Finanzierungsmöglichkeiten für die Weiterbildung: Als PTA ein Studium finanzieren, aber wie?
Wer sich nach der PTA-Ausbildung dafür entscheidet, sich durch ein Studium weiter zu qualifizieren, muss sich nicht nur mit der Studienwahl beschäftigen. Auch die Finanzierung sollte vor Studienbeginn überdacht werden.
Denn während das regelmäßige Einkommen komplett oder zumindest teilweise entfällt, steigen die Ausgaben durch Studiengebühren und Materialkosten (z. B. für Literatur und Laborausstattung) erheblich an. Diese Tatsache sollte jedoch nicht davon abhalten, das Studiums-Vorhaben umzusetzen, da aus dem Hochschulabschluss in der Regel auch ein höheres Einkommen resultiert.
Gut zu wissen: Studiengänge für PTA
Die Auswahl an Studiengängen, die auch PTA offen stehen, wird immer größer. Hier einige Beispiele:
- Pharmazie (Staatsexamen)
- Humanmedizin (Staatsexamen)
- Physician Assistance (B. Sc.)
- Clinical Nutrition / Ernährungsmanagement (Bachelor of Science B. Sc.)
- Naturheilkunde und komplementäre Heilverfahren (B. Sc.)
- Industriepharmazie (B. Sc.)
- Pharmazeutische Chemie (B. Sc.)
- Pharmamanagement und Pharmaproduktion (B. Sc.)
- Pharmazieökonomie (Hochschulzertifikat)
- Medizinökonomie & Digitales Management (B. Sc.)
- Gesundheitsmanagement (Bachelor of Arts B. A.)
- Bioanalytik (B. Sc.)
So früh wie möglich das Sparen beginnen
Um die studienbedingten Mehrkosten und den Lebensunterhalt zu finanzieren, gibt es mehrere Möglichkeiten. Wer sich z. B. schon früh darüber im Klaren ist, studieren zu wollen, kann alsbald mit dem Sparen beginnen und etwas für das Studium zur Seite legen.
Dies gelingt besonders gut, wenn man direkt nach der Ausbildung damit beginnt – noch bevor man sich an das größere monatliche Einkommen gewöhnt hat.
Tipp:
Da Tagesgeldkonten und Sparbücher aktuell kaum Zinsen erbringen, lohnt es sich bei einem Sparvorhaben, auch über andere Anlagemöglichkeiten wie z. B. Fonds-Sparpläne zu informieren. So wird das Ersparte im Idealfall noch etwas aufgebessert.
Berufsbegleitend oder mit Nebenjob
Da die schulische PTA-Ausbildung nicht vergütet wird und auch das Praktikanten- bzw. Einstiegsgehalt nicht sonderlich umfangreich ist, wird Sparen allein für die meisten nicht ausreichen. In diesen Fällen haben PTA im Gegensatz zu den „klassischen Studierenden“ jedoch entscheidende Vorteile: Durch die bereits abgeschlossene Berufsausbildung besteht die Möglichkeit, in Semesterferien und an Wochenenden weiterhin zum gewohnten PTA-Stundenlohn zu arbeiten – und das bis 520 Euro pro Monat sogar steuerfrei.
Je nach Studiengang besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, das Studium berufsbegleitend zu gestalten. Reichen die so erzielten Einkünfte zusätzlich zum Ersparten nicht aus, kommen Bildungskredite und -darlehen zur weiteren Finanzierung in Frage.
BAföG: Zinsloses Darlehen mit Zuschuss
Bei BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) handelt es sich um eine staatliche Förderung für Ausbildung und Studium. Die Höhe der Förderung hängt dabei vom Einkommen und Vermögen der jeweiligen Person, des Ehepartners sowie in der Regel der Eltern ab.
Fünf Jahre nach Ende der Förderung muss die Hälfte des Förderbetrags zurückgezahlt werden, die andere Hälfte stellt einen nicht zurückzuzahlenden Zuschuss dar.
Im Falle der PTA-Ausbildung ist nach Aussage eines Sprechers des Bundesministeriums für Bildung und Forschung der Grundanspruch auf Ausbildungsförderung (§ 7 Abs. 1 BAföG) allein mit dem Abschluss als PTA noch nicht ausgefüllt. Somit fällt ein im Anschluss aufgenommenes Hochschulstudium grundsätzlich noch unter den Anspruch auf Förderung einer Erstausbildung.
Zwar endet diese Fördermöglichkeit in der Regel mit dem 30. Lebensjahr, jedoch gibt es hier eine für PTA relevante Ausnahme: bei Studierenden, die ohne Hochschulzugangsberechtigung aufgrund ihrer beruflichen Qualifikation eingeschrieben wurden, ist auch darüber hinaus eine Förderung möglich. In diesen Fällen ist die Förderung zudem unabhängig vom Einkommen der Eltern.
Elternunabhängiges BAföG erhalten PTA auch dann, wenn sie nach Abschluss der 2,5-jährigen PTA-Ausbildung dreieinhalb Jahre erwerbstätig waren. Weitere Informationen zum BaföG finden Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Gut zu wissen: Studieren auf dem dritten Bildungsweg
Seit fast zehn Jahren gibt es deutschlandweit die Möglichkeit, sich über den sogenannten dritten Bildungsweg ohne Abitur für ein Studium an einer Hochschule zu qualifizieren. Auch in Fächern mit beschränkter Zulassung wie Medizin und Pharmazie ist in einigen Bundesländern ein Studium ohne allgemeine Hochschulreife möglich.
Als Voraussetzung sind in der Regel einige Jahre Berufserfahrung oder eine Hochschulzugangsprüfung erforderlich – eine bundesweit einheitliche Regelung gibt es jedoch nicht. Genauere Informationen über die entsprechenden Voraussetzungen sind bei den jeweiligen Universitäten erhältlich.
Bildungskredit der Förderbank KfW
Für Studierende, die kein BAföG erhalten, besteht die Möglichkeit, einen Bildungskredit zu beantragen. Dieser ist vom Einkommen und Vermögen der Eltern sowie des Lebenspartners unabhängig und wird von der Bundesregierung unterstützt, weshalb die Zinsen verhältnismäßig niedrig sein sollen.
Anders als bei BAföG ist der Förderungsbetrag spätestens nach vier Jahren in Raten von 120 Euro pro Monat vollständig und mit Zinsen zurückzuzahlen. Außerdem besteht für die Bewilligung eine Altersgrenze von 36 Jahren.
Reicht die BAföG-Förderung nicht aus, kann der Bildungskredit auch ergänzend beantragt werden. Weitere Informationen zum Bildungskredit finden Sie auf der Webseite des Bundesverwaltungsamtes.
Studienkredite von unterschiedlichen Anbietern
Eine weitere Möglichkeit, sich während des Studiums mehr finanziellen Freiraum zu verschaffen, bieten sogenannte Studienkredite. Dabei handelt es sich um verzinste Darlehen, die je nach Anbieter unterschiedlichen Rahmenbedingungen (z. B. Laufzeit, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten) unterliegen.
Im Gegensatz zum Bildungskredit sind die Zinsen in der Regel höher, da der Staat hier keine Ausfallbürgschaft übernimmt. Weitere Informationen sind bei den verschiedenen (Haus-)Banken erhältlich.
Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr
Bis zum 25. Lebensjahr besteht zudem die Möglichkeit, Kindergeld zu beantragen. Dieses erhalten die Eltern, wenn das Kind im selben Haushalt lebt und sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Dies gilt auch, wenn PTA nach der Ausbildung noch ein Studium aufnehmen. Allerdings dürfen dann maximal 20 Wochenstunden zusätzlich gearbeitet werden.
Die Höhe des Kindergeldes beträgt 250 Euro pro Monat (Stand 1. Januar 2023). Weitere Informationen zum Kindergeld finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit.
Begabtenförderung durch Stipendien
Eine weitere Fördermöglichkeit sind Stipendien. Dabei handelt es sich um finanzielle, sachliche oder ideelle Förderungen, die durch Stiftungen, Unternehmen und andere Institutionen vergeben werden. In der Regel sind diese an bestimmte Bedingungen, wie z. B. eine herausragende Leistung, körperliche Einschränkungen oder spezielle Studiengänge, geknüpft.
Einen erheblichen Vorteil bietet diese Unterstützungsform allerdings: Erfolgt eine finanzielle Förderung, muss diese oft nicht zurückgezahlt werden.
Ein für PTA in Frage kommendes Stipendium ist z. B. das Aufstiegsstipendium des BMBF. Dieses richtet sich explizit an Fachkräfte mit Berufsausbildung und Praxiserfahrung. Grundvoraussetzung für die Bewerbung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung sowie besondere berufliche Leistungen. Letztere können z. B. durch die Abschlussnote (mindestens Note 1,9), einen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers nachgewiesen werden.