T-Rezept: Retaxation trotz fristgerechter Abgabe?
Aus einer Apotheke erreichte uns folgende Anfrage:
Wir haben eine Retax zu einem T-Rezept erhalten, obwohl die Einlösung und Abgabe innerhalb der vorgesehenen 6-Tages-Frist vonstattenging.
Bei der Rezeptbedruckung ist uns aber ein Fehler unterlaufen. Das Arzneimittel wurde am sechsten Tag nach dem Ausstellungsdatum an den Kunden ausgehändigt, jedoch sollten Rezeptbedruckung und Dokumentation in Ruhe am darauffolgenden Tag erfolgen, damit in der am Abgabetag herrschenden Hektik kein Fehler unterläuft.
Leider ist das Rezept am Folgetag mit ebendiesem Datum bedruckt worden und nicht mit dem tatsächlichen Datum der Abgabe.
Im Rechenzentrum fiel dieser Fehler auf und das Rezept wurde von dort an uns zurückgeschickt. Wir korrigierten das aufgedruckte Datum händisch und vermerkten die Gründe, die zu diesem Fehldruck geführt hatten.
Trotzdem folgte eine Retax wegen Überschreitung der Abgabefrist. Was können wir nun tun?
Bei T-Rezepten Abgabefrist beachten
Bei T-Rezepten gilt aufgrund der hohen Sicherheitsmaßnahmen bei den potenziell fruchtschädigenden T-Substanzen bekanntermaßen eine verkürzte Rezeptgültigkeit von 6 Tagen nach dem Ausstellungsdatum.
Das bedeutet, dass beispielsweise ein an einem Donnerstag ausgestelltes T-Rezept spätestens am darauffolgenden Mittwoch eingelöst und das verordnete Arzneimittel an die Patientin bzw. den Patienten ausgehändigt werden muss.
Da Arzneimittel mit den Wirkstoffen Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid vermutlich in den seltensten Fällen in den Apotheken als „Standardmedikamente“ vorrätig sind, wird meistens eine Bestellung des verordneten Mittels erforderlich sein. Dabei muss berücksichtigt werden, dass nicht alle diese Arzneimittel über den Großhandel bezogen werden können.
Wird ein T-Rezept erst einige Tage nach der Ausstellung vorgelegt und ist dann auch noch der Bezug des Arzneimittels nur per Direktbestellung möglich (oder steht noch das Wochenende bevor), kann es mit der Frist bis zur Abgabe eng werden.
Die kurze Frist wird Apotheken immer wieder zum Verhängnis und wird dann erfahrungsgemäß mit einer Nullretax geahndet – was bei den teils hochpreisigen Arzneimitteln dieser Substanzklasse einen gewaltigen Einschnitt für die Apotheke bedeutet.
Retax-Einspruch: Fristgerechte Abgabe nachweisbar?
In einem Einspruch gegen diese Retax sollte die Apotheke versuchen, der Krankenkasse die genaue Entstehungsgeschichte zu erläutern. An sich ist der Sachverhalt einwandfrei nachzuvollziehen und sollte anhand von Lieferscheinen und des Kassenbons zur fristgerechten Abgabe an den Kunden auch nachweisbar sein.
Es bleibt abzuwarten, wie dieser Fall ausgeht und ob die Apotheke sich gegebenenfalls auch juristische Unterstützung holt, um diese hohe Retax abzuwenden.
Tipp: DAP-Arbeitshilfe zum T-Rezept
Die DAP-Arbeitshilfe „Erforderliche Angaben auf dem T-Rezept“ fasst wichtige Informationen zum T-Rezept, den Heilungsmöglichkeiten und zur Dokumentation übersichtlich für Sie zusammen.