COVID-19-Impfung
Abstand halten, Maske tragen, Hygienemaßnahmen einhalten und impfen – das sind wirksame Mittel, um sich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen. In diesem Themenblock informieren wir über die zur Verfügung stehenden Impfstoffe, wie sie wirken, für wen sie geeignet sind und wie ein geeignetes Impfschema aussieht. Auch neue Entwicklung aus der Impfstoffforschung werden hier verständlich aufbereitet.
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Auffrischimpfungen ohne Zulassung?

Person in schwarzen Handschuhen setzt Spritze an Oberarm einer Frau
Bislang werden älteren und immungeschwächten Menschen Auffrischimpfungen empfohlen. | Bild: IMAGO / Andre Germar 

Wer hochbetagt, immungeschwächt oder pflegebedürftig ist, soll nach Abschluss der Grundimmunisierung eine zusätzliche Auffrischungsdosis mit einem mRNA-Impfstoff erhalten. Das beschloss die Gesundheitsministerkonferenz bereits am 2. August 2021. Diese Booster-Impfungen werden nun seit Anfang September umgesetzt, und auch die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) hat sich am 24. September zu Auffrischimpfungen geäußert: Sie rät jedoch derzeit nur dazu, dass ausschließlich immungeschwächte Menschen eine zusätzliche Impfdosis mit einem mRNA-Impfstoff erhalten sollen. Verabreicht werden solle diese etwa sechs Monate nach der zweiten Dosis. Geimpft wird mit Comirnaty® von Pfizer/Biontech oder Spikevax® von Moderna, und das unabhängig davon, ob bei der primären Impfserie mit einem mRNA- oder Vektorimpfstoff geimpft worden ist.

Ein dritter Player, wenn es um Auffrischimpfungen in Deutschland geht, ist die Europäische Arzneimittelagentur EMA – schließlich lässt sie die Booster-Impfdosen zu. Allerdings prüft sie derzeit noch die Zulassung der Auffrischungsdosen bei den beiden mRNA-Impfstoffen von Pfizer/Biontech und Moderna. Wie passt das zusammen? Werden in Deutschland folglich gerade Risikopatienten off-label, also außerhalb der zugelassenen Anwendungsgebiete, drittgeimpft? Die Redaktion hat beim Bundesgesundheitsministerium nachgefragt.

Keine Zulassung nötig

Laut BMG sind für Auffrischungsimpfungen keine extra Zulassungen erforderlich. Eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums erklärt: „Für die Auffrischimpfungen, die derzeit bestimmten Gruppen angeboten werden, ist keine gesonderte Zulassung notwendig.“ Da die Impfstoffe für das Anwendungsgebiet „aktive Immunisierung zur Vorbeugung von COVID-19 verursacht durch SARS-CoV-2“ zugelassen seien, decke dieses auch zusätzliche Impfdosen im Rahmen einer Auffrischimpfung ab. Und weiter: „Dies ist bei allen gegenwärtig in Deutschland zugelassenen COVID-19-Impfstoffen der Fall“. Ob jemand sodann eine Auffrischungsimpfung erhält, fällt damit dem BMG zufolge in die Threapieentscheidung des Arztes.

EMA-Prüfung überflüssig?

Wenn also keine Zulassung erforderlich ist – warum macht sich die EMA dann eigentlich die Mühe, all die neuen Studiendaten zu Auffrischimpfungen zu prüfen? Sowohl Pfizer/Biontech wie auch Moderna haben Daten vorgelegt, die den Nutzen ihrer Booster-Dosen stützen. So können Pfizer/Biontech eine Studie an 306 Menschen vorweisen, die zeigt, dass nach einer dritten Comirnaty®-Dosis die Antikörperspiegel 3,3-fach so hoch sind wie nach einer zweiten Dosis. Diese Daten hatten am 22. September bereits die FDA überzeugt, die eine dritte Dosis Comirnaty® bei ab 65-Jährigen und bestimmten Menschen mit hohem Risiko für eine schwere COVID-19-Erkrankung zugelassen hat. Moderna konnte ebenfalls nachweisen, dass eine Auffrischimpfung mit Spikevax® zu höheren Antikörperspiegeln und weniger Durchbruchinfektionen führt. Ist aber die EMA-Prüfung dieser Daten nun völlig überflüssig? Nicht ganz. Das BMG erklärt dazu: „Wenn der pharmazeutische Unternehmer den Impfstoff mit einer Änderung – explizit ausgewiesen als Auffrischimpfung – in den Verkehr bringen möchte, muss die Zulassung angepasst werden.“

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