Meldungen vom 13. bis 17.09.2021
Donnerstag, 16.09.2021
Gut 52 Millionen Menschen vollständig gegen Corona geimpft
Die Corona-Impfungen in Deutschland gehen weiter voran. Vollständig mit der meist nötigen zweiten Spritze geimpft sind nun 52,1 Millionen Menschen oder 62,7 Prozent aller Einwohner, wie aus Daten des Bundesgesundheitsministeriums von Donnerstag hervorgeht. Mindestens eine erste Impfung bekommen haben inzwischen 55,6 Millionen Menschen oder 66,9 Prozent der Bevölkerung.
Minister Jens Spahn (CDU) rief erneut dazu auf, Impfgelegenheiten wahrzunehmen. „Die Impfung verhindert schon jetzt viel Leid und Krankheit“, schrieb er bei Twitter. Aber auf den Intensivstationen lägen quasi nur Ungeimpfte. „Das wäre nicht nötig. Impfen schützt jetzt!“ dpa / vs
Ärzte dürfen jetzt auch Moderna bestellen
In der kommenden Woche dürfen Ärztinnen und Ärzte erstmals auch den COVID-19-Impfstoff von Moderna bestellen. Darüber informiert die KBV. Grund ist, dass die meisten Impfzentren im Oktober schließen und die dort begonnenen Impfserien in den Praxen vollendet werden sollen.
Umfrage: 20 Prozent sind gegen Privilegien für Geimpfte und Genesene
20 Prozent der Deutschen sind nach einer neuen Umfrage gegen Privilegien für Geimpfte und von Corona Genesene. Sie finden es nicht gut, wenn immunisierte Menschen von Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen befreit werden und ihre alten Freiheiten in Restaurants und Hotels, Sport- und Kultureinrichtungen zurückerhalten. Das ergab eine repräsentative Umfrage des Hamburger Opaschowski Instituts für Zukunftsforschung (OIZ).
Demnach sind besonders Jüngere und Singles gegen eine Besserstellung Geimpfter und Genesener. In der Altersgruppe der 14- bis 24-Jährigen betrug die Ablehnung 25 Prozent, bei den Singles im Alter von 25 bis 49 Jahren sogar 28 Prozent. Unter Familien mit Jugendlichen und Landbewohnern ist die Ablehnung mit 15 beziehungsweise 14 Prozent dagegen deutlich niedriger.
Nach Ansicht des Zukunftsforschers Horst Opaschowski (80) kann davon ausgegangen werden, dass sich viele Ungeimpfte und Impfgegner weiterhin gegen ihre Freiheitsbeschränkungen wehren werden. „Vielleicht verbergen sich hinter der stabilen 20-Prozent-Ablehnungsquote viele politisch Unzufriedene, die sich als Verlierer der Krise fühlen und Anlass zu sozialen Konflikten und Spannungen in der Gesellschaft geben“, vermutet Opaschowski. „Das Ausgeschlossensein von der Teilnahme an Sport-, Kultur- und Eventveranstaltungen empfinden viele wie einen verordneten Hausarrest.“ dpa / vs
Baden-Württemberg will Testpflicht für Beschäftigte mit Außenkontakt
Baden-Württemberg macht sich für eine bundesweite Testpflicht von Beschäftigten und Selbstständigen ohne Impf- oder Genesenennachweis stark, wenn sie im Publikumsverkehr tätig sind. Kunden sowie Besucher müssten in fast allen Innenräumen etwa der Gastronomie, in Kultureinrichtungen oder Fitnessstudios einen Nachweis über Impfung, Test oder Genesenenstatus vorlegen, heißt es in einem Antrag Baden-Württembergs für die Gesundheitsministerkonferenz, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt. „Für Beschäftigte der jeweiligen Branchen gelten jedoch weiterhin keine 3G-Pflichten“, so der Antrag.
Arbeitgeber hätten Beschäftigten jenseits vom Homeoffice zwar mindestens zweimal pro Woche Tests anzubieten. Die Mitarbeitenden müssten das Angebot aber nicht annehmen. Gerade bei beruflichen Tätigkeiten, bei denen die Beschäftigten mit von der 3G-Pflicht Betroffenen Kontakt hätten, gebe es „ein Ungleichgewicht der Schutzmaßnahmen“. Der Antrag soll zunächst auf einer Amtschefkonferenz an diesem Donnerstag und Freitag in Würzburg beraten werden. Eine entsprechende Regelung wurde für das Land bereits beschlossen. dpa / vs
Strengere Corona-Regeln für Ungeimpfte – Berlin ändert 2G-Regel
Geplante strengere Corona-Regeln für Ungeimpfte in mehreren Bundesländern haben unterschiedliche Reaktionen hervorgerufen. In Berlin verständigte sich der Senat nach breitem Protest darauf, dass doch auch Kinder unter zwölf Jahren Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen haben sollen, die sonst nur von Geimpften und Genesenen besucht werden dürfen. Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) hatte dazu aufgerufen, bei der Umsetzung sogenannter 2G-Regeln in der Corona-Pandemie Rücksicht auf Familien mit Kindern zu nehmen. Familien dürften nicht noch einmal zusätzlich belastet werden, sagte Lambrecht.
In Berlin hatte der Senat zunächst die Einführung eines 2G-Optionsmodells beschlossen – Betreiber sollten für viele Bereiche künftig selbst entscheiden können, ob sie den Zutritt zu Innenräumen nur noch Geimpften und Genesenen vorbehalten wollen. Kinder wären dann außen vor gewesen. Schließlich ließ Berlin doch Ausnahmen zu - auch Kinder unter zwölf Jahren sollen nun Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen haben.
Auch andere Länder wie Hessen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Sachsen hatten angekündigt, dass Betreiber und Veranstalter im Kampf gegen die vierte Welle nur noch Geimpften und Genesenen Zugang zu Innenräumen gestatten können sollen. Im Gegenzug könnten sie auf Masken- und Abstandsgebote verzichten. Ein negativer Corona-Test allein soll nicht mehr reichen. dpa / vs
Impfpflicht gilt nun in Frankreich für bestimmte Berufsgruppen
In Frankreich gilt seit Mittwoch für bestimmte Berufsgruppen eine Impfpflicht gegen das Coronavirus, insgesamt geht es um rund 2,7 Millionen Beschäftigte. Bei Missachtung droht eine Suspendierung ohne Fortzahlung des Lohns. Mindestens eine erste Impfung müssen nun Beschäftigte nachweisen, die im Krankenhaus- und Pflegebereich arbeiten, aber auch Feuerwehrleute, Beschäftigte des Zivilschutzes sowie die Beamten der Gendarmerie. Wer bislang nur die erste Impfdosis erhalten hat, muss zudem einen negativen Test auf der Arbeit vorlegen, bis er einen vollständigen Impfschutz hat. Ihre Impftermine dürfen die Beschäftigten ausdrücklich in die Arbeitszeit legen, um die Impfung zu erleichtern, hieß es.
Die verschärften Corona-Regeln, zu denen auch die Impfpflicht für bestimmte Berufe gehört, hatten in Frankreich seit dem Sommer großen Protest ausgelöst, auch am vergangenen Wochenende gingen Zehntausende auf die Straße. Aufschub von der Suspendierung können Betroffene erhalten, wenn sie freie Tage oder Urlaub nehmen. Sobald sie die Impfung erhalten haben, endet auch die Sanktion, betonten die Behörden. Eine Entlassung wegen einer fehlenden Corona-Impfung sei nicht möglich, hieß es. dpa / vs