Corona-Tests
Welche Tests für Corona sind auf dem Markt, worin unterscheiden sie sich und wie werden sie sicher angewandt? Diese und weitere Fragen klären wir in dieser Artikelserie. Erfahren Sie, welche Regeln aktuell für Corona-Tests gelten und ob diese sicher eine Infektion erkennen können.
Titelbild: malkovkosta / AdobeStock
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Ab 1. März: Keine kostenlosen Corona-Tests mehr

Corona-Teststation
Ab dem 1. März ist ein Corona-Test kostenpflichtig. | Bild: IMAGO / Michael Gstettenbauer

Es war ein Abschied auf Raten: Nach und nach engte das Bundesministerium für Gesundheit den Kreis der Anspruchsberechtigten gemäß Coronavirus-Testverordnung immer mehr ein. 

Ab morgen ist nun endgültig Schluss: Denn ab dem 1. März 2023 haben auch Besucher von Krankenhäusern, Pflegeheimen und anderen Einrichtungen keinen Anspruch mehr auf Gratis-Tests. Bereits seit dem 16. Januar ist auch das sogenannte Freitesten nach einer SARS-CoV-2-Infektion kostenpflichtig.

Test-Abrechnungen noch bis Ende 2024 möglich

Apotheken, die über den 28. Februar hinaus solche Tests anbieten möchten, müssen dann direkt mit den Testwilligen abrechnen. Die Coronavirus-Testverordnung läuft allerdings erst am 31. Dezember 2024 aus – Hintergrund ist, dass die Anbieter erbrachte Leistungen noch bis dahin abrechnen können sollen. 

Wer also bis zum 28. Februar noch Tests auf SARS-CoV-2 nach der Testverordnung angeboten hatte, hat also noch ausreichend Zeit, diese mit der jeweils zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen.

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