Neue Preise für Rezepturen
Neue Arbeitspreise
Bisher durfte die Apotheke gemäß § 5 Absatz 3 Arzneimittelpreisverordnung (AMPreisV) für die Herstellung einer Salbe bis 200 Gramm 5 Euro abrechnen. Im Zuge des AMVSG erhöhen sich die Rezepturzuschläge um jeweils einen Euro. Im Detail bedeutet das:
- Für Tees und Lösungen bis 300 Gramm sind statt bisher 2,50 Euro nun 3,50 Euro zu taxieren.
- Für Salben, Pasten, Suspensionen und Emulsionen bis 200 Gramm erhält die Apotheke statt bisher 5 Euro nun 6 Euro.
- Für Kapseln und Zäpfchen bis 12 Stück oder für eine Sterilfiltration bis 300 Gramm sind statt bisher 7 Euro nun 8 Euro zu taxieren.
Die Systematik zur Ermittlung der Arbeitspreise bei größeren Herstellungsmengen bleibt unverändert. Für jede über die Grundmenge hinaus gehende kleinere bis gleich große Menge erhöht sich der Rezepturzuschlag um 50 Prozent.
Neuer Festzuschlag
Des Weiteren kann seit Samstag für jede Rezeptur neben den Preisen für die Ausgangsstoffe, den Aufschlägen auf diese Preise und den Rezepturzuschlägen („Arbeitspreisen“) zusätzlich ein Festzuschlag von 8,35 Euro abgerechnet werden. Dieser Festzuschlag wird schon lange auf jedes Fertigarzneimittel erhoben. Anders als bei Fertigarzneimitteln kommen bei Rezepturen jedoch keine 16 Cent für den Nacht- und Notdienstfonds dazu. Der neue Festzuschlag gilt nicht für parenteral anzuwendende Lösungen. Für sie wurde ein Rezepturzuschlag gemäß § 5 Absatz 6 AMPreisV festgelegt.
Neue BtM-Gebühr
Als weitere Neuerung wurde die Betäubungsmittelgebühr von früher 26 Cent auf 2,91 Euro (jeweils einschließlich Mehrwertsteuer) erhöht. Außerdem ist sie nun eine Dokumentationsgebühr, die sowohl für Betäubungsmittel als auch für Arzneimittel auf T-Rezepten gilt.
Neue Serie in der PTAheute
Passend zu den Neuerungen bei der Rezepturtaxierung startet in der nächsten Ausgabe der PTAheute (Ausgabe 11, Seite 80), die am 29.05.2017 erscheint, die Serie „Taxierung von Rezepturen“. Hier erfahren Sie beispielsweise, wie Sie den Preis von verschreibungspflichtigen Rezepturen genau berechnen können, welcher Preis für Rezepturen als Gebinde gilt und wie Stammzubereitungen und Rezepturen auf Privatrezept taxiert werden.
Frage aus der Rezeptur?
Sie hatten eine schwer oder gar nicht herstellbare Rezeptur? Die Inhaltsstoffe waren beispielsweise nicht kompatibel? Die Phasen haben sich getrennt oder Ähnliches? Dann schicken Sie uns gerne eine Kopie des Rezepts. Wir greifen interessante Rezepturthemen in unserer Rubrik „Fragen aus der Rezeptur“ auf. Die Anfragen werden von unserer erfahrenen Rezeptur-Expertin Dr. Annina Bergner oder einem anderen kompetenten Ansprechpartner bearbeitet. Hierfür wird Ihre Anfrage per E-Mail weitergeleitet. Ihre persönlichen Daten werden nach der Bearbeitung gelöscht. Bitte beachten Sie, dass wir keine akute Hilfestellung vor der Abgabe leisten können.