Meldungen vom 14. bis 18.02.2022
Donnerstag, 17.02.2022
Berufstätige Mütter in erster Corona-Welle besonders belastet
Die Kita- und Schulschließungen während der ersten Corona-Welle haben einer Studie zufolge vor allem Mütter belastet. Für beschäftigte Frauen mit Kindern bis zwölf Jahren stieg die für Job, Pendeln, Kinderbetreuung und Haushalt aufgewendete Zeit im Frühjahr 2020 um acht Stunden pro Woche, für Väter um nur drei Stunden, wie das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB) mitteilte. Gleichzeitig sei die Lebenszufriedenheit der Frauen im Frühjahr 2020 gesunken.
Für die Studie hatten die Fachleute im November und Dezember 2020 etwa 11.000 Beschäftigte befragt. Demnach wirkte sich die Corona-Pandemie gleichermaßen auf männliche und weibliche Beschäftigte aus. In früheren Rezessionen wie der Finanzkrise 2009 seien Männer oft stärker vom Arbeitsausfall betroffen gewesen.
„In der COVID-19-Pandemie waren viele Dienstleistungsbranchen mit traditionell hohem Frauenanteil ungewöhnlich stark betroffen, wie Gastronomie und Unterhaltung“, erläuterte IAB-Forscherin Hannah Illing. So seien im Mai 2020 mehr als 40 Prozent der Beschäftigten in Kurzarbeit Frauen gewesen. Im Mai 2009, während der Finanzkrise, habe ihr Anteil nur bei etwa 20 Prozent gelegen.
Viele Frauen arbeiteten aber auch im Gesundheits- und Sozialwesen, wo es im Zuge der Corona-Krise kaum Arbeitsausfall gegeben habe. Dadurch sei der Arbeitsausfall in den verschiedene Branchen während der Pandemie unter dem Strich weitgehend geschlechtsneutral gewesen. Quelle: dpa/mia
75 Prozent der deutschen Bevölkerung nun grundimmunisiert
Im Kampf gegen das Coronavirus sind nun drei Viertel der deutschen Bevölkerung grundimmunisiert. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) vom Donnerstag haben mindestens 62,4 Millionen Menschen oder 75 Prozent der Bevölkerung einen Grundschutz erhalten, für den meist zwei Spritzen nötig sind. „Diese Quote ist leider viel zu niedrig, um Schutzmaßnahmen weitgehend abzuschaffen. Lasst euch deshalb bitte impfen/boostern, wenn ihr die Möglichkeit habt“, schrieb das RKI auf Twitter. Von den am Mittwoch verabreichten 175.000 Impfdosen führten 40.000 zu einer Grundimmunisierung – 122.000 Dosen wurden als Auffrischungsimpfungen gespritzt.
Insgesamt haben 46,5 Millionen Personen (55,9 Prozent) mindestens eine Auffrischungsimpfung erhalten. Eine Impfdosis haben 63,3 Millionen Menschen oder 76,2 Prozent der Bevölkerung bekommen. 19,8 Millionen Menschen sind ungeimpft. Das entspricht 23,8 Prozent der Bevölkerung. Für vier Millionen von ihnen (4,8 Prozent) ist allerdings bisher kein Impfstoff zugelassen, weil sie vier Jahre oder jünger sind. Quelle: dpa/mia
Verkürzung von Genesenenstatus durch RKI rechtswidrig
Die Verkürzung des Genesenenstatus durch das Robert Koch-Institut (RKI) von sechs auf drei Monate ist rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Über die Geltungsdauer des Genesenenstatus müsse die Bundesregierung selbst entscheiden, so die Richter und verwiesen auf die Vorschriften im Infektionsschutzgesetz. Diese Entscheidung gilt nach Gerichtsangaben aber zunächst lediglich für die beiden Antragssteller, die vor das Verwaltungsgericht gezogen waren. Das Gericht könne die Verordnung nicht generell aussetzen, erklärte der Sprecher. (Az.: VG 14 L 24/22)
Nach Ansicht der zuständigen 14. Kammer kann die Entscheidung darüber, bei welchen Personen von einer Immunisierung auszugehen ist, nicht auf das RKI als Bundesoberbehörde übertragen werden. Dies überschreite die Grenzen der gesetzlichen Ermächtigung. Aus diesem Grund habe sich das Gericht nicht mit der Frage befassen müssen, ob die zeitliche Verkürzung von sechs auf drei Monate auf ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhe oder hinreichend begründet worden sei.
Bund und Länder haben bereits vereinbart, dass die Festlegungen zum Genesenenstatus nicht mehr an das RKI delegiert werden sollen. Damit soll eine jüngst vorgenommene Änderung rückgängig gemacht werden. Diese sieht vor, dass die Frist nicht mehr in einer Verordnung steht, sondern Festlegungen des RKI auf dessen Internetseite direkt greifen. Das Institut hatte den Genesenenstatus auf dieser Grundlage zum 15. Januar von sechs auf drei Monate verkürzt. Viele Bürger verloren damit quasi über Nacht die Möglichkeit, in Restaurants oder Bars zu gehen. Unmut löste aus, dass diese Änderung zunächst weitgehend unbemerkt blieb. Quelle: dpa/mia
Pandemie kostete Deutschland 330 Milliarden Wirtschaftsleistung
Die Pandemie hat die deutsche Wirtschaftsleistung in den beiden vergangenen Jahren nach Berechnungen des Münchner Ifo-Instituts um zusammen 330 Milliarden Euro gedrückt. Statt zweimal um 1,3 Prozent zu wachsen, sei die Wirtschaft zwischenzeitlich geschrumpft. Künftige Wertschöpfungsverluste, etwa durch Ausfälle in der Bildung, seien dabei noch nicht berücksichtigt, sagte Ifo-Experte Timo Wollmershäuser.
Ifo-Chef Clemens Fuest sprach von der „schwersten Weltwirtschaftskrise seit der Großen Depression in den 30er Jahren“. Das Ifo liegt mit seinen Berechnungen der Corona-Folgen etwas niedriger als das Institut der deutschen Wirtschaft, das einen Wertschöpfungsausfall von 350 Milliarden Euro errechnet hatte. Quelle: dpa/mia
Keine Bund-Länder-Einigung auf konkreten Corona-Basisschutz
In den Beratungen zur Corona-Krise hat es keine Einigkeit auf konkrete Basisschutzmaßnahmen für die Zeit nach Auslaufen der bisherigen Corona-Regeln ab dem 20. März gegeben.
„Aus Sicht der Länder brauchen wir (...) aus der Sammlung der bewährten Schutzmaßnahmen insbesondere Maskenpflicht, Abstandsregeln, Hygienekonzepte, Tests und zumindest die Möglichkeit, in besonders gefährdeten Bereichen Testpflichten und Nachweispflichten vorzusehen“, sagte der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz, Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU). Einiges davon sei nötig für einen stabilen Schul- und Kitabetrieb.
Scholz versicherte, seine Koalition sei sich einig, dass es einen Basisschutz geben müsse über den 20. März hinaus. Es werde sichergestellt, dass es eine gesetzliche Anschlussregelung geben werde, damit Basismaßnahmen ergriffen werden könnten, wenn nötig. Quelle: dpa/mia
Bund und Länder winken umstrittene Teil-Impfpflicht durch
Bund und Länder haben sich auf die grundsätzliche Umsetzung der umstrittenen Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und im Gesundheitswesen verständigt.
Konkrete Details dazu lässt der finale Beschlusstext aber offen, stattdessen heißt es: „Mit dem Ziel, dabei auch die Versorgung in den betroffenen Einrichtungen weiterhin flächendeckend sicherzustellen, befinden sich die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister des Bundes und der Länder in einem intensiven Abstimmungsprozess.“
Unklar ist damit weiterhin, wie mit Mitarbeitern ohne den vorgeschriebenen Corona-Impfschutz umgegangen werden soll. Dazu heißt es im Beschluss nur: „Die Gesundheitsämter haben ein Ermessen bei der Umsetzung der Maßnahmen. Ein Betretungsverbot stellt die letzte Stufe dar. Daher wird es nicht sofort flächendeckend automatisch zu derartigen Betretungsverboten kommen. Bei Bußgeldverfahren gilt das Opportunitätsprinzip.“
Die sogenannte einrichtungsbezogene Impfpflicht soll ab dem 15. März gelten. Quelle: dpa/mia