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Tarifvertrag 2024: Das verdienen PKA ab sofort

Lohnabrechnungszettel und ein Taschenrechner
Wie viel verdienen PKA mit dem neuen Gehaltstarifvertrag? | Bild: Stockfotos-MG / AdobeStock

Die Tarifkommission der Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben sich zum 1. Juli 2024 nach langen Verhandlungen auf einen neuen Gehalts- und Rahmentarifvertrag geeinigt. Adexa hatte eine Gehaltserhöhung für alle Apothekenangestellten in Höhe von 10,5 Prozent gefordert.  

Neuer Tarifvertrag: Mehr Urlaub, weniger Arbeitszeit und mehr Gehalt

Derzeit arbeiten in deutschen Apotheken 30.789 pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte (PKA). 97,6 Prozent davon sind Frauen. 

Wie die anderen Berufsgruppen erhalten auch die PKA in der jeweils ersten Berufsjahresgruppe ab sofort 150 Euro mehr als der sogenannte Sockelbetrag. Das entspricht einer Steigerung von 7 Prozent. Bei allen anderen Berufsjahresgruppen sind es 100 Euro mehr als der Sockelbetrag, was einer Steigerung zwischen 3,9 und 4,5 Prozent entspricht.  

Weiter wurde vereinbart, dass PKA ab dem 1. Januar 2026 ein Gehaltsplus von 3,0 Prozent erhalten. Ab dem 01. August 2024 sinkt die Wochenarbeitszeit zudem von derzeit 40 auf 39 Stunden (was einem weiteren Gehaltsplus von circa 2,5 Prozent, bezogen auf den Stundenlohn, entspricht).  

Gehaltstabellen für PKA im Tarifgebiet des ADA (ab 01.07.2024) 
 

 alter Gehaltstarif bis 31.12.2023 neuer Gehaltstarif seit 01.07.2024  neuer Gehaltstarif ab 01.01.2026  
1.–2. Berufsjahr 2.156 Euro2.306 Euro+ 7 %2.375 Euro+ 3 %
3.–6. Berufsjahr 2.235 Euro2.335 Euro+ 4,5 %2.405 Euro+ 3 %
7.–9. Berufsjahr 2.302 Euro2.402 Euro+ 4,3 %2.474 Euro+ 3 %
10.–13. Berufsjahr 2.423 Euro2.523 Euro+ 4,1 %2.599 Euro+ 3 %
ab dem 14. Berufsjahr 2.587 Euro2.687 Euro+ 3,9 %2.768 Euro+ 3 %

(Nach links scrollen, um weitere Spalten zu sehen)

Insgesamt erhalten pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte also je nach Berufsjahresgruppe eine Tariferhöhung in Höhe von 6,9 bis 10 Prozent.  

Der Urlaubsanspruch steigt von 34 Tagen auf nunmehr 35 Tage pro Jahr. Mitarbeitende mit mehr als vierjähriger Betriebszugehörigkeit bekommen einen zusätzlichen Tag; bislang war das nach fünfjähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit der Fall. Der erhöhte Urlaubsanspruch gilt bereits für 2024. 

Erhalten PKA den Mindestlohn?

Zu Beginn dieses Jahres stieg der Mindestlohn von 12 Euro auf 12,41 Euro. Geht es nach Bundeskanzler Olaf Scholz, soll der Mindestlohn weiter angehoben werden. Aktuell vorgesehen ist eine Anhebung im kommenden Jahr auf 12,82 Euro.  

In einem Interview mit dem Magazin „Stern“ sagte Scholz: „Ich bin klar dafür, den Mindestlohn erst auf 14 Euro, dann im nächsten Schritt auf 15 Euro anzuheben.“ Gleichzeitig übte er Kritik an der Mindestlohnkommission. „Die Arbeitgeber haben nur auf einer Mini-Anpassung beharrt.“ Außerdem hätten sie mit der Tradition gebrochen, einvernehmlich zu entscheiden, so der SPD-Politiker. 

Mit dem neuen Gehalts- und Bundesrahmentarifvertrag ist der Stundenlohn von PKA im ersten und zweiten Berufsjahr von 12,46 Euro auf 13,33 Euro gestiegen.

Stundenlohntabellen für PKA im Tarifgebiet des ADA (ab 01.07.2024)
(Die Angaben sind gerundet, Abweichungen möglich) 

 Stundenlohn brutto ab 01.07.2024Stundenlohn brutto ab 01.08.2024Stundenlohn brutto ab 01.01.2026
1.-2. Berufsjahr 13,33 Euro 13,64 Euro 14,05 Euro
3.-6. Berufsjahr 13,50 Euro 13,82 Euro 14,23 Euro
7.-9. Berufsjahr 13,88 Euro 14,21 Euro 14,64 Euro
10.-13. Berufsjahr 14,58 Euro 14,93 Euro 15,38 Euro
ab 14. Berufsjahr15,53 Euro 15,90 Euro 15,90 Euro


Mithilfe der Stundenlohntabelle lassen sich auch Teilzeitgehälter berechnen.

PKA-Gehalt erst ab dem 10. Berufsjahr über 15 Euro pro Stunde

In den Apotheken liegen nach den aktuellen Tarifen PKA bis zum 10. Berufsjahr knapp unter den von Scholz anvisierten 15 Euro pro Stunde. Seit dem 01.07.2024 liegen PKA mit 13,33 Euro zum Berufsstart 0,92 Euro über dem aktuell geltenden gesetzlichen Mindestlohn von 12,41 Euro. In Nordrhein, wo die Tariflöhne niedriger sind, liegt das Einstiegsgehalt für PKA derzeit sogar unter dem Mindestlohn.  

Das liegt daran, dass sich die Tarifpartner bislang auf keinen neuen Gehaltstarifvertrag einigen konnten. Die Arbeitgeberseite, die TGL Nordrhein, sieht derzeit keinerlei Spielraum für eine Erhöhung.  

Liegen Gehälter allerdings unter dem Mindestlohn, muss angepasst werden. Eine weitere Erhöhung des Mindestlohns ohne Anpassung des Apothekenhonorars dürfte also in so mancher Apotheke die wirtschaftlichen Schwierigkeiten verstärken.