Ab 1. März: Keine kostenlosen Corona-Tests mehr
Es war ein Abschied auf Raten: Nach und nach engte das Bundesministerium für Gesundheit den Kreis der Anspruchsberechtigten gemäß Coronavirus-Testverordnung immer mehr ein.
Ab morgen ist nun endgültig Schluss: Denn ab dem 1. März 2023 haben auch Besucher von Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen keinen Anspruch mehr auf Gratis-Tests. Bereits seit dem 16. Januar ist auch das sogenannte Freitesten nach einer SARS-CoV-2-Infektion kostenpflichtig.
Test-Abrechnungen noch bis Ende 2024 möglich
Apotheken, die über den 28. Februar hinaus solche Tests anbieten möchten, müssen dann direkt mit den Testwilligen abrechnen. Die Coronavirus-Testverordnung läuft allerdings erst am 31. Dezember 2024 aus – Hintergrund ist, dass die Anbieter erbrachte Leistungen noch bis dahin abrechnen können sollen.
Wer also bis zum 28. Februar noch Tests auf SARS-CoV-2 nach der Testverordnung angeboten hatte, hat also noch ausreichend Zeit, diese mit der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen.