Tarifvertrag 2024: So viel verdienen PTA ab sofort
Die Tarifkommission der Apothekengewerkschaft Adexa und der Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA) haben sich zum 1. Juli 2024 nach langen Verhandlungen auf einen neuen Gehalts- und Rahmentarifvertrag geeinigt.
Adexa hatte eine Gehaltserhöhung in Höhe von 10,5 Prozent gefordert. Sie begründete die Forderung bereits im Herbst 2023 gegenüber PTAheute „mit der außergewöhnlich hohen Inflationsrate von 7,9 Prozent im Jahr 2022 sowie prognostizierten 6,0 Prozent Inflation für 2023, die zu erheblichen Reallohnverlusten bei den Apothekenangestellten geführt haben“. Beachtet worden sei auch „die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2024 auf 12,41 Euro und zum 1.1.2025 auf 12,82 Euro“.
Tarifgebiet des ADA: Mehr Lohn, weniger Arbeitszeit, mehr Gehalt
Die Tarifpartner haben sich nun auf folgende Gehaltserhöhungen verständigt: Mitarbeitende aller Berufsgruppen in der jeweils ersten Berufsjahresgruppe erhalten ab sofort 150 Euro mehr als Sockelbetrag. Bei allen anderen Berufsjahresgruppen sind es 100 Euro mehr als Sockelbetrag.
Weiter wurde vereinbart, dass Apothekenangestellte aller Berufsgruppen ab dem 1. Januar 2026 ein Gehaltsplus von 3,0 Prozent erhalten. Ab dem 01. August 2024 sinkt die Wochenarbeitszeit von derzeit 40 auf 39 Stunden (was einem weiteren Gehaltsplus von circa 2,5 Prozent entspricht).
Wichtig: Die Arbeitszeit reduziert sich nicht automatisch. Wichtig ist, was im Arbeitsvertrag steht. Wer ab dem 01. August 2024 weiterhin 40 Stunden arbeitet, dessen Gehalt erhöht sich um weitere 2,5 Prozent.
Der Urlaubsanspruch steigt von 34 Tagen auf nunmehr 35 Tage pro Jahr. Mitarbeitende mit mehr als vierjähriger Betriebszugehörigkeit erhalten einen zusätzlichen Tag; bislang war das nach 5-jähriger ununterbrochener Betriebszugehörigkeit der Fall. Der erhöhte Urlaubsanspruch gilt bereits für 2024.
Gehaltstabellen für PTA im Tarifgebiet des ADA ab 01.07.2024
alter Gehaltstarif bis 31.12.2023 | neuer Gehaltstarif ab 01.07.2024 | neuer Gehaltstarif ab 1. Januar 2026 | |
1.–2. Berufsjahr | 2.419 Euro | 2.569 Euro (+6,2%) | 2.646 Euro |
3.–5. Berufsjahr | 2.538 Euro | 2.638 Euro (+3,9%) | 2.717 Euro |
6.–8. Berufsjahr | 2.737 Euro | 2.837 Euro (+3,6%) | 2.922 Euro |
9.–14. Berufsjahr | 2.954 Euro | 3.054 Euro (+3,4%) | 3.146 Euro |
ab 15. Berufsjahr | 3.072 Euro | 3.172 Euro (+3,3%) | 3.267 Euro |
Insgesamt erhalten pharmazeutisch-technische Assistentinnen und Assistenten also je nach Berufsjahresgruppe eine Tariferhöhung von 6,3 bis 9,2 Prozent.
PTA-Praktikantinnen und -Praktikanten erhalten statt 793 Euro künftig 850 Euro pro Monat.
Was bleibt von der Erhöhung übrig?
Eine PTA, Steuerklasse 1, Vollzeit, keine Kirchensteuer im ersten Berufsjahr verdiente bislang 2.419 Euro brutto bzw. 1.721,97 Euro netto und bekommt ab dem 01.07.2024 mit einem neuen Bruttogehalt von 2.569 Euro ein Nettogehalt in Höhe von 1.809 Euro ausbezahlt, also 87,03 Euro mehr als bisher.
Ein PTA, Steuerklasse 3, Vollzeit, keine Kirchensteuer im 9. Berufsjahr verdiente bislang 2.954 Euro brutto bzw. 2.283,09 Euro netto und bekommt ab dem 01.07.2024 mit einem neuen Bruttogehalt von 3.054 Euro ein Nettogehalt in Höhe von 2.347,57 Euro ausbezahlt, also 64,48 Euro mehr als bisher.
Zur Erinnerung: Für wen gilt die Tarifbindung?
Der Tarifvertrag ist für den Arbeitgeber nur dann verpflichtend, wenn sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber Mitglied ihrer jeweiligen Tariforganisation sind.
Angestellte einer öffentlichen Apotheke müssen also Mitglied bei der Apothekengewerkschaft Adexa sein, Arbeitgeber Mitglied im Arbeitgeberverband Deutscher Apotheken (ADA).
Reformgesetz prägte die Tarifverhandlungen
„Unsere Verhandlungen waren geprägt von möglichen Umwälzungen im Apothekenbereich durch das geplante, aber bislang nicht verabschiedete Reformgesetz“, sagt Tanja Kratt, Adexa-Bundesvorstand und Leiterin der Adexa-Tarifkommission. „Trotz dieser Unsicherheiten war es uns wichtig, die angestiegenen Lebenshaltungskosten weitgehend abzufangen.“
Der ADA-Vorsitzende Thomas Rochell ergänzt: „Arbeitsplätze in öffentlichen Apotheken müssen in Zeiten des sich zuspitzenden Fachkräftemangels attraktiver werden. Auch wenn die Politik dazu keinen Beitrag in Form einer Honorarerhöhung für die öffentliche Apotheke leisten will, sind wir zum Schutz der Bevölkerung in der Pflicht, eine ordnungsgemäße Arzneimittelversorgung sicherzustellen. Hierfür benötigen wir motivierte Mitarbeitende. Dafür leisten die Tarifabschlüsse einen wichtigen Beitrag.“
Zweite Tariferhöhung in Sachsen zum 1. Januar 2024
In Sachsen trat zum 1. Januar 2023 ein neuer Tarifvertrag in Kraft, der einige Besonderheiten enthält. Mehr als 20 Jahre gab es für die Apothekenangestellten in Sachsen keinen unmittelbar geltenden Tarifvertrag, der die Rechte und Pflichten der Parteien im Arbeitsverhältnis verbindlich regelte.
Der neu geschaffene Rahmentarifvertrag für Sachsen orientiert sich zwar an vielen Stellen an den bereits geltenden Rahmenverträgen (BRTV und RTV Nordrhein), unterscheidet sich aber durch eine Vereinbarung zur Honorierung von eigenverantwortlicher Fort- und Weiterbildung und einer kontinuierlichen Gehaltssteigerung für Berufsanfänger.
Außerdem gibt es in Sachsen Vereinbarungen zur Rufbereitschaft und zur Tätigkeit von zwei Mitarbeitenden im Notdienst und es wurden Regelungen getroffen, die Engagement und besondere Leistungen im Berufsalltag entlohnen. Urlaub wird in Höhe von 34 Tagen gewährt. Dazu kommt ein weiterer Urlaubstag nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit.
Zum 01.01.2024 trat bereits die zweite Stufe des Tarifvertrags in Sachsen mit einer Gehaltserhöhung von 3,0 Prozent in Kraft.
Zertifizierte Fach-PTA mit einer entsprechenden Qualifikation unter Anerkennung einer deutschen Landesapothekerkammer erhalten darüber hinaus einen Zuschlag von 1,5 Prozent. Fach-PKA für BWL und Marketing erhalten einen Zuschlag von 2,5 Prozent.
PTA-Praktikantinnen und PTA-Praktikanten erhalten während ihrer sechsmonatigen Ausbildungszeit in öffentlichen Apotheken in Sachsen eine monatliche Ausbildungsvergütung von 817 Euro. Zudem gelten der TV LOB und der TV Fort- und Weiterbildung in Sachsen weiter.
Auszug aus der Gehaltstabelle für PTA in Sachsen:
Gehaltstarif in Sachsen | Alter Gehaltstarif bis 2023 | Gehaltstarif seit 01.01.2024 |
---|---|---|
1.–2. Berufsjahr | 2.370 Euro | 2.441 Euro |
3.–5. Berufsjahr | 2.585 Euro | 2.663 Euro |
ab 6. Berufsjahr | 2.895 Euro | 2.982 Euro |
Und was ist mit Nordrhein?
Nordrhein fällt ebenso wie Sachsen nicht unter den Bundesrahmentarifvertrag (BRTV). Neben einem eigenen Rahmentarifvertrag gibt es auch eigene Gehaltstarifverträge. Letztere hat die Apothekengewerkschaft Adexa zum 31. Dezember 2023 gekündigt. Ein neuer Abschluss steht weiterhin aus.
Auf ihrer Webseite erläutert die Tarifgemeinschaft der Apothekenleiter Nordrhein (TGL) zuletzt in einer Mitteilung von Ende April, dass bis zu einer neuen Einigung die sogenannte Nachwirkung gelte. Das bedeutet, dass der bisherige Tarifinhalt weiterhin besteht, solange es keinen gültigen Anschlussvertrag gibt. In Nordrhein, wo die Tariflöhne generell niedriger sind, liegt das Einstiegsgehalt für PKA derzeit sogar unter dem Mindestlohn.
Zudem wird auf die prekäre wirtschaftliche Situation vieler Apotheken, auch im Kammergebiet Nordrhein, hingewiesen. Aus diesem Grund sieht der 2. TGL-Vorsitzende Sebastian Berges derzeit keinen Spielraum für Tariferhöhungen. Er hofft jedoch darauf, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen bessern: „Sobald den Apotheken mehr Honorar zufließt, eröffnen sich wieder Perspektiven für Tarifentwicklungen.“