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Lecanemab: Alzheimer-Anti­körper erneut zur Zulassung empfohlen

Verpackung von Alzheimer-Medikament Lecanemab
Der Antikörper Lecanemab soll eine Alzheimer-Demenz im Frühstadium verzögern. | Bild: IMAGO / Imagn Images

Im Juli 2024 hatte der Ausschuss für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) noch gegen eine Zulassung des Alzheimer-Antikörpers Lecanemab votiert. Die Eisai GmbH als der Hersteller hatte daraufhin eine erneute Prüfung der Stellungnahme der EMA beantragt, da sie den klinischen Nutzen höher einschätzt als das Risiko für im Einzelfall schwere Nebenwirkungen und den Aufwand der regelmäßigen Infusionen.

Die europäischen Behörden blickten kritisch auf die Hinweise, dass Patienten unter der Therapie mit Lecanemab Amyloid-bedingte Bildgebungsanomalien (ARIA) entwickeln können, zum Beispiel Hirnödeme (ARIA-E) und Mikroblutungen (ARIA-H). Diese Effekte im Gehirn können mittels Magnetresonanztomografie (MRT) detektiert werden. 

Das Risiko wird international unterschiedlich bewertet: In den USA und Großbritannien ist der Antikörper bereits zugelassen. Die australischen Behörden haben sich im Oktober 2024 gegen eine Zulassung ausgesprochen.

Lecanemab: Nur bei leichter kognitiver Beeinträchtigung oder leichter Demenz

Die Zulassungsempfehlung sieht vor, dass Patienten nur im Rahmen eines kontrollierten Zugangsprogramms die Therapie erhalten dürfen. Empfohlen wird sie nur zur Behandlung von leichter kognitiver Beeinträchtigung (Gedächtnis- und Denkstörungen) oder leichter Demenz in einem frühen Stadium der Alzheimer-Krankheit. 

Auch kommen nur Alzheimer-Patienten infrage, die nur eine oder keine Kopie von ApoE4 haben – diese bestimmte Form des Gens für das Protein Apolipoprotein E wird in Zusammenhang mit schwerwiegenden Nebenwirkungen gebracht. Die Patienten müssen mehrfach im MRT untersucht werden und sollten über die möglichen Symptome von ARIA wie Kopfschmerzen, Verwirrtheit, Sehstörungen, Schwindel, Übelkeit und Gangstörungen aufgeklärt sein. 

Auch Schulungsmaterial für Angehörige von Gesundheitsberufen sowie eine Patientenkarte muss von Seiten der Hersteller entwickelt werden, damit die Symptome der Amyloid-bedingten Bildgebungsanomalien rasch erkannt werden.

November 2024: Zulassungsempfehlung für Lecanemab mit Einschränkungen

Es konnte allerdings beobachtet werden, dass ARIA eine bestimmte Patientengruppe besonders stark betraf. Hierbei handelte es sich um Patienten, die das Apolipoprotein E4 (ApoE4) exprimierten, insbesondere solche, die zwei Kopien des entsprechenden Gens aufwiesen. Daher schlug der Hersteller die Zulassung ausschließlich für die Patientengruppe mit keiner oder einer ApoE4-Genkopie vor und reichte hierzu weitere Auswertungen ein. 

Gemäß dieser traten ARIA-E- bzw. -H-Ereignisse bei 12,6 % bzw. 16,9 % aller mit Lecanemab Behandelten ein und bei 8,9 % bzw. 12,9 % derjenigen, die keine oder eine Kopie des ApoE4-Gens aufwiesen. Unter Placebo kam es in 1,3 % bzw. 6,8 % der Fälle zu ARIA-E oder -H. 

Auf Grundlage dieser kam der CHMP dann im November 2024 zu dem Schluss, dass für diese Patientengruppe der Nutzen die Risiken überwiege und empfahl der Europäischen Kommission die Zulassung.

Februar 2025: CHMP bestätigt Zulassungsempfehlung für Lecanemab

Die Europäische Kommission spielte den Ball ein weiteres Mal an den CHMP zurück und bat um eine erneute Überprüfung unter Berücksichtigung von Informationen zur Sicherheit des Präparates, die erst nach November 2024 verfügbar wurden. Weiterhin wurde der CHMP beauftragt, zu prüfen, ob die Formulierungen der risikominimierenden Maßnahmen klar und verständlich genug sind. Beides hat der CHMP nun überprüft und teilt mit, dass die Zulassungsempfehlung nicht revidiert werden muss.

Zu den risikominimierenden Maßnahmen zählt, dass Patienten vor Behandlungsbeginn sowie vor den Dosen 5, 7 und 14 und bei dem Auftreten von entsprechenden Symptomen mittels Magnetresonanztomografie (MRT) auf ARIA untersucht werden. 

Zudem hat der Hersteller Eisai GmbH verschiedene Anleitungs- und Informationsmaterialien zur Verfügung zu stellen, darunter einen Leitfaden, eine Checkliste und Trainingsmaterial für Gesundheitspersonal sowie eine Warnkarte (alert card) für Patienten. Das Auftreten von ARIA ist zudem in einer Sicherheitsstudie nach der Zulassung weiter zu untersuchen.

Die Entscheidung über die Zulassung liegt nun wieder auf dem Tisch der Europäischen Kommission. Wann diese hierzu entscheiden wird, ist noch nicht klar.