Kassen erstatten nur Hochdosisgrippeimpfstoff für Ältere
Ältere Menschen ab 60 Jahren sollen ab der nächsten Grippesaison 2021/22 mit einem Hochdosisgrippeimpfstoff vor Influenza geschützt werden. Die STIKO (Ständige Impfkommission) am Robert Koch-Institut (RKI) empfahl den hochdosierten Grippeschutz im November 2020, im Januar 2021 folgte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) dieser Empfehlung und änderte die Schutzimpfungs-Richtlinie. Damit wird die Hochdosisgrippeimpfung zur Standardimpfung für ab 60-Jährige und fällt für diese Altersgruppe in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Dies bedeutet, die gesetzlichen Krankenkassen erstatten den Hochdosisgrippeimpfstoff. Am 23. Februar gab nun auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) bekannt, dass es nichts zu beanstanden hat, somit tritt die geänderte Schutzimpfungs-Richtlinie am 1. April 2021 in Kraft.
Als einziger tetravalenter Hochdosisgrippeimpfstoff hat derzeit Efluelda® die EU-Zulassung. Geimpft werden darf ab einem Alter von 60 Jahren, erst vor wenigen Tagen hat Sanofi Pasteur diese Indikationserweiterung genehmigt bekommen, zuvor war Efluelda® erst ab 65 Jahren indiziert gewesen.
Keine Impfstoffwahl
Doch wie ist das eigentlich? Dürfen ab 60-Jährige fortan mit Efluelda® geimpft werden – oder müssen sie sogar? PTAheute hat beim GKV-Spitzenverband nachgefragt. Die Antwort ist eindeutig: „Ärzte dürfen nur noch diesen Impfstoff verimpfen“, erklärt der GKV-Spitzenverband. Standarddosierte Grippevakzinen – wie Influsplit® Tetra, Flucelvax® Tetra oder Vaxigrip® Tetra – dürfen nur noch jüngere Versicherte erhalten, wenn sie aufgrund von Vorerkrankungen oder Schwangerschaft oder berufliche Exposition laut STIKO gegen Influenza geimpft werden sollen (Indikationsimpfung).
Für ab 60-Jährige: konventionelle Grippeimpfstoffe keine Kassenleistung mehr
Auch der G-BA betont dies ausdrücklich in seinen Tragenden Gründen zum Beschluss der geänderten Schutzimpfungs-Richtlinie. Er erklärt: „Da die STIKO in ihrer Bewertung insgesamt zu der Einschätzung gelangt, dass Hochdosisgrippeimpfstoffe einen besseren Schutz vor einer Influenzaerkrankung bieten als andere inaktivierte quadrivalente Influenza-Impfstoffe und somit nach Auffassung der STIKO in Bezug auf das Impfziel generell vorzuziehen sind, bleibt grundsätzlich kein Raum für eine Anwendung konventioneller inaktivierter quadrivalenter Influenza-Impfstoffe innerhalb der GKV.“
Das bedeutet, die gesetzlichen Krankenkassen werden andere Impfstoffe als Efluelda® für ab 60-Jährige künftig nicht mehr erstatten.
Und bei Lieferproblemen?
Auch für etwaige Lieferprobleme bei Efluelda® gibt es nach der aktuellen rechtlichen Lage keine Ausnahme, da die STIKO den relevanten Vorteil beim Grippeschutz für Senioren einzig für den Hochdosisimpfstoff festgestellt hat. „Es ist den Versicherten grundsätzlich nicht zuzumuten, auf eine im Vergleich unterlegene Leistung verwiesen zu werden“, zitiert der GKV-Spitzenverband den G-BA-Beschluss. Die Frage der Lieferunfähigkeit seitens Sanofi Pasteur könne im Voraus nicht beantwortet werden, da nicht klar sei, ob andere Anbieter zur Verfügung stünden. Doch sei „ein Ausweichen auf eine unterlegene und damit nicht zweckmäßige Leistung innerhalb der Systematik des Sozialgesetzbuchs nicht umsetzbar“, erklärt der GKV-Spitzenverband. Im Klartext bedeutet das: Bevor ältere Menschen ab 60 Jahren eine „unterlegene“, also standarddosierte Grippeimpfung – wie die letzten Jahre – erhalten, werden sie gar nicht gegen Grippe geimpft.
Sanofi Pasteur auf Vorbestellungen zur besseren Planung angewiesen
Derzeit leben etwa 23 Millionen Menschen in Deutschland, die 60 Jahre oder älter sind. Bei einer gewünschten Impfquote von 75 Prozent müssten 17,3 Millionen Efluelda®-Dosen verfügbar und verimpft werden. Wie viele Dosen Sanofi Pasteur von Efluelda® produziert, gab das Unternehmen nicht preis. Man lege für die Planung demografische Daten zugrunde, wichtigste Basis bildeten jedoch die Grippeimpfstoffvorbestellungen der Ärzte und Apotheken. In der letzten Grippesaison produzierte Sanofi Pasteur coronabedingt einen zusätzlichen Zuschlag von 30 Prozent, üblich sind sonst 10 Prozent. Der Efluelda®-Hersteller will auch für die kommende Grippesaison eine ausreichende Versorgung sichern, erklärt eine Sprecherin des Unternehmens gegenüber PTAheute. Und weiter: „Wir sind uns dieser Verantwortung bewusst.“