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Gesundes-Herz-Gesetz: Check-ups künftig auch in Apotheken

Apothekerin legt Kunden Blutdruckmanschette an
Pharmazeutische Dienstleistungen in Apotheken sollen erweitert werden. | Bild: Schelbert / PTAheute

Am 6. November hat der Bundestag über den Gesetzentwurf „zur Stärkung der Herzgesundheit“ (Gesundes-Herz-Gesetz, GHG) beraten, welcher bereits im August vom Bundeskabinett abgesegnet wurde. Wie schon der Bundesrat üben auch die Bundesländer Kritik.  

Der Gesetzentwurf zum GHG sieht unter anderem erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Untersuchungen für Kinder und Jugendliche vor. Für Erwachsene wird die bereits bestehende Gesundheitsuntersuchung durch die Einführung von Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren erweitert. Vorgaben macht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA). 

Gesundes-Herz-Gesetz: Apotheken sollen neue pDL anbieten

Auch für die Apotheken hat die Bundesregierung neue Aufgaben vorgesehen, um die Zahl der Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Deutschland zu reduzieren. So sollen gesetzlich Versicherte künftig Anspruch auf eine erweitere Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen in Apotheken haben. Für diese neue pharmazeutische Dienstleistung (pDL) erhalten die Versicherten Gutscheine von ihren Krankenkassen.  

Und es sind zwei weitere pDL geplant, die auch von PTA durchgeführt werden können: eine etwas schmaler angesetzte Beratung mit Messung zu Risikofaktoren sowie eine Beratung in Form einer Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen. 

Gut zu wissen: Die wichtigsten Punkte des GHG

  • Kinder und Jugendliche haben künftig einen Anspruch auf erweiterte Leistungen zur Früherkennung einer Fettstoffwechselerkrankung im Rahmen der Gesundheitsuntersuchung U9 für Kinder im Alter von etwa 5 Jahren oder der J1 (12 bis 14 Jahre).  
  • Für Erwachsene gibt es neue Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren.  
  • 3 neue pDL in Apotheken:  
    • erweiterte Beratung mit Messungen zu Risikofaktoren für Herz-Kreislauf-Erkrankungen  
    • eine etwas schmaler angesetzte Beratung mit Messung zu Risikofaktoren (durchführbar von PTA)  
    • eine Beratung in Form einer Kurzintervention zur Prävention tabakassoziierter Erkrankungen (durchführbar von PTA)  
  • Gesetzlicher Anspruch auf Versorgung mit Lipidsenkern, um eine frühzeitigere Verordnung bei individuellem Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu gewährleisten.  
  • Erweiterter Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung: Er wird nicht mehr nur auf eine „schwere Tabakabhängigkeit“ beschränkt und wird häufiger als alle drei Jahre finanziert.  
  • Die Erteilung einer ärztlichen Präventionsempfehlung zur Tabakentwöhnung und zum Ernährungsverhalten außerhalb der Gesundheitsuntersuchungen wird regelmäßig extrabudgetär vergütet.  
  • Disease-Management-Programme (DMP) werden inhaltlich weiterentwickelt und die Umsetzung in der Versorgung gefördert und beschleunigt. 

Kritik am GHG: Wie soll das Gesetz finanziert werden?

Die Bundesregierung erntet seit Veröffentlichung des Entwurfs zum GHG viel Kritik. Fachverbände und Politik sind skeptisch, ob das Gesetz viel bewirken kann. Infrage gestellt wird insbesondere die Finanzierung der geplanten Vorhaben.  

So befürchtet der Bundesrat, „dass insbesondere gesundheitsbewusste Personen die flächendeckenden Screenings im Erwachsenenalter in Anspruch nehmen werden“. Das koste nur Geld und binde Personal. „Jene Menschen mit hohen gesundheitlichen Risiken würden hingegen nur unzureichend von dem Gesetz profitieren.“  

Der Bundesrat merkt in seiner Stellungnahme weiterhin an, dass die Vorschläge, wie die geplanten Maßnahmen zur Prävention finanziert werden sollen, widersprüchlich seien. So sieht Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach in seinem Gesetzesentwurf vor, dass die Präventionsleistungen „umfangreich erweitert werden“ und gleichzeitig aus Mitteln bezahlt werden sollen, die bisher für bestehende Angebote genutzt werden.  

„Es werden also zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen vorgesehen, aus denen Präventionsempfehlungen folgen sollen. Um diese in Anspruch nehmen zu können, müssen auch entsprechende Präventionsangebote zur Verfügung stehen, diese werden jedoch als Folge des Gesetzes abgebaut werden müssen, weil die dafür vorgesehenen Mittel zur Finanzierung der Vorsorgeuntersuchungen herangezogen werden.“

Stellungnahme des Bundesrates, 18. Oktober 2024

GHG: Kritik an der Rolle der Apotheken

Dementsprechend sieht der Bundesrat die Ausweitung der Beratung zur Prävention und Früherkennung von Erkrankungen und deren Risiken auch in den Apotheken „aufgrund fehlender ausreichender finanzieller Zusatzleistungen sowie fehlender Qualitätssicherung“ kritisch.  

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) findet gar, dass medizinische Beratungen eindeutig zur Heilkunde gehören und diese sei Ärzten vorbehalten. Im Umkehrschluss ist es für die KBV unverständlich, warum die Apotheken bei den Beratungsangeboten mitbedacht werden.  

Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. (ABDA), weist dagegen darauf hin, dass Apotheken schon jetzt Präventionsmaßnahmen anbieten, die dazu beitragen, schwere Krankheitsverläufe bei Patienten zu vermeiden. 

„Die ABDA steht einer Ausweitung dieser Angebote auf neue Präventionsleistungen sehr aufgeschlossen gegenüber und wird sich diesbezüglich konstruktiv in das nun anstehende parlamentarische Verfahren einbringen.“  

Wie genau die angedachten neuen pDL konzipiert werden sollen, sei noch unklar. Hingegen sei Apotheken klar, dass sie diese nur anbieten können, wenn dafür eine ausreichende Vergütung angesetzt ist.  Quellen:
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/08/28/overwiening-praeventionsleistungen-nur-mit-apothekern-in-der-apotheke
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/10/07/bringt-das-gesunde-herz-gesetz-etwas
https://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2024/08/28/kabinett-ebnet-weg-fuer-gesundes-herz-gesetz
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw45-de-gesundes-herz-gesetz-1025112
https://dserver.bundestag.de/btd/20/130/2013094.pdf
https://dserver.bundestag.de/btd/20/136/2013641.pdf
https://dserver.bundestag.de/btd/20/132/2013292.pdf
 

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