommenden Jahres soll dann auch der Abruf der E-Rezepte mittels eGK zur Verfügung stehen – in einer datenschutzkonformen Variante.