DiGA-Update Mai – Teil 2: Zwei Statuswechsel im DiGA-Verzeichnis
Wie PTAheute bereits am Montag berichtete, wurden seit Jahresbeginn erstmals zwei Anwendungen aus dem Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA-Verzeichnis) gestrichen. Damit werden diese fortan nicht mehr von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Zwei andere Anbieter konnten hingegen in den vergangenen Monaten das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mit ihren Studiendaten überzeugen und so den Statuswechsel im DiGA-Verzeichnis vollziehen: Die Anwendungen „Vivira“ und „Selfapys Online-Kurs bei Depression“ wurden noch im Januar als „vorläufig“ gelistet, d. h. sie konnten zur damaligen Zeit den Nachweis für einen positiven Versorgungseffekt nicht abschließend erbringen. Diesen Schritt haben beide Anwendungen in der Zwischenzeit erfolgreich gemeistert.
Zur Erinnerung: Was bedeutet „vorläufig aufgenommen“?
Sind alle anderen Anforderungen des BfArM (Sicherheit, Funktionstauglichkeit, Qualität, Interoperabilität, Datenschutz und Datensicherheit) erfüllt, kann eine vorläufige Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis beantragt werden. Hierfür müssen eine plausible Begründung für den erwartbaren positiven Versorgungseffekt sowie ein Evaluationskonzept vorgelegt werden. Stimmt das BfArM dem Antrag zu, erfolgt die vorläufige Aufnahme für 12 Monate.
Kann in dieser Erprobungsphase der Nachweis für einen positiven Effekt auf die Patientenversorgung erbracht werden, erfolgt die dauerhafte Aufnahme ins DiGA-Verzeichnis. Wird der Nachweis hingegen nicht erbracht, werden die Anwendungen wieder aus dem Verzeichnis gestrichen.
Fortan sind beide Anwendungen im DiGA-Verzeichnis unter dem Reiter „dauerhaft aufgenommen“ zu finden und können somit weiterhin zulasten der gesetzlichen Krankenkasse verordnet werden.
Bei Rückenschmerzen und Depressionen
Die App Vivira bietet den Nutzern ein personalisiertes therapeutisches Training für zu Hause und soll so die Schmerzreduktion unterstützen sowie dabei helfen, körperliche Funktionen wiederherzustellen. Indiziert ist die Anwendung bei Rückenschmerzen und verschiedenen Erkrankungen bzw. Funktionsstörungen der Wirbelsäule.
Die Web-Anwendung Selfapys Online-Kurs bei Depression basiert auf der kognitiven Verhaltenstherapie und umfasst zwölf Lektionen u. a. zum Umgang mit negativen Gedanken, zur Erstellung einer positiven Tagesstruktur, zu Entspannungstechniken, Schlafproblemen sowie Strategien zur Rückfallprävention. Zur Überprüfung des Fortschritts sowie zur Unterstützung stehen den Nutzern Psychologen parat, die bei Bedarf per Nachrichtenfunktion kontaktiert werden können.
Gut zu wissen: App auf Rezept auch Vorbild für das Ausland
Das Prinzip der „Apps auf Rezept“ kommt auch im Ausland gut an. So sollen digitale Gesundheitsanwendungen laut Handelsblatt künftig auch in Frankreich auf Rezept erhältlich sein. Ebenso seien Belgien, Liechtenstein und Schweden von der Idee angetan.