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Influenza-Impfung für alle ab 18 Jahren: Kostenlose Grippeimpfung in Apotheken

Apothekerin impft Frau in Apotheke
Einige Kassen ermöglichen all ihren Versicherten ab 18 Jahren eine Grippeimpfung in der Apotheke. | Bild: ABDA

Die Grippeschutzimpfung als Regelleistung der Krankenkassen gibt es nach den Vorgaben der Schutzimpfungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) nur für bestimmte Personengruppen. Dazu zählen insbesondere 

  • über 60-Jährige,
  • Personen, die bestimmte chronische Grunderkrankungen aufweisen,
  • Schwangere sowie
  • Menschen in Berufen mit erhöhtem Kontaktrisiko.

Doch immer mehr Krankenkassen ermöglichen die Impfung auf Kassenkosten allen ihren Versicherten ab 18 Jahren. 

Einige Krankenkassen ermöglichen Grippeimpfung

Den Anfang machten die Ersatzkassen: Barmer und DAK hatten schon im Mai dieses Jahres eine Vereinbarung mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) geschlossen, die über diese Bestimmungen hinausgeht und auch die Übernahme der Kosten für die Impfung für erwachsene Versicherte regelt, wenn sie nicht die Kriterien der Schutzimpfungs-Richtlinie erfüllen.

Mittlerweile sind der „Ergänzungsvereinbarung Grippeschutzimpfung in der Apotheke ab 18 Jahren“ zwischen Deutschem Apothekerverband und den vier großen Ersatzkassen (Barmer, DAK-Gesundheit, TK und KKH) sowie der IKK Südwest auch weitere Kassen beigetreten. 

Das erweiterte Angebot gibt es nun auch für Versicherte der Mobil Krankenkasse und der BIG direkt gesund. Überdies gibt es landesspezifische Verträge von Landesapothekerverbänden mit regionalen Krankenkassen, wie zum Beispiel mit der AOK Bayern, der AOK Bremen und der AOK Rheinland-Pfalz/Saar.

Für Versicherte dieser Kassen gilt: Sie können sich, sofern sie mindestens 18 Jahre alt sind, kostenfrei in der Apotheke impfen lassen. Eine besondere Indikation gemäß Schutzimpfungs-Richtlinie müssen sie nicht nachweisen.

Bei allen anderen Krankenkassen (AOK, BKK, IKK, HEK usw.) besteht der Anspruch nur bei entsprechender Indikation.

Zum besseren Überblick hat der Apothekerverband Schleswig-Holstein eine Tabelle erstellt: 

Krankenkasse Voraussetzung
BarmerAb 18 Jahren, keine Indikation vorausgesetzt
BIG direkt gesundAb 18 Jahren, keine Indikation vorausgesetzt
DAKAb 18 Jahren, keine Indikation vorausgesetzt
IKK Südwest Ab 18 Jahren, keine Indikation vorausgesetzt
KKHAb 18 Jahren, keine Indikation vorausgesetzt
TKAb 18 Jahren, keine Indikation vorausgesetzt
Mobil KrankenkasseAb 18 Jahren, keine Indikation vorausgesetzt
alle anderen Krankenkassen (AOK BKK, IKK, HEK, usw.)Ab 18 Jahre, nur bei Vorliegen einer Indikation (s. Schutzimpfungs-Richtlinie) oder auf Basis landesspezifischer Verträge von Landesapothekerverbänden mit regionalen Krankenkassen (z. B. AOK Bayern, AOK Bremen und der AOK Rheinland-Pfalz/Saar)
PKV und SelbstzahlerAb 18 Jahren, keine Indikation vorausgesetzt