Corona-News des Tages
Corona-Pandemie
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Corona-News des Tages: Meldungen vom 06. bis 09.04.2020

3D-Animation in Blau und Rot eines Coronavirus
Bild: artegorov3@gmail / AdobeStock

Dienstag, den 07.04.2020

Söder rechnet mit andauernden Schulschließungen und Maskenpflicht

Im Kampf gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 müssen sich die Menschen in Bayern möglicherweise noch auf länger andauernde Schulschließungen und Beschränkungen des öffentlichen Lebens einstellen. Das deutete Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am heutigen Dienstag nach einer Kabinettssitzung in München an. Man dürfe die Maßnahmen nicht zu frühzeitig lockern, sondern müsse in Stufen vorgehen. Zudem erwartet Söder eine Pflicht zum Tragen von Schutzmasken. Quelle:dpa/jb 

Verschärfung der Ausgangsbeschränkungen für Pflegeheimbewohner in BaWü

Nach einem Kabinettsbeschluss vom heutigen Dienstag dürfen Pflegeheime in Baden-Württemberg nur noch in gut begründeten Ausnahmefällen (z. B. für Arztbesuche) verlassen werden. Ministerpräsident Winfried Kretschmann begründete dies damit, dass das bislang bereits vorhandene Besuchsverbot immer wieder umgangen wird. So seien Heimbewohner etwa von Angehörigen vor dem Heim abgeholt worden – häufig ohne geeignete Schutzmaßnahmen. „Das ist zwar menschlich nachvollziehbar, aber in der Sache natürlich brandgefährlich“, erklärte Kretschmann heute in einer Pressekonferenz in Stuttgart. Quelle: dpa/sn 

NOWEDA hält sich für die Ausweitung des Wochenend-Notdienstes bereit

Das pharmazeutische Großhandelsunternehmen Noweda hält sich bereit, um seinen Notfallservice am Wochenende auszuweiten. Damit kann der Großhändler Apotheken kurzfristig mit benötigten Medikamenten beliefern, falls die Notdienste am Wochenende in größerem Maße als üblich in Anspruch genommen werden. Dies ist aufgrund der Ausbreitung der Corona-Pandemie wahrscheinlich. Quelle: daz.online/ms 

Hartmannbund fordert Überprüfung von Verwendbarkeitsdaten

Auf Grund zunehmender Lieferengpässe regt der Verband der Ärzte Deutschlands e.V. (Hartmannbund) an, Verfallsdaten von Arzneimitteln gegebenenfalls zu verlängern. In einer Pressemittelung vom heutigen Dienstag bittet Dr. Thomas Lipp, Mitglied des Verbands-Vorstandes und Allgemeinmediziner aus Leipzig, die Pharmazeutische Industrie diese Möglichkeit bei den von Lieferengpässen betroffenen Medikamenten zu überprüfen. Wo immer dies – bei entsprechender Gewährleistung der Patientensicherheit – der Fall sei, sollten die Verfallsdaten über die bisherige Dauer hinaus verlängert werden. Quelle: Hartmannbund - Verband der Ärzte Deutschlands e.V. /sn 

Jetzt auch Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln erlaubt

Die Nachfrage nach Desinfektionsmitteln ist nach wie vor hoch. Die Bundesstelle für Chemikalien hat deshalb in der vergangenen Woche eine weitere Allgemeinverfügung mit Ausnahmen von der Biozid-Verordnung erlassen. Diesmal geht es um bestimmte Mittel zur Flächendesinfektion, die nun auch Apotheken herstellen dürfen.

Konkret umfasst die Sonderregelung die „Zulassung Ethanol-haltiger, Chloramin-T-haltiger und Natriumhypochlorit-haltiger Biozidprodukte zur Flächendesinfektion zur Abgabe an und Verwendung durch berufsmäßige Verwender aufgrund einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit“. Quelle: daz.online/sn 

„Corona-Datenspende“ – mit App Virus-Verbreitung besser verstehen

Das Robert Koch-Institut (RKI) will mit Hilfe von Fitness-Armbändern und Computeruhren neue Erkenntnisse zur Ausbreitung von Coronavirus-Infektionen in Deutschland gewinnen. Dafür veröffentlichte das RKI am heutigen Dienstag die App „Corona-Datenspende“, die auf Daten aus den Geräten zugreifen kann. Die Nutzung der App sei freiwillig, betonte das RKI.

Das RKI will sich zunutze machen, dass Smartwatches und Fitness-Armbänder unter anderem den Ruhepuls sowie Informationen zum Schlaf und dem Aktivitätsniveau ihrer Nutzer aufzeichnen können. „Bei einer akuten Atemwegserkrankung ändern sich diese Vitalzeichen in den meisten Fällen deutlich. Daher können auch typische Covid-19-Symptome wie Fieber durch die App erkannt werden“, erläuterte das Institut.

Die App diene nicht der Nachverfolgung von Kontaktpersonen, betonte das RKI. Sie solle aber helfen, Infektionsschwerpunkte besser zu verstehen. Das RKI kenne zu keinem Zeitpunkt persönliche Daten wie Name oder Anschrift der App-Nutzer. Man müsse lediglich einmalig die Postleitzahl eingeben. Ortungs- und Standortdaten aus den Geräten würden nicht abgefragt. Die Teilnehmer werden auch gebeten, Geschlecht, Alter sowie grob Größe und Gewicht anzugeben.  

Anschauliche Bodenaufkleber für mehr Abstand im HV

Rote oder schwarze Kreuze auf dem Fußboden der Offizin sollen vielerorts Kunden auf den notwendigen Mindestabstand von 1,5 Metern hinweisen. Allerdings führen diese Kreuze oft zu Verwirrung: Den Kunden ist nicht klar, ob sie sich auf die Kreuze stellen oder diese explizit meiden sollen. Daher bietet der Deutsche Apotheker-Verlag passend zu den downloadbaren Mini-Postern nun anschauliche Bodenaufkleber an. Diese sind direkt über den DAV-Shop erhältlich.

Solidarität für Krisenregionen der Welt

Die Corona-Pandemie ist eine globale Krise. Immer wieder betont die WHO, wie wichtig deshalb „Solidarität“ ist. Auch den vier Hilfsorganisationen action medeor e.V, Apotheker helfen e.V., Apotheker ohne Grenzen Deutschland e.V. und dem Deutschen Institut für Ärztliche Mission - Difäm e. V. ist es ein Anliegen, „den Blick auch auf Kolleg*innen und Menschen zu richten, die in dieser Situation mehr denn je unserer Unterstützung bedürfen“. Wer dieses Jahr auf Grund der ausfallenden Osterfeste ein paar Euro übrig hat, kann damit diese Hilfsorganisationen unterstützen und so bei der SARS-CoV-2-Bekämpfung in den Krisenregionen der Welt mithelfen. 

Wo und wie sich diese Hilfsorganisationen während der COVID-19-Pandemie einsetzen, lesen Sie im Lagebericht auf daz.onlineQuelle: daz.online/sn 

Spendenkonten der Hilfsorganisationen 

Deutsches Medikamentenhilfswerk action medeor e.V. 
Spendenkonto: Deutsche Bank in Krefeld, IBAN: DE62320700800011800000 
www.medeor.de

Apotheker Helfen e.V. 
Spendenkonto: Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE02300606010004793765 
www.apotheker-helfen.de

Apotheker ohne Grenzen Deutschland e.V. 
Spendenkonto: Deutsche Apotheker- und Ärztebank, IBAN: DE 88 3006 0601 0005 0775 91 www.apotheker-ohne-grenzen.de

Deutsches Institut für Ärztliche Mission e. V. – Difäm e.V.
Spendenkonto: Evangelische Bank eG, IBAN: DE36 5206 0410 0000 4066 60
www.difaem.de

Änderungen im BTM-Recht durch SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Auch bezüglich der Abgabe von Betäubungsmitteln soll es durch den Referentenentwurf der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung Änderungen geben:

  • Suchtmedizinisch nicht qualifizierte Ärzte sollen – ohne zeitliche Beschränkung – mehr als zehn Patienten mit Substitutionsmitteln behandeln dürfen.
  • Substitutionsmittel, die eigentlich „zum unmittelbaren Verbrauch“ bestimmt sind, sollen für bis zu sieben Tage verschrieben werden können.
  • Limitierung auf eine Verschreibung pro Woche bei eigenverantwortlicher Einnahme der Sichtbezug-Patienten soll aufgehoben werden.
  • Substitutionsverschreibungen sollen auch ohne persönliche ärztliche Konsultation per Post oder durch Boten an Patient oder Apotheke ausgehändigt werden dürfen.
  • Vorgaben zu Personal und Räumlichkeiten beim Sichtbezug sollen gelockert werden.
  • Substitutionspatienten sollen durch den Botendienst der Apotheke zu Hause mit ihren benötigten Arzneimitteln versorgt werden können.
  • Auch bei der Substitutionsbehandlung sollen Notfallverschreibungen möglich sein.
  • BTM-Verordnungen sollen im Vertretungsfall auch auf „fremden“ Rezepten möglich sein (d. h. mittels BTM-Rezept eines Kollegen).
  • Apotheken und Krankenhausapotheken sollen sich in dringenden Fällen untereinander mit Betäubungsmitteln versorgen dürfen, ohne die sonst erforderliche Genehmigung. (Dokumentation und Abgabebelegverfahren sind einzuhalten!) Quelle: daz.online/jb/sn 

Weitere Regelungen der geplanten SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung

Neben einer erweiterten Austauschbarkeit und Vergütungen für den Botendienst sieht der von Gesundheitsminister Jens Spahn vorgelegte Referententwurf zur SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung noch weitere Änderungen vor. Unter anderem soll es eine erleichterte Preisbildung für Zyto-Rezepturen aus Fertigarzneimitteln geben. Wenn Wirkstoffe zu den vereinbarten Einkaufspreisen nicht verfügbar sind, soll abweichend die Regelung gemäß § 129 Abs. 5c Satz 6 bis 12 SGB V gelten. Dann wären die tatsächlichen Einkaufspreise unter Berücksichtigung von Rabatten und Teilmengen zu taxieren.

Außerdem sollen durch die neue Verordnung erst kürzlich eingeführte Wiederholungsrezepte vorübergehend unzulässig sein. Quelle: daz.online/tmb/sn 

Telefonische Ersteinschätzung zu COVID‐19 über die Rufnummer 116117

Seit dem ersten April steht den Vermittlungszentralen der Kassenärztlichen Vereinigung (Rufnummer 116117) ein „COVID-Modul“ beim Patientenservice zur Verfügung. Das softwaregestützte Ersteinschätzungsverfahren SmED ist um eine schnelle symptomatische Beurteilung auf eine mögliche Coronavirus-Erkrankung ergänzt worden. Über die telefonische Einschätzung sollen die Patienten direkt in geeignete Versorgungseinrichtungen gelenkt werden. Quelle:daz.online/ms 


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