Zurück in den Beruf nach längerer Auszeit: So gelingt der Wiedereinstieg in den PTA-Beruf
Es zieht viele Menschen in die Ferne, um im Ausland Erfahrungen zu sammeln oder den Lebens- und Arbeitsschwerpunkt in ein anderes Land zu verlagern. Das gilt auch für PTA. Die Freude an der Auswanderung ist ungebrochen. Aber was, wenn der Auslandsaufenthalt – ob geplant oder ungeplant – endet und der Weg zurück nach Deutschland ansteht? Können PTA dann direkt wieder in der deutschen Apotheke anfangen?
Der Weg zurück nach Deutschland
Was passiert, wenn PTA nach einer Zeit im Ausland zurück nach Deutschland kommt und wieder in einer deutschen Apotheke arbeiten möchte? Eigentlich ist das problemlos. Die Erlaubnis, in Deutschland arbeiten zu können, besteht nach wie vor. Allerdings weiß jede PTA, wie schnell man sich von den aktuellen Vorschriften und Neuerungen entfernen kann.
Liegt ein längerer Auslandsaufenthalt dazwischen, sind die Kenntnisse bezüglich der deutschen Apothekenlandschaft nicht mehr frisch. Ein Auffrischungskurs für Wiedereinsteiger kann hier sehr hilfreich sein. Die Bildungsgesellschaft des BVpta bietet hierzu immer wieder Kurse an. Zusammen mit einer Einarbeitungszeit in einer Apotheke, oder anderweitiger Institution, dürfte jeder rasch wieder auf dem Laufenden sein, zumal PTA davor im Ausland ja auch in ihrem Beruf gearbeitet hat und somit ein weitgefächertes Wissen mitbringt.
Viele Chefs legen Wert auf Fremdsprachenkenntnisse, auch jenseits von Englisch und Französisch. Hier können PTA mit Auslandserfahrung natürlich punkten. Bereits vor einer Auswanderung ist es außerordentlich wichtig, sich um die entsprechenden Schritte zu kümmern (siehe unten), um hinterher im Sozialversicherungsgefüge keine Lücken zu haben, die dann mühselig durch Nachweise und Unterlagen geschlossen werden müssen.
Wiedereinstieg nach einer Unterbrechung
Auf nationaler Ebene ist ein Wiedereinstieg ebenfalls ein Thema, wenn PTA nach einer, manchmal auch längeren, Pause zurück in ihren Beruf möchte. Diese dauert von einer Babypause, bis hin zu einer mehrjährigen Arbeitsunterbrechung. Nach einer Elternzeit ist oft schon rasch klar, dass die Arbeit fortgesetzt werden soll. Diese Weichen werden schon während der Schwangerschaft gestellt. Ganz anders ist es nach einer langen Auszeit. Hier reift ein Entschluss heran, der mit vielen Zweifeln und Fragen einhergeht. Es erfordert ein gewisses Maß an Mut, sich noch einmal dem erlernten Beruf und der Situation „Alles auf Anfang“ zu stellen.
Im pharmazeutischen Bereich gibt es einen steten Strom von neuen Informationen, Gesetzen, Bestimmungen und Arbeitsweisen. Auch wenn die Berufserlaubnis als PTA ihre Gültigkeit behält, sind die Neuerungen, die es zu erlernen gilt, nach einer Auszeit enorm. Wer nicht gänzlich unvorbereitet eine neue Stelle antreten möchte, kann, wie schon zuvor nach der Rückkehr aus dem Ausland erwähnt, einen Wiedereinsteigerkurs absolvieren.
Dieser wird vom BVpta angeboten und umfasst alle Bereiche, die wichtig sind, um in einer Apotheke zu bestehen. Ebenfalls kann man sich auf der Website des BVpta nach weiteren geeigneten Fortbildungsmöglichkeiten erkundigen, die ein weitgestreutes Wissen vermitteln.
Gute Chancen für den Wiedereinstieg
Im PTA-Beruf stehen die Chancen recht gut: Durch den vorherrschenden Mangel an geeigneten PTA ist die Wahrscheinlichkeit bei einem Wiedereinstieg eine geeignete Stelle zu finden, sehr hoch. Zudem unterstützt auch die Politik das Potenzial dieser sogenannten „stillen Reserve“ durch geförderte Maßnahmen vom Arbeitsamt. Keiner sollte den Weg zu der Behörde scheuen, denn hier wird vielfach Unterstützung angeboten.
Wie eine Beschäftigung aussehen könnte, ist eine individuelle Frage. Modelle von Aushilfs- über Teilzeit- bis zur Vollzeitbeschäftigung sind denk- und auch verhandelbar. Immer sollte man aber erwägen, wie die Absicherung im Alter aussehen wird. Hierzu werden Betriebsrenten auf privater Basis angeboten (z. B. beim BVpta).
Die Geduld, eine Einarbeitungszeit zu durchlaufen, sollte jeder Wiedereinsteiger mitbringen. Es dauert oft gar nicht so lange bis man wieder auf dem heutigen Stand des Arbeitsalltags ist und die Mühe ist es allemal wert. Aller Anfang ist schwer, das mag sein, aber wenn man dagegen stellt, wie viele Jahre ein heutiger Arbeitnehmer bis zum Renteneintritt arbeitet, ist es ein verhältnismäßig geringer Aufwand.
Gut zu wissen: Ins Ausland nur mit Anerkennung und Sozialversicherung
Um im europäischen Ausland im PTA-Beruf zu arbeiten, ist es unerlässlich, das Anerkennungsverfahren zu durchlaufen. Kümmern müssen sich PTA selbst darum. Potenzielle Arbeitgeber wissen meist gar nichts darüber, dürfen allerdings auch keine PTA anstellen und dort PTA-spezifische Arbeiten ausführen lassen, wenn der Beruf in dem jeweiligen Land nicht anerkannt wurde. Hier ist ganz klar Eigeninitiative vonnöten.
Die entsprechenden EU-Richtlinien gelten für alle Länder der EU und des EWR (europäischer Wirtschaftsraum) und stehen über dem nationalen Recht. In außereuropäischen Ländern gelten spezielle Regeln, die erfragt werden müssen. Neben der beruflichen Anerkennung gilt es natürlich auch, sich um die soziale Absicherung zu kümmern.
Das Mutual Information System on Social Protection (MISSOC) enthält detaillierte Informationen über die sozialen Sicherungssysteme in 32 Ländern: die 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die drei Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums – Island, Liechtenstein und Norwegen – sowie die Schweiz. In dieser Datenbank erhält der Nutzer Informationen zu Sozialversicherungsfragen und Vereinbarungen die zwischen den Ländern bestehen.
Der BVpta darf dazu keine Beratung durchführen, verweist aber gerne auf die „Deutsche Koordinationsstelle für Auswanderung“ mit dem Sitz in Köln. Hier wird man an die entsprechenden Stellen weiter geleitet.