Studium für PTA
Mit einer abgeschlossenen Ausbildung stehen PTA zahlreiche Studiengänge – teils auch ohne Abitur – offen. Welche das sind und weitere wichtige Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt. 
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Finanzierungsmöglichkeit für die Weiterbildung: Das Aufstiegsstipendium: Eine Chance für PTA 

Sparschwein steht auf dem Tisch
Als PTA zu studieren ist auf verschiedenem Wege möglich. Doch die Frage nach der Finanzierung bleibt bei vielen bis zum Schluss offen. Eine Möglichkeit für dieses Problem kann das Aufstiegsstipendium der SSB sein. | Bild: Pixel-Shot / AdobeStock

Gute Noten während der PTA-Ausbildung und berufliches Engagement lohnen sich auch finanziell, denn ein guter beruflicher Abschluss ist eine Voraussetzung für die Bewerbung um das sogenannte Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SSB). Doch ein Studium erfordert nicht nur viel Disziplin, Organisationstalent und Durchhaltevermögen, es muss auch finanziert werden.

PTAheute-Autorin Tatiana Dikta ist ehemalige Stipendiatin und möchte alle PTA, die während ihrer Ausbildung gute Erfolge erzielt haben und die nun studieren wollen, ermutigen, sich um das Aufstiegsstipendium zu bewerben. 

Was ist das Aufstiegsstipendium? 

Das Aufstiegsstipendium ist eine Förderung des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, welche engagierte Fachkräfte bei einem ersten Hochschulstudium – sowohl nebenberuflich als auch in Vollzeit – unterstützt. 

Aber nicht alle Bildungsangebote, die als Studium bezeichnet werden, sind auch anerkannte akademische Studiengänge. Lehrgänge, die mit einem Zertifikat abschließen, können nicht gefördert werden, denn ein Zertifikatsabschluss gilt nicht als akademischer Hochschulabschluss wie Bachelor, Master, Approbation oder ein Diplom. 

Hinter der Bezeichnung Studium oder dem „Diplom“ verbergen sich also nicht immer Ausbildungen oder Abschlüsse an einer wissenschaftlichen Einrichtung. Diese Begriffe werden nicht selten zu Werbezwecken durch private Bildungseinrichtungen verwendet.

Gut zu wissen: Was ist ein akademischer Hochschulabschluss?

Universitäten verleihen akademische Grade, die sich an international vergleichbaren Akkreditierungsrichtlinien orientieren. Die rechtlichen Grundlagen für Universitäten in Deutschland sind im Grundgesetz, in den Hochschulgesetzen der Länder und in den Hochschulrahmen­gesetzen festgelegt. So regeln diese gesetzlichen Grundlagen, in welchem Fall eine Hochschule oder Weiterbildungsinstitution die Bezeichnung Universität führen darf.

Die Verwendung des Begriffs „Akademie“ für eine private Weiterbildungseinrichtung ist grundsätzlich zulässig. Eine Aus- oder Weiterbildung an einer privaten Akademie, die nicht staatlich als Hochschule oder Universität anerkannt ist, führt allerdings nicht zu einem Abschluss mit einem akademischen Grad.

Seit dem Jahr 2008 werden jährlich rund 1.500 Stipendien vergeben. In den vergangenen 16 Jahren konnten bereits etwa zahlreiche PTA und PKA vom Aufstiegsstipendium profitieren und ihr Studium abschließen oder befinden sich derzeit in der Förderung.

Wer kann gefördert werden?

Voraussetzungen für das Aufstiegsstipendium sind eine abgeschlossene Berufsausbildung sowie mindestens zwei Jahre Berufserfahrung. 

Auch Fachkräfte, die schon länger berufstätig sind, können sich um ein Aufstiegsstipendium bewerben, um durch ein Studium neue Perspektiven für die berufliche Entwicklung zu eröffnen. 

Im Vergleich zu anderen Förderprogrammen zählen hier ausschließlich die beruflichen Leistungen. Der allgemeine Schulabschluss – also zum Beispiel die Abiturnote – spielt dagegen keine Rolle.

Wie verläuft das Auswahlverfahren?

Ein Aufstiegsstipendium erhalten beruflich Begabte, die das dreistufige Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen:

  1. Online-Bewerbung: Hierbei müssen alle Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt sein. Die Online-Bewerbung für die Auswahlrunde 2025/I ist vom 17. September bis  2. Dezember 2024 möglich.
  2. Kompetenz-Check: In einem Online-Test werden u. a. die Bereiche Soziale Kompetenzen, Lernfähigkeit, Leistungsbereitschaft, fächerübergreifende Orientierung und Verantwortungsbereitschaft erfasst.
  3. Persönliches Auswahlgespräch: In einem Gespräch werden den Bewerbern von einer Jury Fragen zu verschiedenen Kompetenzbereichen gestellt.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für PTA

Sie möchten noch mehr über Finanzierungsmöglichkeiten für ein Studium als PTA erfahren? Weitere Infos finden Sie in unserem Beitrag „Als PTA ein Studium finanzieren, aber wie?“

Gibt es eine Altersgrenze bei der Bewerbung?

Das Alter der Bewerber ist – im Gegensatz zu vielen anderen Förderungen – nicht limitierend, denn es gibt keine formale Altersgrenze bei der Bewerbung. Der größte Teil der Stipendiaten ist zwischen 25 und 35 Jahre alt, also deutlich älter als Studierende ohne Berufserfahrung.

Werden Stipendiaten auch über das Finanzielle hinaus gefördert?

Stipendiaten werden nicht nur finanziell, sondern auch vielfältig ideell gefördert. Viele der Geförderten im Aufstiegsstipendium sind aktiv in den Regionalgruppen, einige bieten im Rahmen der ideellen Förderung selbst Seminare an. 

Die ideelle Förderung ist eine Möglichkeit der persönlichen Weiterentwicklung. Teil der Förderung des Aufstiegsstipendiums ist das Seminarprogramm mit jährlich zahlreichen Veranstaltungen. Die Themen reichen von „Rhetoriktraining“, „Professionelles Verhandeln“ über „Management von Teamarbeit“ bis hin zum Seminar „Interkulturelle Handlungskompetenz“. 

Stipendiaten und Studierende diverser Fachrichtungen haben die Möglichkeit, sich auf solchen Veranstaltungen persönlich kennenzulernen und auszutauschen. Es entstehen Freundschaften und Netzwerke, die auch nach dem Studium von den ehemaligen Stipendiaten weiter gepflegt werden.

Wie hoch ist die Förderung?

Bei einem Vollzeitstudium beträgt die Förderung monatlich insgesamt 1.072 Euro (992 Euro Grundbetrag plus 80 Euro Büchergeld). Zusätzlich kann bei einem Vollzeitstudium ein Betreuungszuschuss für eigene Kinder beantragt werden. Für jedes Kind unter 14 Jahren beträgt der Zuschuss 160 Euro.

Wer sich nach Aufnahme ins Aufstiegsstipendium für ein berufsbegleitendes Studium entschließt, erhält eine Unterstützung von 3.045 Euro im Jahr. Die Förderung erfolgt als Pauschale und ist einkommensunabhängig.

Wer kann persönliche Fragen im Zusammenhang mit einer Bewerbung beantworten? 

Die Stipendienberatung der SBB steht bei Fragen zur Bewerbung allen Interessierten offen. Engagierte und speziell geschulte Stipendiaten bauen darüber hinaus Kontakte zu diversen Hochschulen auf und betreuen Infoveranstaltungen. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.

Allen PTA, die sich beruflich weiterentwickeln wollen, und auch jenen, die das Studium bereits begonnen haben, kann daher nur geraten werden, sich über das Förderprogramm zu informieren und sich – falls alle Voraussetzungen für eine Bewerbung erfüllt sind – auch zu bewerben.

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