Arbeitsrechtliche Fragen
PTA – Der Beruf
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Gehaltserhöhung in der Apo­theke: Welche Alternativen gibt es?

zwei PTA und eine Apothekerin stehen im HV und besprechen sich
Gespräche über eine Gehaltserhöhung oder eine Alternative sind für Angestellte oftmals unangenehm. | Bild: Schelbert / PTAheute

Gehaltsverhandlungen zu führen, ist für die meisten PTA auf den ersten Blick schwierig. Das kann schlicht daran liegen, dass man, wenn man nicht sehr häufig den Arbeitsplatz wechselt, einfach keine entsprechende Routine entwickelt. Viele Angestellte scheuen sich auch, regelmäßig mit der Apothekenleitung eine bessere Honorierung zu diskutieren. 

Wer also ein besseres Gehalt möchte, sollte sich im Vorfeld bereits Gedanken zur anstehenden Verhandlung machen bzw. darüber nachdenken, welche Vorteile anstelle einer Gehaltserhöhung ebenfalls infrage kommen würden.

Arbeitsverhältnis: Was möchte man erreichen?

Ein Tipp, der in der einschlägigen Literatur meistens auftaucht, wenn es um die Vorbereitung einer Verhandlung geht, ist die Idee, „den Kuchen zu vergrößern“. Wenn man sich also nicht nur auf eine konkrete Forderung beschränkt, sondern vorab überlegt, welche Vorteile man sich anstelle einer Gehaltserhöhung ebenfalls vorstellen könnte. So hat man größere Chancen, zum erhofften Ziel zu kommen. 

Eine solche Veränderung der Sichtweise hilft manchmal auch zu verstehen, was einem wirklich im Arbeitsverhältnis fehlt. 

Sind es vielleicht eher Anerkennung und Wertschätzung als mehr Gehalt? Dann wird die erfolgreiche Gehaltsverhandlung nur vorübergehend Abhilfe schaffen. Geht es darum, die Miete bezahlen zu können, hilft ein zusätzlicher Urlaubstag nicht weiter, eine Reduzierung der Stundenzahl (bei vollem Lohnausgleich) nur dann, wenn zusätzlich eine weitere Beschäftigung aufgenommen werden kann. Geht es hingegen darum, sich besser vom anstrengenden Apothekenalltag zu erholen, helfen zusätzliche Urlaubstage und/oder weniger Arbeitszeit weiter.

Gleiches Gehalt für weniger Arbeitszeit 

Ein weiterer Ansatz und für manche Apothekenleitungen gerade in den momentan wirtschaftlich unsicheren Zeiten attraktiv ist an Stelle von mehr Geld weniger Arbeitszeit zu vereinbaren. Dann würden auf den ersten Blick die Belastungen für die Apotheke gleich bleiben und man selber würde für das gleiche Gehalt weniger Stunden arbeiten, also eine indirekte Gehaltserhöhung bekommen. 

Das funktioniert natürlich nur, wenn das Gehalt nach wie vor ausreichend ist. Für diejenigen, die mehr Geld brauchen, um die gestiegenen Kosten decken zu können, macht das natürlich nur unter bestimmten Voraussetzungen Sinn.

Reduktion der Arbeitszeit – mehr Freizeit statt Gehalt

Wer als zweites Ass im Ärmel „Freizeit statt Geld“ ziehen will, sollte wissen, wie viel die Reduzierung der Arbeitszeit wert ist. 

Den eigenen Stundenlohn kann man berechnen, indem man das monatliche Bruttogehalt durch die vertraglich vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit und dann durch 4,33 dividiert. 4,33 ist die rechnerische Anzahl der Wochen in einem Monat. Sie ergibt sich, wenn man 52 Wochen im Jahr durch 12 Monate dividiert. 

Zum Beispiel erzielt eine PTA im höchsten Berufsjahr im Gebiet des Arbeitgeberverbands Deutscher Apotheken (ADA), die ein Tarifgehalt plus 10 % verdient, bei einer Arbeitszeit von 35 Stunden in der Woche ein monatliches Gehalt von 2.956,80 Euro. Das entspricht einem Stundenlohn von 19,51 Euro. 

Wenn sie für das gleiche Gehalt zwei Stunden weniger in der Woche arbeiten würde, läge der Stundenlohn bei 20,69 Euro. Dem gegenüber liegt das Tarifgehalt bei einer Arbeitszeit von 33 Stunden wöchentlich bei 2.543,40 Euro – plus 10 % wären es 2.797,74 Euro. Der übertarifliche Anteil des Gehalts erhöht sich bei einer Arbeitszeit von 33 Stunden in der Woche und einem Gehalt von 2.956,80 Euro von 10 % auf gut 16 %.

Nebentätigkeit ausüben – worauf sollte geachtet werden?

Wenn man sich für diesen Weg entscheidet, sollte man verschiedene mögliche Varianten durchrechnen. Bei der geplanten Stundenzahl kann man, wenn es tatsächlich darum geht, die monatlichen Einnahmen zu erhöhen, auch so planen, dass man noch eine Nebentätigkeit aufnehmen kann. So könnte man die Arbeitszeiten beim Hauptarbeitgeber so weit reduzieren, dass beispielsweise noch Zeit für eine geringfügige Beschäftigung bleibt. 

Wer langfristig solch eine Lösung plant, sollte sich allerdings darüber im Klaren sein, dass bei einer geringfügigen Beschäftigung nur pauschal in die Rentenversicherung eingezahlt wird und dass bei einer längeren Erkrankung zum Beispiel kein Krankengeld gezahlt wird. 

Unabhängig davon kann es auf Dauer belastend und vielleicht sogar überfordernd sein, zwei Arbeitsverhältnisse parallel zu führen. Gleichzeitig gibt es auch PTA, denen es Spaß macht, andere Apotheken, Teams und Arbeitsweisen kennenzulernen. Das muss jeder für sich selbst entscheiden. 

Wichtig ist bei einer Konstellation aus zwei Arbeitgebern, dass die Lage der Arbeitszeiten in beiden Arbeitsverhältnissen festgeschrieben wird. So vermeidet man, dass die Einsatzzeiten durch die Leitung so verändert werden, dass man das zweite Arbeitsverhältnis nicht oder nur schwierig erfüllen kann. 

Eine Nebentätigkeit muss außerdem durch den Arbeitgeber genehmigt werden. Die Apothekenleitung ist auch berechtigt, eine Nebentätigkeit zu untersagen, wenn es sich beispielsweise um eine Konkurrenzapotheke handelt – oder, wenn die gesetzlich zulässige Höchstarbeitszeit von 48 Stunden in der Woche überschritten würde.

Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag festhalten

Auch wenn keine Nebentätigkeit angestrebt wird, kann es eine Verbesserung der Arbeitssituation darstellen, wenn die Lage der Arbeitszeiten im Arbeitsvertrag festgehalten wird. In der Rechtsberatung von Adexa wird dies grundsätzlich beim Abschluss von Arbeitsverträgen empfohlen, allerdings lassen sich Apothekenleitungen nur ungern darauf ein. 

Für PTA, die durch den Personalmangel und die erheblich gestiegenen bürokratischen Anforderungen meist sehr belastet sind, kann es die Regeneration in der Freizeit verbessern, wenn die täglichen Arbeitszeiten feststehen und ohne langfristige Absprache auch nicht mehr abgeändert werden. 

Das Ziel davon ist eine bessere Trennung von Arbeit und Freizeit und eine Verlässlichkeit, die letzten Endes auch eine Wertschätzung der geleisteten Arbeit darstellt.

Zur Erinnerung: Was gilt als Arbeitszeit?

Es gibt immer wieder Diskussion darüber, wann eigentlich die Arbeitszeit beginnt und endet. Manche Apothekenleitungen sind der Ansicht, dass die Angestellten jeweils eine gewisse Zeit vor und nach Apothekenöffnung erscheinen müssen, um die Apotheke arbeitsbereit zu machen bzw. aufzuräumen.  

Diese Erwartung ist grundsätzlich nicht zu beanstanden. Allerdings muss die Zeit, die die Mitarbeitenden früher erscheinen und länger bleiben müssen, natürlich auch vergütet werden.  

Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart werden soll, dass Mehrarbeit von zum Beispiel zehn Minuten täglich mit dem Gehalt abgegolten sein soll, so sollte man als Arbeitnehmer darauf achten, dass das Gehalt entsprechend umgerechnet wird.

Vier-Tage-Woche als mögliches Arbeitszeitmodell

Zum Thema „Lage der Arbeitszeiten“ ist in der Öffentlichkeit die Vier-Tage-Woche derzeit sehr präsent. Auch diese Variante kann interessant sein – zumindest, wenn man sich nicht gerade in einer Lebensphase befindet, in der man wegen der Betreuung von Kindern oder anderen Verpflichtungen in der Länge der täglichen Arbeitszeit limitiert ist. 

Wer nur vier Tage in der Woche arbeitet, hat immerhin drei Tage, an denen man sich erholen kann. Wenn diese Tage auch noch am Stück liegen, ist der Regenerationseffekt noch besser. 

Man sollte sich für die Gehaltsverhandlung Arbeitszeitmodelle überlegen, die passen können und auch für die Apothekenleitung durchführbar sind. Kommt dann noch eine (indirekte) Gehaltserhöhung hinzu, weil die Stundenzahl insgesamt reduziert wird, hat man viel Gutes für sich erreicht.

Mehr Urlaubstage statt mehr Gehalt?

Die beste Erholung findet man in der Regel im Urlaub. Das ist ein Punkt, den man ebenfalls anstelle oder zusätzlich zu einem höheren Gehalt verhandeln kann. Derzeit liegt der tarifliche Urlaubsanspruch bei 33, 34 oder 35 Werktagen, je nachdem, in welchem Tarifgebiet man beschäftigt ist und wie lange das Arbeitsverhältnis schon besteht. 

Wie viel ein Urlaubstag genau wert ist, lässt sich schwer berechnen. Wenn Urlaub – der wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses nicht mehr als Freizeit in Anspruch genommen werden kann –, ausgezahlt wird, ist je Urlaubstag 1/25 des Bruttomonatsgehalts zu zahlen. 

Bei der PTA in oben genanntem Beispiel wäre das ein Betrag in Höhe von 118,27 Euro pro Urlaubstag. Berechnet auf das Jahresgehalt (der zusätzliche Tag wird leider nur einmal im Jahr gewährt), entspricht das überschlägig 0,33 % des Gehalts. Das ist rechnerisch erstaunlich wenig, obwohl für die meisten Menschen ein Urlaubstag gefühlt sehr viel wertvoller ist.

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