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Tarifabschluss 2024: Mehr Gehalt, mehr Urlaub und kürzere Arbeitszeit für PTA

Zunächst 100 bis 150 Euro mehr gibt es für PTA ab August. Außerdem mehr Urlaub und weniger Arbeitszeit. | Bild: Alex Schelbert / PTAheute

Der neue Gehaltstarifvertrag für Apothekenangestellte sieht eine Erhöhung der monatlichen Gehälter für alle Berufsgruppen um 100 bis 150 Euro vor. Darüber hinaus wurde zum 1. Januar 2026 eine Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent vereinbart. Zum 01. August 2024 wurde auch ein neuer Bundesrahmentarifvertrag vereinbart. Danach steigt der Urlaubsanspruch bei gleichzeitiger Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit

Die Tarifabschlüsse gelten für alle Kammerbezirke mit Ausnahme von Nordrhein und Sachsen. In Sachsen trat zuletzt am 1. Januar 2024 die zweite Stufe der Tariferhöhung mit einer Gehaltsanpassung in Höhe von 3,0 Prozent in Kraft.

100 Euro für viele – 150 Euro für Berufseinsteiger 

Die Tarifpartner haben sich zum 1. Juli 2024 auf folgende Gehaltserhöhungen verständigt: Mitarbeitende aller Berufsgruppen in der jeweils ersten Berufsjahresgruppe erhalten 150 Euro mehr als Sockelbetrag. Bei allen anderen Berufsjahresgruppen sind es 100 Euro mehr als Sockelbetrag.

PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten erhalten statt 793 Euro künfig 850 Euro pro Monat. Bei den PKA-Auszubildenden erhöht sich die Vergütung von 793 Euro auf 850 Euro (1. Ausbildungsjahr), von 850 Euro auf 900 Euro (2. Ausbildungsjahr) bzw. von 906 Euro auf 950 Euro (3. Ausbildungsjahr).

Nächste Erhöhung folgt 2026 und sinkende Wochenarbeitszeit ab August 

Adexa und ADA haben weiter vereinbart, dass Apothekenangestellte aller Berufsgruppen ab dem 1. Januar 2026 ein Gehaltsplus von 3,0 Prozent erhalten. Ab dem 01. August 2024 sinkt die Wochenarbeitszeit von derzeit 40 auf 39 Stunden. Der Urlaubsanspruch steigt von 34 Tagen auf nunmehr 35 Tage pro Jahr. Mitarbeitende mit mehr als vierjähriger Betriebszugehörigkeit erhalten einen zusätzlichen Tag; bislang war das nach 5-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit der Fall. Der erhöhte Urlaubsanspruch gilt bereits für 2024.

Reformgesetz prägte die Tarifverhandlungen 

„Unsere Verhandlungen waren geprägt von möglichen Umwälzungen im Apothekenbereich durch das geplante, aber bislang nicht verabschiedete Reformgesetz“, sagt Tanja Kratt, Adexa-Bundesvorstand und Leiterin der Adexa-Tarifommission. „Trotz dieser Unsicherheiten war es uns wichtig, die angestiegenen Lebenshaltungskosten weitgehend abzufangen.“ Der ADA-Vorsitzende Thomas Rochell ergänzt: „Arbeitsplätze in öffentlichen Apotheken müssen in Zeiten des sich zuspitzenden Fachkrä5emangels attraktiver werden. Auch wenn die Politik dazu keinen Beitrag in Form einer Honorarerhöhung für die öffentliche Apotheke leisten will, sind wir zum Schutz der Bevölkerung in der Pflicht, eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Hierfür benötigen wir motivierte Mitarbeitende. Dafür leisten die Tarifabschlüsse einen wichtigen Beitrag.“