Sonderregeln im Apothekenalltag
Corona-Pandemie
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Schutzmasken für Hartz-IV-Empfänger

Stapel eingepackter FFP2-Masken
Hartz-IV-Empfänger sollen kostenlose FFP2-Masken oder vergleichbare Schutzmasken in Apotheken erhalten. | Bild: IMAGO / Jochen Tack

Nach dem Bund-Länder-Beschluss vom 19. Januar sind unter anderem in Geschäften und im öffentlichen Personennahverkehr selbstgenähte Behelfsmasken oder Tücher nicht mehr erlaubt. Stattdessen müssen FFP2-Masken oder die günstigeren OP-Masken getragen werden.

Bescheinigung der Krankenkasse als Nachweis

Wie Sozialminister Hubertus Heil (SPD) und Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am gestrigen  Donnerstag in Berlin mitteilten, sollen rund fünf Millionen Bezieher von Grundsicherung jeweils zehn FFP2-Masken bekommen. Dafür würden die Betroffenen ein Schreiben von ihrer Krankenversicherung bekommen. Mit diesem und dem Personalausweis könnten die Masken dann bei der Apotheke abgeholt werden. „Es ist wichtig, dass wir in dieser Situation die gesamte Gesellschaft im Blick haben“, sagte Heil. Menschen in Grundsicherung hätten keine Reserven.

Sozialverbände hatten vor dem Hintergrund der neuen Maskenvorgaben mehrfach gefordert, dass der Staat Bedürftige dann auch entsprechend unterstützen müsse. Auch die Linksfraktion hat aktuell einen Antrag vorgelegt, der morgen im Bundestag besprochen werden soll.

Analog der Maskenabgabe an Risikogruppen

Ein ähnliches Masken-Programm hatte der Bund schon zum Schutz von Risikogruppen aufgelegt. Rund 34 Millionen Bürger ab 60 Jahren und Menschen mit chronischen Erkrankungen bekommen Gutscheine für zwölf FFP2-Masken, die in der Apotheke eingelöst werden können. Dabei wird ein Eigenanteil von zwei Euro für je sechs Masken fällig. Drei kostenlose FFP2-Masken waren den Betroffenen schon vor dem Jahreswechsel zur Verfügung gestellt worden.

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